Oberrieds geplantes Gemeindewindrad auf dem Hundsrücken: Bei der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Dreisamtal blieb die Frage nach der Finanzierung offen – und das Windrad nebenan liefert deutlich weniger als versprochen.

Oberried / Kirchzarten, 5. November 2026. Drei Windräder mit je sieben Megawatt Leistung und knapp 250 Metern Gesamthöhe sollen auf dem Hundsrücken zwischen Schauinsland und Rappeneck entstehen, auf einer 23,8 Hektar großen Waldfläche direkt an der Freiburger Gemarkungsgrenze. Eines davon will die Gemeinde Oberried selbst bauen, für rund zehn Millionen Euro auf Kredit. Am Mittwochabend hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Dreisamtal unter Vorsitz von Darius Reutter in der Klosterscheune Oberried einstimmig den Einstieg in die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und den Vorentwurf gebilligt – obwohl zentrale Fragen unbeantwortet blieben.

In der Bürgerfragestunde stellte der Kirchzartener Naturschützer und Publizist Adrian Kempf drei Fragen, gestützt auf die amtlichen Abrechnungsdaten des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW. Nachfragen waren danach nicht mehr möglich; zu den Antworten nimmt Kempf deshalb im Nachgang Stellung. Die erste galt dem Windrad auf der Holzschlägermatte am Schauinsland, keinen Kilometer vom Hundsrücken entfernt und gebaut von der Ökostromgruppe, dem Projektpartner der Gemeinde. Angekündigt waren 9,16 Millionen Kilowattstunden im Jahr, eingespeist hat die Anlage 2025 nur 5,5 Millionen – 60 Prozent. Im Februar, März und April lief sie mit fünf bis sechs Prozent ihrer Leistung. Der Verbandsvorsitzende Darius Reutter antwortete: Die Holzschlägermatte liege tiefer, 2025 sei ein schwaches Windjahr gewesen, man müsse 25 bis 30 Jahre betrachten. Im Nachgang hält Kempf dagegen, dass der Windatlas des Landes der Holzschlägermatte dieselbe Windklasse zuweist wie den Flanken des Hundsrückens und dass die neueren Windräder in Baden-Württemberg im selben schwachen Jahr im Mittel deutlich mehr lieferten. Unter 86 Anlagen, die zwischen 2020 und 2024 im Land ans Netz gingen, liegt die Holzschlägermatte auf Platz 77. Auch der Windpark Rohrenkopf bei Gersbach hat seine Prognose seit Jahren nicht erreicht, nicht einmal im Rekordjahr 2023.

Die zweite Frage betraf das Versprechen aus dem Höllentäler, auf dem Hundsrücken lasse sich Strom „ohne Subventionen“ wirtschaftlich erzeugen. Laut den amtlichen Daten erhielt die Holzschlägermatte 2025 rund 218.500 Euro Marktprämie aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Reutter erwiderte, das sei keine Subvention im klassischen Sinn, und im Oktober 2026 habe der Marktpreis über der garantierten Vergütung gelegen. „Ein vom Staat über 20 Jahre garantierter Mindestpreis ist eine Subvention, auch wenn sie in guten Monaten nicht abgerufen wird“, sagt Kempf. „Die EU-Kommission genehmigt das EEG nicht ohne Grund als staatliche Beihilfe.“

Die dritte Frage blieb in der Sitzung unbeantwortet: Zehn Millionen Euro Kredit kosten bei vier Prozent Zins über 20 Jahre rund 736.000 Euro im Jahr. Wie daraus, wie im Höllentäler angekündigt, ein jährlicher Überschuss von 100.000 Euro für die Gemeindekasse werden soll, ließ Reutter offen: Darauf gebe es keine Antwort, das Verfahren stehe erst am Anfang. Selbst eine Sieben-Megawatt-Anlage brächte bei einem Ertrag wie an der Holzschlägermatte nur 550.000 bis 730.000 Euro im Jahr, bevor Wartung, Versicherung und Rücklagen für den Abbau bezahlt sind. „Ob sich das Gemeindewindrad rechnet, hängt allein vom Ertrag ab“, sagt Kempf. „Genau dazu gab es keine Zahl.“

Die Vorstellung des Vorhabens lieferte weitere Punkte, die aufhorchen lassen. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet Schauinsland, für die Windräder ist eine Befreiung nötig. Direkt an die Fläche grenzt ein Vogelschutzgebiet, das die Planung selbst „eine große Hürde“ nannte. Nach Bundesnaturschutzgesetz muss auch ein Vorhaben außerhalb eines solchen Gebiets darauf geprüft werden, ob es die geschützten Vogelarten erheblich beeinträchtigt. Ein hydrologisches Gutachten zum Wasserschutz liegt noch nicht vor und soll erst später nachgereicht werden. Zugleich wurde dargelegt, dass der Regionalplan mit rund 8.500 Hektar bereits mehr Fläche für Windkraft ausweist, als das Land für die Region verlangt, nämlich etwa 7.300 Hektar. „Der Hundsrücken wird für die Energiewende rechtlich nicht gebraucht“, sagt Kempf. „Wer hier Wald, Landschaftsschutz und Gemeindegeld aufs Spiel setzt, sollte wenigstens eine belastbare Ertragsprognose und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlegen.“

