Danke für die Gelegenheit zur öffentlichen Darstellung und warum eine längst überfällige Auseinandersetzung notwendig ist

Eigentlich müsste ich Sebastian Müller zunächst danken. Mit seinem Beitrag „Klassentreffen der Windkraftgegner in der Kapelle vom Ebneter Schloss“ vom 3. Oktober 2026 hat er mir die Gelegenheit gegeben, mich einmal ausführlicher mit dem Mann zu beschäftigen, der sich seit Jahren öffentlich mit anderen Menschen beschäftigt. Mit ihren politischen Ansichten, ihren Demonstrationen, ihren Veranstaltungen, ihren Autos, ihren Äußerungen und teilweise sogar mit der Frage, wer sich in welchem politischen Umfeld bewegt. Wer andere derart konsequent beobachtet, kategorisiert und öffentlich bewertet, muss damit rechnen, dass irgendwann auch die eigene publizistische Arbeit, die eigenen Interessenbindungen und vor allem die eigenen Maßstäbe Gegenstand einer kritischen Betrachtung werden. Diese Auseinandersetzung ist längst überfällig.

Quellen:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/
https://sbamueller.com/corona/ausgeschwurbelt/

Dabei soll es ausdrücklich nicht darum gehen, Sebastian Müller mit denselben Mitteln zu begegnen, die ich an seiner Art der Auseinandersetzung kritisiere. Ich werde ihn nicht zum „Schwurbler“, „Extremisten“ oder sonst etwas erklären. Entscheidend ist vielmehr, was Müller selbst veröffentlicht hat, welche politischen und gesellschaftlichen Rollen er einnimmt, welche Interessen er vertritt, welche Maßstäbe er an andere anlegt und ob er diesen Maßstäben selbst gerecht wird. Wo etwas belegt ist, wird es als Tatsache dargestellt. Wo es sich um Müllers Meinung handelt, wird sie als solche gekennzeichnet. Und wo sich lediglich Fragen oder Widersprüche ergeben, bleiben es Fragen und Widersprüche.

Quellen:
https://sbamueller.com/about/
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Sebastian Müller ist dabei keineswegs irgendein unbeteiligter Blogger, der zufällig über Freiburger Energiepolitik schreibt. Nach seiner eigenen Biografie wurde er 1982 in Freiburg geboren, absolvierte Zivildienst und eine Ausbildung zum Rettungsassistenten und studierte unter anderem Politik und Wirtschaftslehre. Von 2004 bis 2009 sowie nochmals von 2013 bis 2014 gehörte er dem Freiburger Gemeinderat an. Gewählt wurde er nach eigener Darstellung über Junges Freiburg. Müller schreibt außerdem gelegentlich für den Volksverpetzer und das Make Magazin, hält Vorträge über Steckersolar und bezeichnet sich als Gründungsmitglied des Vereins Balkon.Solar e. V.

Quelle:
https://sbamueller.com/about/

Sein Engagement für Solarenergie ist umfangreich und vollkommen legitim. Müller hat ein Buch über Steckersolargeräte geschrieben, hält nach eigener Darstellung zahlreiche Vorträge zum Thema und ist über Balkon.Solar e. V. politisch und gesellschaftlich für die Verbreitung dieser Technik aktiv. Problematisch wäre daran überhaupt nichts. Es bedeutet lediglich, dass Müller in energiepolitischen Debatten nicht aus der Position eines unbeteiligten Beobachters schreibt. Er ist selbst Akteur der Energiewende und vertritt konkrete energiepolitische Ziele.

Quellen:
https://sbamueller.com/about/
https://sbamueller.com/balkonsolar/
https://balkon.solar/news/2025/01/11/balkonsolar-und-partner-mit-forderungen-zur-solaroffensive-der-stadt-freiburg/

Nähe zur Freiburger Energiepolitik – aber kein Beleg für persönliche Finanzierung

Gerade deshalb ist ein weiterer Zusammenhang erwähnenswert. Balkon.Solar e. V. arbeitet eng im Freiburger Umfeld der kommunalen Energiewende. Die Stadt Freiburg nennt den Verein ausdrücklich als Partner ihres „Solarsommers“ 2026. Neben der Energieagentur Regio Freiburg, fesa e. V. und Solare Zukunft e. V. gehört Balkon.Solar e. V. zu den Organisationen, mit denen die Stadt dieses Programm veranstaltet. Workshops des Vereins erscheinen im offiziellen Veranstaltungskalender der Stadt. Bei einem DIY-Workshop vom 11. Juli 2026 wird sogar das Umweltschutzamt der Stadt Freiburg als Veranstalter aufgeführt.

Quellen:
https://www.freiburg.de/pb/2593985.html
https://www.freiburg.de/pb/%2CLde/2594202.html
https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/node/343211/zmdetail_34396405/DIY%2BWorkshop.html?nodeID=34396405

Beim großen Steckersolar-Upcycling-Projekt vom September 2026 schrieb Balkon.Solar selbst, die Veranstaltung werde von der Stadt Freiburg und vom Land Baden-Württemberg gefördert und vom Wechselrichterhersteller Hoymiles gesponsert. Die Stadt wiederum führte die Veranstaltung als Teil ihres Solarsommers. Bereits 2022 bewarb das Freiburger Amtsblatt Workshops von Balkon Solar. Es besteht also eine dokumentierte Zusammenarbeit zwischen dem Verein beziehungsweise seinen Projekten und kommunalen Strukturen.

Quellen:
https://balkon.solar/news/2026/09/08/pressemitteilung-balkonsolarverein-bereitet-sich-auf-den-buergerschaftlichen-hoehepunkt-des-solar-sommers-2026-vor-ein-neuer-weltrekord-im-steckersolar-upcycling/
https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/node/343211/zmdetail_34992400/Steckersolar%2BUpcycling.html?nodeID=34992400
https://www.freiburg.de/site/freiburg-2024/get/documents_E1583391528/freiburg/daten/news/amtsblatt/pdf/Amtsblatt_824.pdf

An dieser Stelle ist allerdings eine klare Grenze zu ziehen. Daraus folgt nicht, dass die Stadt Freiburg Sebastian Müllers Blog finanziert, seine Beiträge über Windkraftgegner bezahlt oder irgendeinen Einfluss auf seine publizistische Tätigkeit nimmt. Einen solchen Nachweis habe ich nicht. Das wäre eine Behauptung, die über das belegbare Material hinausginge. Belegt ist etwas anderes: Müller ist ein energiepolitisch engagierter Akteur, sein Verein arbeitet mit der Stadt zusammen beziehungsweise ist Bestandteil kommunaler Projekte, und Projekte des Vereins erhalten öffentliche Förderung. Gleichzeitig kommentiert Müller auf seinem privaten Blog Freiburger Energiepolitik und greift Kritiker des Windkraftausbaus teilweise ausgesprochen scharf an. Diese verschiedenen Rollen darf ein Leser kennen, wenn er Müllers Beiträge einordnet.

Quellen:
https://sbamueller.com/about/
https://www.freiburg.de/pb/2593985.html
https://balkon.solar/news/2026/09/08/pressemitteilung-balkonsolarverein-bereitet-sich-auf-den-buergerschaftlichen-hoehepunkt-des-solar-sommers-2026-vor-ein-neuer-weltrekord-im-steckersolar-upcycling/

Auch parteipolitisch sollte man präzise bleiben. Müller war nach seiner eigenen Darstellung Gemeinderat für Junges Freiburg. Eine Veranstaltung der Freiburger Grünen aus dem Jahr 2023 führte ihn beispielsweise als Referenten von Balkon.Solar e. V. gemeinsam mit der Grünen-Bundestagsabgeordneten Chantal Kopf auf. Auf seinem Blog veröffentlichte Müller 2025 außerdem einen „Musterbeschluss für Grüne Kreis- und Ortsvereine“ gegen den Einsatz von Palantir und schrieb, er habe diesen beim Kreisverband Freiburg eingebracht. Daraus lassen sich politische Kontakte und Engagement ablesen. Daraus sollte aber nicht ohne weiteren Beleg irgendeine formale Parteimitgliedschaft für frühere Zeiträume konstruiert werden.

Quellen:
https://gruene-freiburg.de/termine/informationsveranstaltung-zu-balkonsolar/
https://sbamueller.com/2025/09/
https://sbamueller.com/about/

„Ausgeschwurbelt“: eine private Hinweisstruktur

Wesentlich interessanter für das Verständnis von Müllers publizistischer Methode ist seine Seite „Ausgeschwurbelt“. Müller schreibt dort selbst, er habe bereits vor der Corona-Pandemie auf Aktivitäten der von ihm so bezeichneten „Freiburger Schwurbelszene“ sowie auf „faktenfreie Beiträge“ hingewiesen. Während Corona sei ihm diese „Aufklärung“ weiterhin ein Anliegen gewesen. Außerdem erklärt er ausdrücklich, „rechtswidriges Verhalten konsequent“ anzuzeigen.

Quelle:
https://sbamueller.com/corona/ausgeschwurbelt/

Bemerkenswert wird die Seite dort, wo Müller andere Menschen ausdrücklich auffordert, ihm Informationen zukommen zu lassen. Er schreibt, im Umfeld von Demonstrationen von „Coronaleugnern“ komme es in Telegram-Gruppen und anderswo zu möglicherweise strafbaren Handlungen. Nicht jeder wolle selbst Anzeige erstatten oder Kontakt mit der Polizei aufnehmen. Müller richtete deshalb eigens die E-Mail-Adresse „hinweis@ausgeschwurbelt.de“ ein. Zusätzlich bot er eine Kontaktmöglichkeit über Threema und ein Kontaktformular an. Hinweise würden vertraulich behandelt.

Quelle:
https://sbamueller.com/corona/ausgeschwurbelt/

Das ist mehr als gewöhnliche politische Gegenrede. Müller schuf damit faktisch eine privat betriebene Hinweisstruktur, über die ihm Dritte vertraulich Informationen über Personen, Gruppen und Vorgänge aus einem von ihm politisch klar definierten Milieu übermitteln konnten. Ob man dafür den Begriff „Meldestelle“ verwenden möchte, mag jeder selbst entscheiden. Die technische und organisatorische Struktur ist jedenfalls dokumentiert: E-Mail-Adresse für Hinweise, verschlüsselter Messenger, Kontaktformular und die Zusage vertraulicher Behandlung.

Quelle:
https://sbamueller.com/corona/ausgeschwurbelt/

Den Begriff „öffentlicher Pranger“ würde ich dennoch nicht als juristische Feststellung verwenden. Allein die Existenz einer Hinweisadresse macht noch keinen Pranger. Relevant wird vielmehr die Kombination aus Informationssammlung und öffentlicher Darstellung. Müllers ältere Veröffentlichungen zeigen, dass er Demonstrationen beobachtete und Teilnehmer beziehungsweise politische Milieus öffentlich mit Bezeichnungen wie „Querdenker“, „Corona Rebellen“, „Coronaleugner“ oder „Schwurbelszene“ versah. Genau diese Verbindung – beobachten, kategorisieren, Hinweise entgegennehmen und anschließend publizieren – verdient eine kritische Betrachtung.

Quellen:
https://sbamueller.com/corona/ausgeschwurbelt/
https://sbamueller.com/2020/11/

Von „Coronaleugnern“ zu „Windkraftgegnern“

Besonders auffällig ist die Kontinuität der Sprache. Während der Corona-Jahre waren es „Querdenker“, „Corona Rebellen“, „Coronaleugner“ und die „Schwurbelszene“. Inzwischen richtet sich Müllers publizistische Aufmerksamkeit verstärkt auf Gegner beziehungsweise Kritiker des Windkraftausbaus. Bereits im Juni 2024 veröffentlichte er einen Beitrag über eine Veranstaltung des Ortsvereins Günterstal und stellte deren behauptete Neutralität infrage. Im Oktober desselben Jahres folgte die Überschrift „Ortsverein Günterstal blamiert sich mit Beitrag über Windkraft“. Im Januar 2026 erschien schließlich „AfD erwünscht, Müller muß draußen bleiben – Anti Windkraft BI lässt Masken fallen“.

Quellen:
https://sbamueller.com/2024/06/14/die-ganz-neutrale-anti-windkraft-veranstaltung-des-ortsverein-guensterstal/
https://sbamueller.com/2024/10/02/ortsverein-guenterstal-blamiert-sich-mit-beitrag-ueber-windkraft/
https://sbamueller.com/2026/01/25/afd-erwuenscht-mueller-muss-draussen-bleiben-anti-windkraft-bi-laesst-masken-fallen/

Allein diese Überschriften zeigen, dass hier kein wissenschaftlicher Gutachter schreibt, sondern ein politisch positionierter Blogger. Das ist sein gutes Recht. Es sollte nur berücksichtigt werden, wenn derselbe Autor anderen mangelnde Sachlichkeit, Manipulation oder ideologische Argumentation vorwirft. „Ortsverein Günterstal blamiert sich“, „Anti Windkraft BI lässt Masken fallen“ und „Klassentreffen der Windkraftgegner“ sind keine neutralen Beschreibungen. Es sind bewusst zugespitzte Wertungen.

Quellen:
https://sbamueller.com/2024/10/02/ortsverein-guenterstal-blamiert-sich-mit-beitrag-ueber-windkraft/
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/
https://sbamueller.com/2026/01/25/afd-erwuenscht-mueller-muss-draussen-bleiben-anti-windkraft-bi-laesst-masken-fallen/

Der 3. Oktober 2026: Nicht meine Argumente stehen am Anfang, sondern mein politisches Umfeld

Genau dieses Muster findet sich in Müllers jüngstem Beitrag wieder. Bevor er sich überhaupt mit einem einzigen fachlichen Argument meines Vortrags auseinandersetzt, eröffnet er mit meiner Person und politischen Assoziationen. Ich sei jemand, „der nicht rechts sein will“, aber stolz darauf sei, einen Workshop der Amadeu Antonio Stiftung gegen Desinformation verhindert zu haben. Bereits die Formulierung „der nicht rechts sein will“ erzeugt eine politische Assoziation, ohne die direkte Tatsachenbehauptung „Kempf ist rechts“ auszusprechen.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Zum Workshop der Amadeu Antonio Stiftung, den ich laut Müller „verhindert“ habe und worauf ich stolz sei: Ich habe die Chronologie dazu am 22. Dezember 2025 auf meiner Seite dokumentiert. Geplant war für den 24. Oktober 2025 bei der Volkshochschule Dreisamtal der Workshop „Faktenstark – Desinformationen wirkungsvoll begegnen“, konzipiert in Kooperation mit Codetekt e. V. und der Amadeu Antonio Stiftung. Ich habe mich im Vorfeld schriftlich an den VHS-Vorstand und die Trägergemeinden gewandt, und zwar ausschließlich zur Neutralitätspflicht öffentlicher Bildungseinrichtungen, zum Beutelsbacher Konsens und zur Frage möglicher Interessenkonflikte bei politisch aktiven Organisationen. Ich habe keine Absage gefordert. Die Absage erfolgte durch den Vorstand der VHS, und die Entscheidung lag allein bei ihm. Ein Beleg dafür, dass ich den Workshop verhindert habe oder darauf stolz wäre, fehlt in Müllers Text. Er verlinkt lediglich auf eine Seite, die mir eine Rolle bei der Absage zuschreibt. Meine Kritik betraf den rechtlichen Rahmen und nicht die Inhalte, und ein Angebot ohne diese Probleme würde ich unterstützen.

Quellen:
https://adrian-kempf.de/der-vhs-fall-kirchzarten-im-dreisamtal/
Müllers Verweis: https://autonome-antifa.org/breve9619
Müller, Beitrag vom 3. Oktober 2026: https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Anschließend geht es zunächst nicht um SF₆, Stromnetze, Artenschutz, Rückbau, Schall oder Rotorblattabrieb, sondern um die Menschen im Raum. Müller nennt einzelne Teilnehmer, ordnet einen davon der „Freiburger Querdenker Bewegung“ zu und verbindet weitere Anwesende mit der „südbadischen Anti-Windkraft Bewegung“. Selbst die Fahrzeuge der Besucher werden Teil der politischen Erzählung: Kennzeichen aus der Region, „dicke SUV“ und ein Aufkleber „Frieden mit Russland“ werden erwähnt. Auf einem von Müller veröffentlichten Foto ist ein Fahrzeug samt Kennzeichen erkennbar.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Ob die Veröffentlichung eines solchen Kennzeichens im konkreten Zusammenhang rechtlich zulässig ist, ist eine eigenständige datenschutz- und medienrechtliche Frage, die ich hier nicht abschließend bewerte. Für die publizistische Methode ist etwas anderes interessant: Ein Autoaufkleber und die Fahrzeugklasse werden zur politischen Kontextualisierung eines Vortrags über Windenergie herangezogen. Ein SUV mit einem Russland-Aufkleber sagt jedoch nichts darüber aus, ob eine Aussage über Rückbaukosten, Schallemissionen, SF₆ oder Rotorblattabrieb richtig oder falsch ist.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Müller schreibt weiter, ich sei „in der Vergangenheit nicht als Naturschützer aufgefallen“. Was genau der objektive Maßstab dafür sein soll, bleibt offen. Muss ein Naturschützer Mitglied eines bestimmten Verbandes sein? Muss er eine bestimmte Energiepolitik unterstützen? Darf jemand erst über Quellen, Wälder, Böden, Tiere und Landschaft sprechen, wenn Sebastian Müller ihn zuvor als Naturschützer wahrgenommen hat? Die Formulierung ist keine sachliche Widerlegung irgendeines Arguments meines Vortrags, sondern eine Bewertung meiner persönlichen Legitimation.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Der Schlossherr: Wie Müller einen älteren Gastgeber abqualifiziert

Auffällig ist auch, wie Müller über den Hausherrn des Ebneter Schlosses schreibt, Freiherr Nikolaus von Gayling-Westphal. Zum Veranstaltungsort heißt es bei ihm, dieser „dürfte sicher durch den dramatischen Absturz des ‚Schlossherren‘ in Richtung Querdenken bedingt gewesen sein“. Der Gastgeber wird in einem Nebensatz als „abgestürzt“ etikettiert, ohne dass Müller in diesem Satz eine einzige eigene Aussage oder Handlung des Schlossherrn belegt. Als Beleg verweist er auf einen älteren Beitrag. Soweit ich diesen Beitrag lese, führt Müller dort vor allem Veranstaltungen an, die im Schloss stattfanden, darunter Treffen der Partei „die Basis“, der Werte Union und eine Weihnachtsfeier der Jungen Alternative. Was der Schlossherr selbst gesagt oder getan hat, belegt er nicht. Das ist eine Wertung Müllers und keine Tatsachenfeststellung.

Quellen:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/
https://sbamueller.com/2025/07/24/rechte-alte-maenner-aus-dem-osten/

Dabei verwechselt Müller zwei Dinge: ein Haus, in dem Veranstaltungen stattfinden, und die Meinung dessen, der das Haus öffnet. Das Schloss versteht sich nach eigener Darstellung als „Bewohnt und bewahrt. Ein Familienbesitz, der sich öffnet“, und ist ein Ort für vielfältige kulturelle Veranstaltungen. Dazu gehören der Ebneter KulturSommer, Vorträge im Gartensaal, ein Christkindlesmarkt und Räume, die für Feste, Seminare und Konzerte vermietet werden. Eine Vermietung ist keine Meinungsäußerung des Vermieters. Wer Räume überlässt, macht sich die Ansichten seiner Gäste nicht zu eigen. Das gilt für jede Gaststätte, jede Kirchengemeinde und jede Stadthalle. Die Betreiber der Stadthalle werden auch nicht zu Anhängern jener Partei, die dort einen Parteitag abhält.

Quellen:
https://www.schloss-ebnet.de/das-schloss
https://www.schloss-ebnet.de/vermietung
https://www.schloss-ebnet.de/veranstaltungen
https://ebneter-kultursommer.de/event/nikolaus-von-gayling-westphal-noch-einmal-sieben-frauen-auf-schloss-ebnet-vortrag-im-frisch-renovierten-gartensaal/

Genau diese Offenheit sollte man würdigen, statt sie zum Makel zu erklären. Das Barockschloss ist seit 1811 in Familienbesitz. Nikolaus von Gayling-Westphal übernahm es nach Medienberichten 1975 und hat es seither systematisch restauriert, zuletzt den Gartensaal. Der Unterhalt kostet nach dem Bericht rund 10.000 Euro im Monat. Nach der Darstellung des Schlosses ließ er 1988 den Schlosshof in den Zustand von 1750 zurückversetzen, hinzu kamen die Restaurierung der Zehntscheune und der historischen Reithalle. Im Frühjahr 2005 gründete er gemeinsam mit anderen den Ebneter KulturSommer, der sich selbst als „weltoffen, neugierig, überparteiisch“ beschreibt und junge und unbekannte Künstler sowie den Stadtteil Ebnet fördern will. Nach Angaben des Vereins wäre der KulturSommer ohne das Schloss und die Großzügigkeit der Eigentümerfamilie gar nicht möglich. Gayling-Westphal war außerdem Mitglied des Freiburger Gemeinderats und Gründungsmitglied des Bürgervereins Forum Ebnet von 1994.

Quellen:
https://www.schloss-ebnet.de/das-schloss
https://kulturjoker.de/2025/05/25/adel-verpflichtet-seit-50-jahren-praegt-nikolaus-von-gayling-westphal-das-barockschloss-von-ebnet/
https://ebneter-kultursommer.de/ekuso/
https://en.wikipedia.org/wiki/Schloss_Ebnet

Dazu kommt, was ich selbst erlebt habe. Das Ebneter Schloss war über Jahre ein Raum, in dem man offen diskutieren konnte, und zwar auch dann, wenn die Meinungen weit auseinandergingen. Der Hausherr hat diesen Raum stets zur Verfügung gestellt. Das ist in einer Zeit, in der Veranstaltungsorte immer häufiger Absagen erteilen, sobald ein Thema umstritten ist, keine Selbstverständlichkeit. Man kann das für falsch halten. Aber man muss anerkennen, dass hier jemand mit seinem eigenen Haus für das öffentliche Gespräch einsteht, obwohl ihm das Ärger einbringen kann.

Quelle:
Eigene Erfahrung des Autors mit Veranstaltungen im Ebneter Schloss (kein schriftlicher Beleg). Zum öffentlichen Profil des Schlosses siehe https://www.schloss-ebnet.de/das-schloss

Zum Auftritt des Schlossherrn bei der Veranstaltung möchte ich außerdem etwas klarstellen, weil Müller es mit einem Wort abtut. Nach meiner Wahrnehmung wollte der Freiherr an der Veranstaltung ursprünglich gar nicht teilnehmen, kam dann aber doch. Dass es ihm an diesem Tag nicht gut ging, konnte jeder im Raum sehen, auch altersbedingt. Ich halte es für eine Frage des Anstands, einen älteren Menschen in einer solchen Verfassung nicht zur Pointe eines Blogbeitrags zu machen. Wer sich ernsthaft mit seiner Rolle auseinandersetzen will, sollte seine Verdienste um Denkmalpflege, Kultur und Bürgerengagement in Ebnet ebenso nennen wie die Veranstaltungen, die Müller kritisiert, und er sollte dem Hausherrn Gelegenheit zur eigenen Stellungnahme geben, bevor er ihn „abgestürzt“ nennt.

Quelle:
Eigene Beobachtung des Autors bei der Veranstaltung (kein schriftlicher Beleg). Müllers Wortlaut: https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Kontaktschuld statt Argument

Noch deutlicher wird das Muster dort, wo Müller die „rechte Ecke“ thematisiert. Er schreibt sinngemäß, die Akteure hätten sich durch AfD-Anwesenheit, Experten, die bei der AfD auftreten, und bestimmtes Publikum selbst in diese Ecke gestellt. Damit wird eine politische Position nicht anhand ihrer Aussage beurteilt, sondern anhand von Personen, die irgendwann irgendwo bei einer Veranstaltung anwesend waren oder auch in einem anderen politischen Umfeld aufgetreten sind.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Das ist genau jene Form der Assoziationslogik, gegen die ich mich wende. Wenn ein Sachverständiger vor einer AfD-Veranstaltung gesprochen hat, wird eine technische Aussage dieses Sachverständigen dadurch weder wahr noch falsch. Wenn ein AfD-Mitglied einen öffentlichen Vortrag besucht, wird der Vortragende dadurch nicht zum AfD-Anhänger. Und wenn jemand im Publikum einen Russland-Aufkleber auf seinem Auto hat, sagt das nichts über die chemische Zusammensetzung eines Rotorblatts aus. Sachargumente besitzen keine Parteimitgliedschaft.

Quelle für Müllers zugrunde liegende Darstellung:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

„Manipulativ rhetorische Masche“

Erst danach kommt Müller zu meinem Vortrag. Meine vorsichtige Formulierung von Fragen bezeichnet er ausdrücklich als eine „aus meiner Sicht manipulativ rhetorische Masche“. Statt „belastbarer Aussagen“ habe es „raunende Fragen“ gegeben, die „Triggerpunkte“ des Publikums bedient hätten. Für das Publikum habe es ein „wohliges Schaudern“ gegeben. Das ist eine legitime persönliche Interpretation Müllers – aber eben eine Interpretation.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Gerade bei wissenschaftlich offenen Fragen halte ich es dagegen für geboten, Fragen auch als Fragen zu formulieren. Wenn eine Datenlage keinen kausalen Schluss erlaubt, sollte man keinen kausalen Schluss behaupten. Wenn nicht geklärt ist, welchen Anteil verschiedene Quellen an einer gemessenen Stoffkonzentration besitzen, sollte man nicht behaupten, die Ursache zu kennen. Müller macht aus dieser sprachlichen Vorsicht einen Manipulationsvorwurf. Man könnte es auch genau umgekehrt betrachten: Eine Frage als Frage stehen zu lassen ist wissenschaftlich redlicher, als aus unvollständigen Daten Gewissheiten zu konstruieren.

Quelle für Müllers Kritik:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Dabei unterschlägt Müller einen wesentlichen Teil der Ausgangsposition meines Vortrags. Meine Leitfrage lautete ausdrücklich nicht: „Ist Windkraft gut oder schlecht?“, sondern: „Was ist die vollständige Bilanz eines konkreten Projekts?“ Bereits zu Beginn stellte ich außerdem fest: „Windenergie hat einen Klimavorteil.“ Über den Lebenszyklus weist sie im Regelfall deutlich geringere Treibhausgasemissionen auf als fossile Stromerzeugung. Wörtlich hieß es auf meiner Folie: „Genau deshalb muss Kritik präzise sein: Nicht den Klimavorteil bestreiten, sondern die zusätzlichen Standort-, Natur- und Systemfragen vollständig bilanzieren.“ In der Einleitung sagte ich: „Ich will heute nicht behaupten, Windkraft sei grundsätzlich falsch.“ Wer meinen Vortrag als bloße Sammlung von Anti-Windkraft-„Triggerpunkten“ beschreibt, sollte diese Ausgangsposition zumindest erwähnen.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie(n) „Die Leitfrage“, „Windenergie hat einen Klimavorteil“ und „Einleitung“

Was tatsächlich auf meinen Folien stand

Müllers Charakterisierung meines Vortrags lässt sich leicht überprüfen, denn die Folien liegen vor. Ich stelle deshalb im Folgenden seine Darstellung neben den Wortlaut dessen, was ich gezeigt habe. Nicht, um zurückzuschlagen, sondern damit jeder selbst vergleichen kann.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026)
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

SF₆. Müller zitiert, ich hätte gesagt, man wisse nicht, ob die hohe SF₆-Konzentration in Süddeutschland aus Windrädern komme. Auf meiner Folie steht: „Nicht jede Windenergieanlage enthält SF₆ – und nicht die gesamte Füllmenge wird automatisch emittiert.“ Und zur süddeutschen Emissionsregion: „Die konkrete Quelle konnte bislang nicht eindeutig identifiziert werden. Ein Zusammenhang mit Windenergieanlagen ist damit nicht nachgewiesen.“ Damit lässt sich der Streit an dieser Stelle ungewöhnlich einfach entscheiden: Die Originalfolie liegt vor, und dort steht ausdrücklich, dass ein Zusammenhang mit Windenergieanlagen nicht nachgewiesen ist. Müller muss erklären, weshalb er aus dieser Aussage etwas anderes gemacht hat.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie(n) „SF₆: kleines Volumen, hohe Klimawirkung“

Infraschall. Besonders merkwürdig ist Müllers Verweis auf „Fake News zum Thema Infraschall“. Meine Folie verbreitet gerade nicht die Behauptung, Infraschall von Windenergieanlagen verursache nachgewiesene Gesundheitsschäden. Sie sagt ausdrücklich das Gegenteil: „Nach dem derzeitigen Forschungsstand gibt es jedoch keinen belastbaren Nachweis, dass Infraschall von Windenergieanlagen unterhalb bzw. um die Wahrnehmungsschwelle unmittelbare gesundheitliche Wirkungen verursacht.“ Dazu nenne ich die Experimentalstudie des Umweltbundesamtes, die keine statistisch signifikanten Veränderungen bei Herzfrequenz, Blutdruck, Hirnrindenaktivität oder Gleichgewichtswahrnehmung fand. Der eigentliche Inhalt meiner beiden Schallfolien besteht gerade darin, Infraschall nicht mit hörbarem tieffrequentem Schall, Tonhaltigkeit, Brummton und Amplitudenmodulation zu vermischen.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie(n) „Schall: Nicht nur auf den dB(A)-Wert schauen“

Baiereck. Wie weit meine Vorsicht geht, zeigt sogar dieser Fall. Dort sollte eine Messung den regulären Betriebsmodus 0 untersuchen, die Anlagen liefen während der Nachtmessung aber im schallreduzierten Modus 1. Trotzdem steht auf meiner Folie ausdrücklich: „Einen Nachweis für eine absichtliche Manipulation gibt es nicht.“ Ich stelle lediglich fest, dass diese Messung für den vorgesehenen Mode 0 keinen Nachweis liefern kann. Ich habe also selbst dort keine Absicht behauptet, wo eine zugespitzte Darstellung leicht möglich gewesen wäre. Das ist ein ziemlich schlechter Beleg für den Vorwurf einer manipulativen Vortragstechnik.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie(n) „Baiereck: messen statt prognostizieren“

Rotorblattabrieb. Die Folie nennt unterschiedliche Schätzungen nebeneinander: DTU 30 bis 540 Gramm je Rotorblatt und Jahr, DLR rund 7 Kilogramm je Anlage und Jahr, Fraunhofer grob 47 Kilogramm je Anlage und Jahr. Direkt darunter steht: „unterschiedliche Modellansätze und Annahmen – keine direkt vergleichbaren Messwerte“. Zu meinen eigenen Fotos von den Altrotorblättern schreibe ich: „Aus den Fotos lässt sich keine Abriebmasse bestimmen – sie zeigen aber, warum eine vollständige Materialbilanz über die gesamte Betriebsdauer wissenschaftlich interessant wäre.“ Ich habe also gerade nicht behauptet, aus den Schäden eine Menge ableiten zu können, sondern daraus nur die Forderung nach einer Materialbilanz abgeleitet.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie(n) „Wie viel Abrieb? Die Spannweite ist enorm“ und „Holzschlägermatte: reale Altrotorblätter“

PFAS. Auch hier ist der Vortrag ausdrücklich gegen Übertreibungen abgesichert: „PFAS können in bestimmten Beschichtungen bzw. Materialien vorkommen, aber wir sollten nicht behaupten, jedes Rotorblatt enthalte PFAS, solange keine produktspezifischen Materialdaten vorliegen.“ Und später: „Eine pauschale Behauptung, Windkraft sei eine wesentliche PFAS-Quelle, ist durch die verfügbaren Sektor-Emissionsdaten nicht gestützt.“ Die Folie „PFAS: Ohne Stoffdaten keine belastbare Aussage“ sagt: „Ohne Herstellerangaben, Sicherheits-/Produktinformationen oder eine unabhängige Materialanalyse lässt sich weder seriös behaupten ‚PFAS werden freigesetzt‘ noch ‚die Rotorblätter sind PFAS-frei‘.“ Das ist ein Paradebeispiel für genau die wissenschaftliche Vorsicht, die Müller mir abspricht.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie(n) „Rotorblätter sind komplexe Verbundbauteile“, „PFAS: Ohne Stoffdaten keine belastbare Aussage“ und „Gegenargument: ‚PFAS ist nur Panikmache‘“

Speicher. Hier handelt es sich nicht um eine unterschiedliche Interpretation meiner Aussage. Meine Folie heißt „2,7 TWh Batteriespeicher – Rechenbeispiel“, darunter steht „≈ 45 Stunden bei 60 GW Last und ohne weitere Erzeugung“ und „Nur eine Größenordnung“. Unmittelbar danach: „Zum Vergleich: Die aktuell installierte Batteriespeicherkapazität in Deutschland liegt bei nur rund 25 GWh – ein Bruchteil der hier angenommenen 2,7 TWh.“ Die Folie davor rechnet den Bedarf transparent vor: 24 Stunden entsprechen 1,44 TWh, 48 Stunden 2,88 TWh, fünf Tage 7,2 TWh, zehn Tage 14,4 TWh. Müller verwechselt also eine ausdrücklich als Rechenbeispiel bezeichnete Speichermenge von 2,7 TWh mit dem auf derselben Folie genannten Bestand von rund 25 GWh; beide Werte unterscheiden sich um mehr als den Faktor 100. Ausgerechnet die Folie, die zeigt, wie weit der reale Bestand von dieser Größenordnung entfernt ist, macht er zum Beleg dafür, ich hätte behauptet, solche Speicher gebe es schon.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie(n) „Dunkelflaute: die Energiefrage“ und „2,7 TWh Batteriespeicher – Rechenbeispiel“

Rückbau. Ich habe nicht behauptet, jede Sicherheitsleistung sei nachweislich zu niedrig. Auf der Folie steht: „Entscheidend ist nicht nur, dass eine Rückbausicherheit existiert, sondern ob ihre Höhe die tatsächlichen Kosten von Demontage, Fundamentrückbau, Abtransport und Wiederherstellung der Flächen auch in Jahrzehnten noch abdeckt.“ Das ist eine Prüffrage und keine Behauptung einer erwiesenen Unterdeckung.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie(n) „Rückbau ist Teil der Umweltbilanz“

Klima und CO₂. Müller schreibt, ich hätte mit geschickten Fragen den Zusammenhang zwischen dem Anstieg des CO₂-Gehalts und dem Klimawandel in Frage gestellt. Eine entsprechende Folie gibt es nicht. Die Folien setzen diesen Zusammenhang im Gegenteil voraus: Sie rechnen die Klimawirkung von SF₆ in CO₂-Äquivalenten, sprechen von CO₂-armer Erzeugung und halten fest: „Klimaschutz und Biodiversitätsschutz sind keine Gegner.“ und „Das Klima schützt man nicht, indem man den Naturschutz für nachrangig erklärt.“ Müller nennt keine konkrete Aussage von mir, die das Gegenteil belegen würde.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie(n) „SF₆: kleines Volumen, hohe Klimawirkung“ und „Gegenargument: ‚Klimaschutz ist dringender‘“

Vortrag und Diskussion. Schließlich trennt Müller nicht zwischen dem, was ich vorgetragen habe, und dem, was im Saal gesagt wurde. SMR und Transmutation stehen nicht in meinen Folien; sie kamen in der Diskussion zur Sprache, nachdem Müller sich zur Kernenergie geäußert hatte. Meine mündliche Erwiderung bezog sich auf eine Technologie in der Entwicklung und auf eine mögliche Zukunft. Auch der ältere Anwohner, der etwa 400 Meter von einer Anlage entfernt wohnt, meldete sich aus dem Publikum zu Wort. Und die Forderung nach Abschaffung des EEG kam laut Müllers eigenem Text „aus dem Publikum“. Ich habe den Erfahrungsbericht des Anwohners ausdrücklich eingeordnet: Er sei „selbstverständlich kein medizinischer oder wissenschaftlicher Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs“, und das wurde an diesem Abend auch nicht behauptet.

Quellen:
Bericht des Autors vom 2. Oktober 2026: https://adrian-kempf.de/windkraft-in-ebnet-kontroverser-abend/
Müller, Beitrag vom 3. Oktober 2026: https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026) (kein Folienblatt zu SMR, Transmutation, EEG-Abschaffung)

Persönliche Erfahrungsberichte: Gerade die Einordnung wird zum Vorwurf

Besonders anschaulich wird das an Müllers Kritik an meinem Bericht über einen betroffenen Anwohner. Ich hatte einen Mann zitiert, der nach eigenen Angaben etwa 400 Meter von einer Windenergieanlage entfernt lebt und körperliche Beschwerden schilderte. Unmittelbar danach stellte ich ausdrücklich klar, ein solcher persönlicher Erfahrungsbericht sei „selbstverständlich kein medizinischer oder wissenschaftlicher Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs“. Genau diese Einordnung zitiert Müller selbst – und wirft mir trotzdem vor, zunächst „anekdotische Evidenz als Elefant in den Raum“ zu stellen und anschließend nur so zu tun, als wolle ich einordnen.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Damit entsteht ein bemerkenswertes Problem: Berichtet man nicht über die Aussagen Betroffener, wird deren Erfahrung ausgeblendet. Berichtet man darüber und kennzeichnet ausdrücklich, dass daraus kein wissenschaftlicher Kausalnachweis folgt, soll bereits das Erwähnen manipulativ sein. Genau die methodische Einschränkung, die Müller eigentlich verlangen müsste, wird von ihm zum Beleg für Manipulation umgedeutet.

Quelle für den von Müller dokumentierten Wortlaut:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

KI als Nebenkriegsschauplatz

Mehrfach thematisiert Müller außerdem künstliche Intelligenz. Mein Artikel sei „heftig mit KI erstellt“, nahezu alle Bilder und Grafiken der Präsentation seien KI-generiert gewesen. Anschließend stellt er einen Zusammenhang zum Wasserverbrauch von KI-Rechenzentren her und fragt sinngemäß, wie dies zu meinem Engagement für Wasser und Quellen passe.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Auch hier wird die Sachebene verlassen. Entscheidend für eine fachliche Präsentation ist nicht, ob eine illustrative Grafik mit Photoshop, Illustrator, einer Bilddatenbank, einem 3-D-Programm oder generativer KI erstellt wurde. Entscheidend ist, ob eine Grafik als Illustration erkennbar ist und ob die damit verbundenen Tatsachenbehauptungen stimmen. Ein KI-generiertes Symbolbild über SF₆ verändert weder das Treibhauspotenzial von SF₆ noch die physikalischen Eigenschaften des Stoffes. Eine mit KI illustrierte Folie über Rotorblattabrieb verändert weder Materialzusammensetzung noch Abriebraten.

Quelle für Müllers Vorwurf:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

SF₆: Was auf meiner Folie steht – und was Müller daraus macht

Müller zitiert aus meinem Vortrag den Satz, man wisse nicht, ob die hohe SF₆-Konzentration in Süddeutschland aus den Windrädern komme, und nennt das eine „teils absurde Aussage“. Was auf meiner Folie „SF₆: kleines Volumen, hohe Klimawirkung“ tatsächlich steht, ist etwas anderes: „Nicht jede Windenergieanlage enthält SF₆ – und nicht die gesamte Füllmenge wird automatisch emittiert.“ Und weiter: „Die konkrete Quelle konnte bislang nicht eindeutig identifiziert werden. Ein Zusammenhang mit Windenergieanlagen ist damit nicht nachgewiesen.“ Ich habe also nicht behauptet, die Windkraft sei die Ursache. Ich habe ausdrücklich festgehalten, dass ein solcher Zusammenhang nicht nachgewiesen ist.

Quellen:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie „SF₆: kleines Volumen, hohe Klimawirkung“
https://pubs.acs.org/doi/10.1021/acsestair.5c00234
https://acp.copernicus.org/articles/25/15197/2025/

Die Originalquelle zeigt, warum die Frage offen ist. Forschende der Goethe-Universität Frankfurt um Katharina Meixner werteten Messungen am Taunus Observatorium auf dem Kleinen Feldberg und an der ICOS-Station Karlsruhe aus. Ergebnis: Eine Region um Heilbronn setzt rund 30 Tonnen SF₆ pro Jahr frei, etwa ein Drittel der gesamten deutschen Emissionen. Diese regionale Verteilung „passt nicht zu den bisherigen Annahmen, wonach die Emissionen hauptsächlich aus der Entsorgung alter Schallschutzfenster stammen sollten“. Die Studie weist auf eine Produktions- und Recyclinganlage für SF₆ in der Region hin; die genaue Quelle bleibt teilweise unklar. Windenergie wird in der Pressemitteilung nicht erwähnt. Das ist exakt die Lage, die meine Folie wiedergibt: eine offene Quellenfrage, ein Hinweis auf eine Industrieanlage, kein Nachweis gegen Windräder – und auch keiner für sie. Absurd ist daran nichts.

Quellen:
https://www.puk.uni-frankfurt.de/181142833/24_000_mal_klimasch%C3%A4dlicher_als_CO2__Messungen_der_Goethe_Universit%C3%A4t_zeigen_Emissionen_des_Gases_SF6_in_Deutschland
https://pubs.acs.org/doi/10.1021/acsestair.5c00234

Dass Windenergieanlagen SF₆ enthalten können, ist dagegen unstrittig und wird von der Branche selbst beschrieben. Der Bundesverband WindEnergie schreibt, dass kompakte Schaltanlagen in jeder Windturbine zum Einsatz kommen, und nennt bei sachgerechter Wartung und Entsorgung Leckagen von weniger als 0,1 Prozent pro Jahr. Für neue Mittelspannungsschaltanlagen sind nach dem dort dargestellten Stand von Oktober 2023 gestaffelte Verbote vorgesehen: ab dem 1. Januar 2026 bis 24 Kilovolt, ab 2028 und 2030 für höhere Spannungen. Die Leckagezahl stammt allerdings vom Branchenverband selbst. Genau deshalb sagt meine Folie, entscheidend sei, welche Schalttechnik verbaut ist, wie viel SF₆ sie enthält und wie Leckagen, Wartung, Rückgewinnung und Entsorgung gehandhabt werden.

Quellen:
https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/02-technik-und-netze/01-netze/231106_BWE-Informationspapier_SF6_.pdf
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie „SF₆: kleines Volumen, hohe Klimawirkung“

Sein eigener Quellenstandard verdient dieselbe Prüfung

Müller wirft mir „längst widerlegte Klassiker“ vor. Schaut man auf seine eigenen älteren Windkraftbeiträge, fällt allerdings auf, dass er selbst keineswegs ausschließlich Primärliteratur verwendet. In seinem Beitrag „Ja zu Windkraft“ schreibt er zum Infraschall, besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen seien nicht nachweisbar und die Beeinträchtigung „scheint ein Nocebo Effekt zu sein“. Als weiterführenden Beleg verlinkt er unter anderem einen Beitrag aus ASU Arbeitsmedizin und verweist in seiner Auseinandersetzung außerdem auf Social-Media-Diskussionen.

Quelle:
https://sbamueller.com/2024/06/30/ja-zu-windkraft/

Fairerweise gehört dazu: Der verlinkte ASU-Beitrag („Die wunderliche Infraschallwelt von C. Vahl und W. Roos“) ist ein Artikel einer arbeitsmedizinischen Fachpublikation, und der Social-Media-Verweis ist ein Beitrag von Stefan Holzheu, dem Mann, der den Rechenfehler der BGR entdeckt hat. Mein Punkt ist deshalb kleiner, als er klingt: Müller stützt sich bei Infraschall auf Kommentare und Sekundärliteratur, obwohl er auf die Messberichte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg oder die Studie des Umweltbundesamtes hätte verlinken können, die seine Position besser tragen würden.

Quellen:
https://sbamueller.com/2024/06/30/ja-zu-windkraft/
https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/die-wunderliche-infraschallwelt-von-c-vahl-und-w-roos
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/erneuerbare-energien/infraschall

Zur Frage der Quellen gehört auch, worauf Müller in seinem aktuellen Beitrag verlinkt. Für die Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zur „Freiburger Querdenker Bewegung“ und für den Hinweis auf den „Absturz“ des Schlossherrn führt er zwei Beiträge von autonome-antifa.org an. Für die „längst widerlegten Klassiker der Windkraftgegner“ verweist er auf einen Faktencheck beim Volksverpetzer, für den er nach eigener Angabe gelegentlich selbst schreibt. Beides ist sein gutes Recht. Es sind aber Quellen mit erkennbarer Haltung, und wer Primärquellen verlangt, darf daran gemessen werden.

Quellen:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/
https://autonome-antifa.org/breve9619
https://autonome-antifa.org/breve8936
https://volksverpetzer.de/faktencheck/vahrenholt-blamiert-sich/
https://sbamueller.com/about/

Infraschall: Ein korrigierter Fehler widerlegt nicht automatisch jede Fragestellung

Müller schreibt in seinem aktuellen Beitrag, die „Fake News zum Thema Infraschall“ beruhten auf inzwischen korrigierten Rechenfehlern. Bereits 2024 führte er die Debatte darauf zurück, dass eine Institution den Schalldruck von Windenergieanlagen falsch angegeben habe. Selbst wenn eine konkrete frühere Berechnung fehlerhaft war, folgt daraus logisch jedoch nicht, dass damit jede Frage zu niederfrequentem Schall, Amplitudenmodulation, standortspezifischen Schallausbreitungen oder individueller Belästigung erledigt wäre. Ein Fehler in einer Veröffentlichung widerlegt zunächst diese konkrete Berechnung – nicht automatisch einen kompletten Forschungsgegenstand.

Quellen:
https://sbamueller.com/2024/06/30/ja-zu-windkraft/
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Der Rechenfehler, auf den Müller sich beruft, ist real, aber es ist nicht mein Fehler und er betrifft meinen Vortrag nicht. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hatte in einer Studie um Lars Ceranna Schallwerte veröffentlicht, die um 36 Dezibel zu hoch lagen, ein Faktor im Bereich von mehreren Tausend. Stefan Holzheu von der Universität Bayreuth entdeckte den Fehler im März 2020. Die BGR räumte ihn erst ein, nachdem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Holzheus Berechnungen bestätigt hatte. Das Bundeswirtschaftsministerium stellte klar, mögliche Auswirkungen auf den menschlichen Organismus seien nicht Gegenstand dieser Untersuchungen gewesen, und die fehlerhaften Werte spielten in Genehmigungsverfahren keine Rolle. Ich habe diese Zahlen nie verwendet.

Quellen:
https://energie-und-management.de/nachrichten/erneuerbare/detail/wie-falsche-infraschall-werte-die-stimmung-vergifteten-142668
https://www.volksverpetzer.de/analyse/rechte-mythen-industriestandort-deutschland/

Quelle für Müllers Verweis:
https://www.br.de/radio/bayern2/streit-um-infraschall-rechenfehler-und-stimmungsmache-100.html

Entscheidend ist: Ich habe mich in meinem Vortrag auf das Minenfeld Infraschall gar nicht eingelassen, weder mit den BGR-Zahlen noch mit einer eigenen Gesundheitsbehauptung. Die Folie zum Infraschall sagt das Gegenteil dessen, was Müller mir unterstellt: „Nach dem derzeitigen Forschungsstand gibt es jedoch keinen belastbaren Nachweis, dass Infraschall von Windenergieanlagen unterhalb bzw. um die Wahrnehmungsschwelle unmittelbare gesundheitliche Wirkungen verursacht.“ Als Beleg nenne ich eine Experimentalstudie des Umweltbundesamtes, die keine statistisch signifikanten Veränderungen von Herzfrequenz, Blutdruck, Hirnrindenaktivität oder Gleichgewichtswahrnehmung fand. Das entspricht dem, was auch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg schreibt. In 150 Metern Entfernung liegen die gemessenen Werte weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, Belästigungseffekte durch Infraschall seien nicht zu erwarten, und für sonstige, gelegentlich berichtete Effekte gebe es bislang keine abgesicherten wissenschaftlichen Belege. Wer mir „Fake News zum Thema Infraschall“ vorwirft, muss mir eine Aussage zeigen, in der ich das Gegenteil behauptet hätte.

Quellen:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie „Schall: Nicht nur auf den dB(A)-Wert schauen“ (Infraschall)
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/erneuerbare-energien/infraschall

Was ich Müller entgegenhalte, steht ebenfalls auf meinen Folien: Ein eingehaltener dB(A)-Wert beantwortet nicht jede Schallfrage. Tonhaltigkeit, Amplitudenmodulation – das typische „Wuschen“ – und die Schallausbreitung im Mittelgebirge sind eigene Themen. Beim Fall Baiereck bestätigten DEKRA-Messungen Tonhaltigkeiten und Überschreitungen des nächtlichen Richtwerts, mit Zuschlägen 44 bis 48 dB(A) gegenüber 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet. Das ist hörbarer Schall und kein Infraschall. Wer Anwohnerbeschwerden pauschal mit Infraschall erklärt, liegt ebenso daneben wie jemand, der sie pauschal mit dem Verweis auf Infraschall wegwischt. Ob bei dem Anwohner in 400 Metern Entfernung hörbarer Schall, Tonhaltigkeit oder etwas anderes im Spiel ist, lässt sich nur mit Messungen am Ort klären.

Quellen:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folien „Schall: Nicht nur auf den dB(A)-Wert schauen“ und „Baiereck: messen statt prognostizieren“

Mikroplastik: Was haben Autoreifen mit Rotorblättern zu tun?

Ein ähnliches Argumentationsmuster findet sich beim Abrieb. Müller schreibt, wer gegen Infraschall, Mikroplastik und Feinstaub sei, dürfe diese Probleme nicht nur bei Windenergieanlagen diskutieren, sondern müsse beispielsweise auch den Autoverkehr einschränken oder zumindest selbst auf ein „dickes SUV“ verzichten.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Das beantwortet jedoch die konkrete Sachfrage nicht. Wenn untersucht werden soll, wie viel Material von Rotorblättern erodiert, welche Beschichtungen und Verbundmaterialien betroffen sind, welche Stoffe freigesetzt werden und wo sie verbleiben, wird keine dieser Fragen dadurch beantwortet, dass Reifenabrieb mengenmäßig größer sein könnte. Selbst wenn der Straßenverkehr hundertmal mehr Mikroplastik freisetzen würde, wäre die Frage nach dem Eintrag einer Windenergieanlage noch immer dieselbe. Andere Umweltbelastungen können einen Eintrag quantitativ einordnen; sie lassen ihn nicht verschwinden.

Quelle für Müllers Vergleich:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Ich habe nie behauptet, der Abrieb von Rotorblättern übersteige den von Autoreifen. Meine Folie „Wie viel Abrieb? Die Spannweite ist enorm“ zeigt, wie weit die vorliegenden Schätzungen auseinanderliegen. Die Abschätzung des Fraunhofer IWES kam für alle rund 30.000 Anlagen in Deutschland auf höchstens rund 1.400 Tonnen Mikropartikel pro Jahr, also etwa 47 Kilogramm je Anlage, und die Autoren bezeichneten das selbst als „sehr grobe obere Abschätzung“, der tatsächliche Wert liege „mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich darunter“. Andere Schätzungen liegen niedriger: die DTU 30 bis 540 Gramm je Rotorblatt und Jahr, eine niederländische Studie 240 Gramm je Anlage, der Bundesverband WindEnergie 2,74 Kilogramm je Anlage. Für Fahrzeugreifen nennt die Berichterstattung unter Verweis auf Fraunhofer UMSICHT rund 102.000 Tonnen im Jahr. Zu den genauen Mengen gebe es nach der Berichterstattung keine systematischen Untersuchungen. Daraus folgt meine Forderung, reale Abriebmengen zu messen, statt mit Pauschalzahlen zu arbeiten – in beide Richtungen. Mit einem Mengenvergleich zum Autoverkehr hat das nichts zu tun.

Quellen:
https://www.energie-und-management.de/nachrichten/technik/detail/rotoren-verlieren-mikroplastik-und-gewinnen-schuh-vergleich-221774
https://dpa-factchecking.com/germany/251104-99-532536/
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folie „Wie viel Abrieb? Die Spannweite ist enorm“

Negative Strompreise: eine bemerkenswert verkürzte Erklärung

Besonders prüfenswert ist Müllers Erklärung zum europäischen Stromhandel. Er schreibt, es sei falsch, dass Deutschland dem Ausland Geld zahlen müsse, damit dieses überschüssigen Strom abnehme. Seine Erklärung lautet, der deutsche Netzbetreiber verdiene Geld, wenn er Strom hier zu negativen Preisen „kaufe“ und anschließend im Ausland zum dort geltenden Preis verkaufe.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Diese Darstellung sollte fachlich sehr genau geprüft werden, weil Strombörse, Stromhändler, Erzeuger, Übertragungsnetzbetreiber, Marktgebiete, grenzüberschreitende Kapazitäten und Engpasserlöse unterschiedliche Rollen besitzen. Das europäische Strommarktdesign lässt sich nicht ohne Weiteres auf das Modell „deutscher Netzbetreiber kauft billig und verkauft teuer ins Ausland“ reduzieren. Gerade jemand, der anderen vereinfachende Darstellungen komplexer Energiesysteme vorwirft, sollte hier selbst präzise zwischen den Marktakteuren unterscheiden.

Quelle für die zu prüfende Behauptung:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Die Prüfung an den Originalquellen ergibt ein anderes Bild als Müllers Satz. Die Übertragungsnetzbetreiber erhalten tatsächlich Erlöse, aber keine Handelsgewinne: Nach dem Bericht der Bundesnetzagentur zum grenzüberschreitenden Engpassmanagement fließen die Erlöse an den Grenzkuppelstellen an die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW), 2023 insgesamt 1.558,22 Millionen Euro. Das sind Engpasserlöse aus der Preisdifferenz zwischen Marktgebieten. Sie sind zweckgebunden: Nach Artikel 19 der Verordnung (EU) 2019/943 sind sie vorrangig für die Sicherung der Kapazität und den Netzausbau zu verwenden. 2023 gingen 737,24 Millionen Euro in die Kapazitätssicherung, 360,54 Millionen in den Netzausbau und 300,06 Millionen in die Senkung der Netzentgelte. Ein „Kaufen zu negativen Preisen und Verkaufen im Ausland“ beschreibt das nicht.

Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/ErloeseEngpassmanagement/Engpasserloesbericht2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Hinzu kommt die andere Seite der Rechnung. Bei negativen Preisen kostet die Vermarktung fest vergüteten Solarstroms Geld, sie bringt keines ein: Das Bundeswirtschaftsministerium bezifferte diese Kosten allein für die ersten drei Maitage 2026 auf rund 66 Millionen Euro. Richtig an Müllers Richtung ist, dass man nicht von einer „Strafzahlung an das Ausland“ sprechen sollte; negative Preise sind nach Erklärung der Bundesnetzagentur-Plattform SMARD ein Marktmechanismus an der Börse, bei dem Erzeuger zahlen müssen, damit ihr Strom abgenommen wird, und Käufer Geld erhalten. Dass dabei jemand verdient, der Strom zu negativen Preisen „kauft“, stimmt für die Käufer an der Börse, nicht für den Netzbetreiber.

Quellen:
https://www.zfk.de/politik/deutschland/eeg-kosten-bei-negativpreisen-reiche-ministerium-legt-neue-zahlen-vor
https://www.smard.de/page/en/topic-article/5892/15618/negative-electricity-prices

Speicher und Dunkelflaute: zwei verschiedene Größen

Müller schreibt außerdem, ich hätte behauptet, Deutschland sei nicht auf Dunkelflauten vorbereitet, gleichzeitig aber selbst vorgerechnet, dass bereits Speicher für „viele Tage“ vorhanden seien. Ob diese Darstellung zutrifft, lässt sich nur anhand des tatsächlichen Vortrags und der dort verwendeten Bezugsgrößen beurteilen. Denn installierte Speicherkapazität, technisch speicherbare Energiemenge und die Frage, wie lange damit der gesamte deutsche Stromverbrauch gedeckt werden könnte, sind vollkommen unterschiedliche Größen. Genau deshalb muss bei solchen Aussagen immer angegeben werden, welche Leistung, welche Energiemenge und welcher Verbrauch miteinander verglichen wurden.

Quelle für Müllers Darstellung:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Der tatsächliche Vortrag liegt vor, und er sagt das Gegenteil dessen, was Müller daraus liest. Die Folie „2,7 TWh Batteriespeicher – Rechenbeispiel“ rechnet vor, dass 2,7 TWh bei 60 Gigawatt Last etwa 45 Stunden reichen würden, und zwar als „nur eine Größenordnung“. Direkt darunter steht: „Zum Vergleich: Die aktuell installierte Batteriespeicherkapazität in Deutschland liegt bei nur rund 25 GWh – ein Bruchteil der hier angenommenen 2,7 TWh.“ Die Folie „Gesicherte Leistung bleibt nötig“ hält fest: „Batterien mit wenigen Stunden Speicherdauer lösen keine mehrtägige Dunkelflaute.“ Wer daraus liest, ich hätte vorgerechnet, man habe schon Speicher für viele Tage, verwechselt ein Rechenbeispiel mit dem Ist-Zustand, den die Folie ausdrücklich danebenstellt.

Quelle:
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folien „Dunkelflaute: die Energiefrage“, „2,7 TWh Batteriespeicher – Rechenbeispiel“ und „Gesicherte Leistung bleibt nötig“

Die Größenordnungen aus den Originalquellen bestätigen das. Die deutschen Pumpspeicherkraftwerke kommen auf rund 40 Gigawattstunden Arbeitsvermögen. Mit den rund 25 Gigawattstunden Batterien sind das etwa 65 Gigawattstunden. Bei einer Last von 38 bis 55 Gigawatt, die das Science Media Center für den November 2025 nennt, wäre das in ein bis zwei Stunden aufgebraucht. Dunkelflauten von mindestens 48 Stunden traten in den Jahren 2016 bis 2025 im Schnitt dreimal pro Jahr auf, die längste des Jahres 2025 dauerte rund 89 Stunden; sie sind nach dieser Analyse nicht häufiger geworden. Auch ingenieur.de schreibt, die Speicherkapazität reiche noch nicht, um mehrtägige Dunkelflauten zu überbrücken, und nennt eine Studie des Forschungszentrums Jülich, nach der rund 50 Gigawatt Wasserstoff-Gasturbinen nötig wären, um selbst eine zweiwöchige kalte Dunkelflaute im Januar zu überstehen. Müller hat recht, dass Dunkelflauten nicht zugenommen haben. Dass sie sich aus Speichern allein überbrücken ließen, behauptet aber keine dieser Quellen.

Quellen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/496062/759f6162c9fb845aa0ba7d51ce1264f1/wd-8-083-16-pdf-data.pdf
https://www.solarserver.de/2025/12/19/analyse-dunkelflauten-bleiben-selten-trotz-ausbau-erneuerbarer-energien/
https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/dunkelflaute-in-deutschland-das-passiert-ohne-wind-und-sonne/

SMR und Transmutation: Aus Zukunftstechnologie wurde bei Müller offenbar „die Lösung“

Auch kleine modulare Kernreaktoren, sogenannte SMR, greift Müller auf. Er formuliert, SMR seien als Lösung dargestellt worden, und verweist darauf, dass es derzeit in der westlichen Welt noch keinen kommerziell betriebenen SMR gebe. Das kann eine vollkommen berechtigte Einordnung des heutigen Entwicklungsstands sein. Entscheidend ist jedoch, ob im Vortrag behauptet wurde, SMR könnten heute kurzfristig Deutschlands Energieprobleme lösen, oder ob sie als eine von mehreren technologischen Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft dargestellt wurden. Das sind zwei unterschiedliche Aussagen.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

In meinem Vortrag kamen weder SMR noch Transmutation vor, auch nicht in den Folien. Ich war an diesem Abend außerordentlich vorsichtig. Die Kernenergie wurde erst in der Diskussion zum Thema, nachdem Müller sich selbst dazu geäußert und sie abgelehnt hatte. Ihm habe ich dort kurz erwidert, und zwar mündlich: Eine SMR-Technologie sei in der Entwicklung, und strahlendes Material könne in Zukunft möglicherweise abgebrannt werden, sodass sich die nötigen Lagerzeiten deutlich verkürzen würden. Ich habe dabei ausdrücklich von einer Schätzung gesprochen. Das war eine Aussage über eine Technologie in der Entwicklung und über eine mögliche Zukunft, keine Behauptung, dass es heute eine Lösung gebe. Danach redete das Publikum, und in diesen Teil habe ich mich nicht mehr eingemischt. Müller schreibt die Sätze über SMR und Transmutation dennoch unter „die üblichen Statements“ meines Vortrags und vermischt damit, was ich vorgetragen habe, mit dem, was im Saal gesagt wurde. Zur Einordnung des Stands: Müller beruft sich auf einen Artikel von Stephan W. Eder auf ingenieur.de zum World Nuclear Industry Status Report 2026. Dort steht, es gebe in der westlichen Welt keinen kommerziell betriebenen SMR und nur einen im Bau, den BWRX-300 von GE Vernova Hitachi in Darlington (Ontario), Baubeginn 2026; Kosten und Machbarkeit blieben im Wesentlichen unbekannt. Das ist eine Aussage über den Stand in der westlichen Welt und keine über meinen Vortrag.

Quellen:
Eigene Erinnerung des Autors an den Diskussionsteil; Bericht des Autors vom 2. Oktober 2026: https://adrian-kempf.de/windkraft-in-ebnet-kontroverser-abend/
Müller, Beitrag vom 3. Oktober 2026: https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/
https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/world-nuclear-industry-status-report-2026-bremsspuren-beim-smr-hochlauf/
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026) (kein Folienblatt zu SMR oder Transmutation)

Dasselbe gilt für die Transmutation radioaktiver Abfälle. Müller verweist darauf, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung bewerte die Möglichkeiten mindestens als „ungewiss“. Auch hier muss zwischen der Behauptung „Transmutation löst heute das Atommüllproblem“ und der Aussage „Transmutation ist ein technisch erforschtes Verfahren, mit dem bestimmte langlebige Radionuklide künftig behandelt werden könnten“ unterschieden werden. Eine kritische Bewertung der technischen Reife ist berechtigt; eine noch nicht kommerziell etablierte Technologie ist aber nicht dasselbe wie eine physikalisch inexistente Technologie.

Quelle für Müllers Darstellung:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Zur Einordnung auch hier die Originalquelle, ohne dass ich sie je bestritten hätte: Das BASE beschreibt als Ziel der Transmutation, dass der hochradioaktive Abfall nicht mehr für hunderttausende Jahre, sondern nur für einen deutlich kürzeren Zeitraum gefährden würde. Zugleich schreibt es, „die Leistungsfähigkeit sowie der Zeitpunkt einer möglichen Verfügbarkeit der Transmutation zur industriellen Behandlung von radioaktiven Abfällen sind ungewiss“. Bislang existiere keine industriereife Transmutationsanlage, und nach den Modellrechnungen müssten drei bis 23 dafür ausgelegte Reaktoren zwischen 55 und 300 Jahren betrieben werden, um den größten Teil der deutschen Transurane umzusetzen. Wer Transmutation als gelöstes Problem darstellt, liegt nach dieser Einschätzung falsch. Meine mündliche Erwiderung bezog sich auf die Zukunft und eine Technologie in Entwicklung und war ausdrücklich als Schätzung gemeint, nicht als gesicherte Aussage.

Quelle:
https://www.base.bund.de/de/nukleare-sicherheit/kerntechnik/partitionierung-transmutation/partitionierung-transmutation.html

Zum Stand der Technik gehört außerdem: Es gibt Kleinreaktoren, die bereits Strom liefern, allerdings nicht in der westlichen Welt. In China ging der Hochtemperaturreaktor HTR-PM in Shidaowan, ein Kugelhaufenreaktor mit zwei Modulen und 210 Megawatt elektrischer Leistung, nach dem Netzanschluss im Dezember 2021 im Jahr 2023 in den kommerziellen Betrieb. In Russland läuft seit 2019 das schwimmende Kraftwerk Akademik Lomonossow. Eders Satz über die westliche Welt bleibt damit richtig, sagt aber nichts über diese Anlagen. Ob der HTR-PM streng als SMR gilt, hängt von der Definition ab. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit schreibt ihm „inherently safe characteristics“ zu, nicht aber, er sei „inherently safe“. Luft- oder Wassereintritt in den Kern bleibe ein Problem. Auch hier gilt also: Wer von Zukunftstechnologie spricht, muss die Einschränkungen mitnennen.

Quellen:
https://www.world-nuclear-news.org/Articles/Chinese-HTR-PM-Demo-begins-commercial-operation
https://www.grs.de/en/news/pebble-bed-reactor-shidaowan-nuclear-power-plant-inherently-safe-reactor
https://nukeklaus.net/smr-stand-sommer-2026/ (Fachseite mit klarer Haltung, nur für den Stand der Anlagen herangezogen)

Auf meine Erwiderung antwortete Müller, es gebe in Deutschland keine Atomfachleute mehr. Auch das ist eine überprüfbare Behauptung, und sie ist in dieser Pauschalität nicht belegt. Der Kompetenzverbund Kerntechnik, in dem neun deutsche Forschungseinrichtungen und Universitäten vertreten sind, darunter Jülich, das KIT und die TU Dresden, warnt in einem White Paper vom 15. September 2025 vor einem weiteren, perspektivisch unwiederbringlichen Verlust von Fachgebieten und Kompetenzen, kritisiert Nachwuchsmangel und fordert die Nachbesetzung von Professuren in der Reaktorsicherheit. Es gibt also einen Mangel und eine ernste Warnung, aber es gibt die Einrichtungen und die Fachleute noch. Das Kompetenzzentrum Ost für Kerntechnik bündelt etwa Professuren und Institute an TU Dresden, HZDR und der Hochschule Zittau/Görlitz für Ausbildung und Forschung. Zahlen zur Zahl der Fachleute nennt das White Paper nicht.

Quellen:
https://www.grs.de/index.php/de/aktuelles/KVKT-White-Paper-veroeffentlicht
https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=25620&pNid=1712&pLang=de
Eigene Erinnerung des Autors an Müllers Äußerung in der Diskussion; Bericht vom 2. Oktober 2026: https://adrian-kempf.de/windkraft-in-ebnet-kontroverser-abend/

Rückbau: Was die Originalquellen zur Sicherheitsleistung sagen

Müller zitiert aus meinem Vortrag die Aussage, es gebe „viel zu wenig Rückstellung für den Rückbau“. Auf meinen Folien steht eine vorsichtigere Frage: Entscheidend sei nicht nur, dass eine Rückbausicherheit existiere, sondern ob ihre Höhe die tatsächlichen Kosten von Demontage, Fundamentrückbau, Abtransport und Wiederherstellung der Flächen auch in Jahrzehnten noch abdeckt. Die Originalquellen zeigen, dass diese Frage berechtigt, aber nicht pauschal mit Ja oder Nein zu beantworten ist.

Quellen:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026), Folien „Rückbau heißt mehr als ‚Windrad abbauen‘“ und „Rückbau ist Teil der Umweltbilanz“

In Baden-Württemberg gibt es keine pauschale Formel. Die Genehmigungsbehörde prüft die vom Antragsteller vorgelegte Kalkulation, die Demontage, Kranarbeiten, Transport und Entsorgung umfasst, auf Plausibilität. Eine Berechnung nach Nabenhöhe, nämlich Nabenhöhe in Metern mal 1.000 Euro, gilt dagegen in Hessen und Niedersachsen; das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hielt diese Formel 2022 für unangemessen. Nach einer Untersuchung des Umweltbundesamtes von 2023, wie sie cleanthinking.de wiedergibt, kostet der Rückbau einer Anlage über 4 Megawatt im Mittel rund 305.000 Euro, die Einzelfälle reichen von wenigen tausend bis über 500.000 Euro, und bislang musste keine Behörde ein Sicherungsmittel in Anspruch nehmen. Offen sei, ob die Summen für moderne Großanlagen ausreichen. Beim Fundament gilt: Flachfundamente sind vollständig zurückzubauen, bei Pfahlgründungen unterscheiden sich die Länder, Schleswig-Holstein verlangt mindestens zwei Meter Tiefe. Meine Frage nach dem Umfang des Fundamentrückbaus und der Höhe der Sicherheit bleibt damit genau die, die die Quellen offenlassen.

Quellen:
https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/02-technik-und-netze/09-rueckbau/20240201_Informationspapier_Laenderregelungen_Rueckbau.pdf
https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Rueckbau/FA_Wind_Solar_Rueckbau-und-Recycling-von-WEA.pdf
https://www.cleanthinking.de/rueckbau-von-windraedern/

Der Rotorblattunfall an der Sirnitz – plötzlich wird aus Kritik ein berechtigter Punkt

Interessant ist, dass Müller bei einem meiner zentralen Kritikpunkte selbst ein Problem erkennt. Er beschreibt die Bilder von der Zerlegung des verunfallten Rotorblatts an der Sirnitz, bei denen Arbeiter mit Trennwerkzeugen hantierten und erhebliche Staubentwicklung zu sehen war. Müller schreibt dazu ausdrücklich, dass ihm unverständlich sei, warum Badenova und deren Subunternehmer sich „diese Blöße“ gäben, und fragt, warum Grüne und SPD-Mitglieder im Aufsichtsrat nicht mehr Arbeitsschutz einforderten.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/
https://www.badische-zeitung.de/nach-dem-unfall-starten-die-fluegel-transporte-zur-sirnitz-wieder-sicherheit-hat-oberste-prioritaet

Damit zeigt sich zugleich, warum solche Veranstaltungen notwendig sind. Kritik an Windenergie ist nicht automatisch Kritik an erneuerbaren Energien insgesamt. Ein unsachgemäß zerlegtes Rotorblatt wird nicht umweltverträglicher, weil es zu einer Windenergieanlage gehört. Mangelhafter Arbeitsschutz wird nicht akzeptabel, weil die Anlage klimafreundlichen Strom erzeugen sollte. Und genau dort, wo konkrete Missstände dokumentiert werden, sollte die politische Zugehörigkeit desjenigen, der sie dokumentiert, vollkommen irrelevant sein.

Quelle für Müllers eigene Bewertung des Vorgangs:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Für das Trennen von Faserverbundbauteilen gibt es anerkannte Regeln. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat eine Orientierungshilfe für Schutzmaßnahmen bei der Bearbeitung von CFK-Materialien herausgegeben, und die DIN SPEC 4866 widmet dem „Schneiden der Rotorblätter vor Ort zum Abtransport“ einen eigenen Abschnitt (5.5.11). Beide sind für eine Unfallbergung nicht formal verbindlich, beschreiben aber den anerkannten Stand der Technik für genau diesen Arbeitsvorgang. Verbindlich ist dagegen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung. Müllers Frage nach dem Arbeitsschutz ist deshalb berechtigt, und ich habe sie in meinem offenen Brief an Badenova bereits gestellt.

Quellen:
DGUV, Fachbereich AKTUELL FBHM-074 „Bearbeitung von CFK-Materialien – Orientierungshilfe für Schutzmaßnahmen“, publikationen.dguv.de, Artikel 4944
DIN SPEC 4866:2020-10 „Nachhaltiger Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen“, Abschnitt 5.5.11, dinmedia.de
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__7.html

Corona: Müller war selbst ein ausgesprochen aktiver Akteur

Für die Einordnung seiner publizistischen Tätigkeit gehört auch Müllers Corona-Engagement zur Biografie. Er schreibt selbst, während der Pandemie am Aufbau von Schnelltestzentren beteiligt gewesen zu sein, Impfaktionen organisiert und beim Freiburger Bündnis gegen Verschwörungsmythen FreiVAC mitgewirkt zu haben. Für dieses Engagement habe er nach eigener Darstellung eine Covid-19-Medaille des Malteserordens erhalten.

Quelle:
https://sbamueller.com/about/

Bis heute betreibt Müller auf seinem Blog eine ausgesprochen umfangreiche „Übersicht Impfangebote“. Dort listet er konkrete Praxen und Apotheken in Freiburg und zahlreichen weiteren Orten auf, nennt Terminmöglichkeiten, verlinkt Buchungsseiten und veröffentlicht Hinweise zu Impfstoffen und Impfangeboten. Die Liste reicht von Freiburg über Oberried, Bad Krozingen, Baiersbronn, Baden-Baden, Denzlingen und Emmendingen bis nach Stuttgart, Weil am Rhein und ins französische Saint-Louis.

Quelle:
https://sbamueller.com/impfung/

Müller beschränkt sich dort auch nicht ausschließlich auf die neutrale Wiedergabe von STIKO-Empfehlungen. Er schreibt ausdrücklich, auch Kinder und Jugendliche hätten das Recht, sich gegen Corona zu schützen, und erklärt: „Ich kann aus meiner Sicht, nur allen Eltern anraten ihre Kinder – auch nach einer möglichen Coronainfektion – impfen zu lassen.“ Außerdem führt er Angebote für Kinder und Jugendliche und sogar Hinweise auf Impfangebote ab sechs Monaten auf.

Quelle:
https://sbamueller.com/impfung/

Ob einzelne konkrete Veröffentlichungen heilmittelwerberechtlich zulässig sind, ist eine juristische Frage, die anhand der jeweiligen Werbung, des konkret genannten Arzneimittels, der Zielgruppe und des jeweiligen Zeitpunkts geprüft werden müsste. Aus der bloßen Tatsache, dass Müller Impfangebote veröffentlicht, folgt nicht automatisch ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Ebenso lässt sich aus den bislang vorliegenden Belegen nicht pauschal behaupten, Müller habe verbotene Impfwerbung an Schulen betrieben. Für einen solchen Vorwurf müssten konkrete Schulveranstaltungen, Inhalte, Zielgruppen und Verantwortlichkeiten dokumentiert werden.

Quelle für die dokumentierten Impfangebote:
https://sbamueller.com/impfung/

Politisch und publizistisch ist der Kontrast dennoch bemerkenswert: Derselbe Blogger, der selbst aktiv Impfaktionen unterstützte und bis heute konkrete Impfangebote vermittelt, betrieb gleichzeitig „Ausgeschwurbelt“, sammelte vertrauliche Hinweise aus dem Umfeld von Corona-Protesten und bezeichnete bestimmte Akteure als „Coronaleugner“ oder „Schwurbelszene“. Das macht seine damalige Position nicht automatisch falsch. Es zeigt aber, dass Müller auch in diesem Konflikt kein neutraler Chronist war, sondern selbst ein engagierter Akteur auf einer Seite einer hochpolarisierten gesellschaftlichen Auseinandersetzung.

Quellen:
https://sbamueller.com/about/
https://sbamueller.com/impfung/
https://sbamueller.com/corona/ausgeschwurbelt/

Persönlichkeitsrechte: interessante Maßstäbe

Umso interessanter ist Müllers späteres Engagement gegen Palantir. 2025 veröffentlichte er einen Musterbeschluss gegen den Einsatz von Palantir-Software in Baden-Württemberg und rief ausdrücklich Grüne Kreis- und Ortsvereine dazu auf, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Er engagierte sich damit gegen weitreichende staatliche Datenauswertung und für den Schutz von Bürgerrechten.

Quelle:
https://sbamueller.com/2025/09/

Dieses Engagement ist grundsätzlich zu begrüßen. Gerade deshalb stellt sich aber eine interessante Frage nach der Konsequenz des eigenen Verständnisses von Persönlichkeitsrechten. Wer staatliche Datensammlung und Datenverknüpfung kritisch betrachtet, sollte sich auch fragen lassen, wie er selbst mit der öffentlichen Darstellung politischer Gegner umgeht. Wer fotografiert wird, wessen Fahrzeug gezeigt wird, wer anhand seines politischen Umfelds kategorisiert wird und über wen vertrauliche Hinweise gesammelt werden, besitzt ebenfalls Persönlichkeitsrechte. Das ist kein rechtlicher Gleichsetzungsversuch zwischen Palantir und einem privaten Blog. Es ist eine Frage nach der Konsistenz des zugrunde liegenden Prinzips.

Quellen:
https://sbamueller.com/2025/09/
https://sbamueller.com/corona/ausgeschwurbelt/
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Der entscheidende Punkt: Kritik ist erlaubt – Etikettierung ersetzt aber keine Widerlegung

Sebastian Müller darf meinen Vortrag schlecht finden. Er darf Windenergie für notwendig halten. Er darf meine Argumentation für falsch, meine Fragen für suggestiv und meine Schlussfolgerungen für unbegründet halten. Er darf auch öffentlich schreiben, dass er meine rhetorische Methode manipulativ findet. Das gehört zu einer offenen Gesellschaft und gilt selbstverständlich in beide Richtungen.

Quelle für Müllers Kritik:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Was ich nicht akzeptiere, ist die Vorstellung, politische Assoziationen könnten Sachargumente ersetzen. Wer im Publikum sitzt, welche Partei irgendwo eingeladen wurde, welches Auto ein Besucher fährt, welchen Aufkleber jemand auf der Heckscheibe trägt oder bei welcher anderen Veranstaltung irgendein Referent gesprochen hat, beantwortet keine einzige Frage zur Windenergie. Weder zur Waldrodung noch zum Artenschutz, weder zu SF₆ noch zu Rückbaukosten, weder zu Schallimmissionen noch zu Rotorblattabrieb, weder zur Versorgungssicherheit noch zu Speichern und Netzen.

Quelle für die von Müller verwendeten politischen und persönlichen Kontextualisierungen:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Gerade Müllers eigener Werdegang zeigt außerdem, wie problematisch Kontaktschuld als Argument wäre. Er war Kommunalpolitiker, engagiert sich in Vereinen, arbeitet mit öffentlichen Institutionen zusammen, tritt bei Parteiveranstaltungen auf, sein Verein kooperiert mit der Stadt Freiburg, und öffentlich geförderte Projekte gehören zu seinem energiepolitischen Umfeld. Nichts davon beweist, dass seine Aussagen deshalb falsch sind. Genau das ist der Punkt. Eine Aussage muss anhand ihrer Fakten beurteilt werden und nicht anhand der Menschen und Institutionen, mit denen ihr Urheber irgendwann zusammengearbeitet hat.

Quellen:
https://sbamueller.com/about/
https://gruene-freiburg.de/termine/informationsveranstaltung-zu-balkonsolar/
https://www.freiburg.de/pb/2593985.html
https://balkon.solar/news/2026/09/08/pressemitteilung-balkonsolarverein-bereitet-sich-auf-den-buergerschaftlichen-hoehepunkt-des-solar-sommers-2026-vor-ein-neuer-weltrekord-im-steckersolar-upcycling/

Genau denselben Maßstab beanspruche ich für mich. Wenn eine meiner Zahlen falsch ist, soll man sie widerlegen. Wenn eine Quelle ungeeignet ist, soll man eine bessere vorlegen. Wenn ich einen technischen Zusammenhang falsch darstelle, soll man den technischen Zusammenhang erklären. Wenn eine Berechnung nicht stimmt, soll man nachrechnen. Ich habe überhaupt kein Problem damit, einen Fehler zu korrigieren. Im Gegenteil: Genau dafür führt man eine öffentliche Debatte.

Quelle für die von Müller erhobenen fachlichen Vorwürfe:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Einen Teil dieser Prüfung habe ich inzwischen selbst gemacht, mit folgendem Ergebnis. Beim Infraschall habe ich keine Gesundheitsbehauptung aufgestellt und mich auf keine fehlerhaften Zahlen gestützt. Ich habe die Windkraft nicht als Ursache der SF₆-Belastung hingestellt, denn meine Folie sagt das Gegenteil. Ich habe nicht behauptet, der Abrieb von Rotorblättern übersteige den von Autoreifen, sondern die Spannweite der Schätzungen gezeigt. SMR und Transmutation kommen in meinem Vortrag nicht vor; ich habe sie in der Diskussion kurz als Technologie in Entwicklung erwähnt, nachdem Müller sich zur Kernenergie geäußert hatte. Ich habe auch keine Speicher für viele Tage vorgerechnet, denn die Folie stellt ein Rechenbeispiel dem Ist-Zustand von 25 Gigawattstunden gegenüber. Und bei den negativen Strompreisen beschreibt Müllers Erklärung nicht, wie Engpasserlöse und die Vermarktung des Solarstroms tatsächlich funktionieren.

Quellen:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/ErloeseEngpassmanagement/Engpasserloesbericht2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
https://energie-und-management.de/nachrichten/erneuerbare/detail/wie-falsche-infraschall-werte-die-stimmung-vergifteten-142668
https://www.base.bund.de/de/nukleare-sicherheit/kerntechnik/partitionierung-transmutation/partitionierung-transmutation.html
Adrian Kempf, Windkraft – Gesamtbilanz (Vortragsfolien, Version V9, 2026)

Aber wer stattdessen mit „rechter Ecke“, „Querdenkern“, SUVs, Russland-Aufklebern, „Triggerpunkten“, „wohligem Schaudern“, KI und politischen Assoziationen arbeitet, muss sich die Frage gefallen lassen, warum all dieser Kontext benötigt wird, wenn die fachlichen Gegenargumente angeblich so eindeutig sind.

Quelle:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Danke, Herr Müller

Deshalb am Ende tatsächlich: Danke, Herr Müller. Danke für die Gelegenheit, diese verschiedenen Ebenen einmal zusammenzutragen. Ihre kommunalpolitische Vergangenheit. Ihr energiepolitisches Engagement. Ihre Arbeit für Balkon.Solar. Die Zusammenarbeit Ihres Vereins mit der Stadt Freiburg und öffentlich geförderte Projekte. Ihr Corona-Engagement. Ihre Impfangebote. „Ausgeschwurbelt“ und die dort eingerichtete Möglichkeit, Ihnen vertraulich Hinweise über andere Menschen und Vorgänge zukommen zu lassen. Ihre jahrelange öffentliche Kategorisierung politischer Milieus. Und schließlich Ihre heutige Beschäftigung mit Menschen, die den Windkraftausbau kritisch hinterfragen.

Quellen:
https://sbamueller.com/about/
https://sbamueller.com/impfung/
https://sbamueller.com/corona/ausgeschwurbelt/
https://www.freiburg.de/pb/2593985.html
https://balkon.solar/news/2026/09/08/pressemitteilung-balkonsolarverein-bereitet-sich-auf-den-buergerschaftlichen-hoehepunkt-des-solar-sommers-2026-vor-ein-neuer-weltrekord-im-steckersolar-upcycling/
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

All das ist öffentlich. Und all das darf selbstverständlich öffentlich diskutiert werden. Dabei muss man Müller weder dämonisieren noch ihm geheime Auftraggeber andichten. Im Gegenteil: Gerade die belegbaren Tatsachen sind interessant genug. Es gibt nach dem derzeitigen Recherchebestand keinen Beleg dafür, dass die Stadt Freiburg Müllers Blog oder seine Artikel über Windkraft finanziert. Es gibt dagegen sehr wohl Belege dafür, dass er selbst ein energiepolitischer Akteur ist und dass sein Verein in kommunale Projekte eingebunden ist beziehungsweise Projekte mit öffentlicher Förderung durchführt. Diesen Unterschied werde ich nicht verwischen.

Quellen:
https://www.freiburg.de/pb/2593985.html
https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/node/343211/zmdetail_34396405/DIY%2BWorkshop.html?nodeID=34396405
https://balkon.solar/news/2026/09/08/pressemitteilung-balkonsolarverein-bereitet-sich-auf-den-buergerschaftlichen-hoehepunkt-des-solar-sommers-2026-vor-ein-neuer-weltrekord-im-steckersolar-upcycling/

Und vielleicht ist genau das der entscheidende Unterschied zwischen Kritik und Etikettierung. Ich muss Sebastian Müller weder politisch markieren noch über seine Bekannten definieren. Ich kann seine Texte lesen. Ich kann seine Behauptungen zitieren. Ich kann seine Quellen prüfen. Ich kann seine eigenen Maßstäbe an seine Veröffentlichungen anlegen. Und ich kann dort widersprechen, wo seine Darstellung meiner Auffassung nach verkürzt, unsauber oder sachlich falsch ist.

Quellen:
https://sbamueller.com/2024/06/30/ja-zu-windkraft/
https://sbamueller.com/2024/10/02/ortsverein-guenterstal-blamiert-sich-mit-beitrag-ueber-windkraft/
https://sbamueller.com/2026/01/25/afd-erwuenscht-mueller-muss-draussen-bleiben-anti-windkraft-bi-laesst-masken-fallen/
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Eine solche Auseinandersetzung wird deshalb nicht bei diesem Personenporträt enden. Der nächste und wichtigere Schritt ist die fachliche Prüfung der einzelnen Behauptungen aus Müllers Artikel: SF₆, Infraschall, Rotorblattabrieb, negative Strompreise und Stromexporte, Dunkelflaute und Speicher, Rückbaukosten, SMR, Transmutation sowie die konkreten Aussagen meines Vortrags. Dort entscheidet sich schließlich, wer belastbar argumentiert. Nicht am Auto auf dem Parkplatz. Nicht an einem Aufkleber. Nicht daran, wer im Publikum saß. Sondern an Daten, Messungen, Dokumenten und überprüfbaren Quellen.

Quelle für die von Müller aufgeworfenen Sachthemen:
https://sbamueller.com/2026/10/03/klassentreffen-der-windkraftgegner-in-der-kapelle-vom-ebneter-schloss/

Und genau darauf freue ich mich.
Adrian Kempf

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