Stegens Bürgermeisterin Fränzi Kleeb kündigte ihre Zustimmung an und fragte, wie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgeglichen werde. Siebert von der Ökostromgruppe erläuterte, dafür werde eine Ersatzzahlung in den Naturschutzfonds fällig, deren Höhe nach einem festgelegten Verfahren berechnet werde, unter anderem abhängig davon, wie viele Anlagen bereits in der Umgebung stehen. „Eine Landschaft, die einmal mit 250 Meter hohen Industrieanlagen bebaut ist, lässt sich nicht mit Geld zurückkaufen“, sagt Kempf im Nachgang. „Die Ersatzzahlung macht den Eingriff bezahlbar, nicht ungeschehen.“

Gebaut ist damit noch nichts: Der Beschluss ist erst der Anfang eines zweistufigen Verfahrens. Als Nächstes folgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, bei der jede Bürgerin und jeder Bürger schriftlich Stellung nehmen kann. Termin und Ort der Einsichtnahme werden in den Amtsblättern der vier Mitgliedsgemeinden Kirchzarten, Oberried, Stegen und Buchenbach bekannt gemacht. Zahlen, Quellen und Rechenwege sind veröffentlicht unter adrian-kempf.de/oberried-windrad-hundsruecken-holzschlaegermatte/.

Weil in der Bürgerfragestunde nur Platz für drei Fragen war, richtet Kempf neun weitere Fragen schriftlich an den Gemeindeverwaltungsverband und an die vier Mitgliedsgemeinden Kirchzarten, Oberried, Stegen und Buchenbach, verbunden mit der Bitte um schriftliche Antwort. Sie reichen von der Ertragsprognose und der Finanzierung über den geplanten Anlagentyp, eine Windmessung am Hundsrücken und das wirtschaftliche Risiko der Gemeinde bis zu Artenschutz, Abschaltzeiten und der Frage, ob Gutachten und Wirtschaftlichkeitsrechnung offengelegt werden. Die Antwort des Verbands wird Kempf ebenfalls veröffentlichen, sobald sie vorliegt. Die Fragen im Wortlaut:

  1. Prognose und Wirklichkeit. Das Windrad auf der Holzschlägermatte liegt laut Windatlas in derselben Windklasse wie der Hundsrücken und wurde von der Ökostromgruppe errichtet, dem Projektpartner der Gemeinde Oberried. Prognostiziert waren 9,16 Millionen Kilowattstunden im Jahr, eingespeist hat es 2025 nur 5,5 Millionen, 60 Prozent. Der Windpark Rohrenkopf bei Gersbach hat seine Prognose seit Jahren nicht erreicht, nicht einmal im Rekordjahr 2023. Warum soll die Prognose am Hundsrücken zuverlässiger sein?
  2. Die Holzschlägermatte erhielt 2025 rund 218.500 Euro EEG-Marktprämie, der Windpark Rohrenkopf rund 389.700 Euro. Liegt für den Hundsrücken eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ohne EEG-Förderung vor, und bei welchem Strompreis wird die Gewinnschwelle erreicht?
  3. Zehn Millionen Euro Kredit kosten bei vier Prozent Zins über 20 Jahre rund 736.000 Euro im Jahr. Wie soll daraus ein jährlicher Überschuss von 100.000 Euro entstehen, und welche Anteile entfallen auf Stromerlöse, Pacht und Gewerbesteuer, die die Gemeinde teils an sich selbst zahlt?
  4. Anlagentyp und Ertrag. Genannt wurden drei Anlagen mit je sieben Megawatt. Welcher Typ mit welchem Rotordurchmesser ist vorgesehen, und mit wie vielen Kilowattstunden je Anlage und Jahr wird gerechnet?
  5. Gibt es eine Windmessung am Hundsrücken? Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höhe und mit welchem Ergebnis, und wird sie veröffentlicht?
  6. Der Gemeinderat Oberried hat 2015 beschlossen, dass das Projektrisiko beim Entwickler liegt. Gilt das noch? Wer zahlt, wenn das Gemeindewindrad dauerhaft unter der Prognose bleibt?
  7. Grundlast und Speicher. Die Holzschlägermatte lieferte im Februar, März und April 2025 jeweils nur fünf bis sechs Prozent ihrer Leistung. Welche Leistung garantieren die Anlagen bei Windstille? Und warum ist ein Speicher gegen Dunkelflauten geplant, wenn der Standort grundlasttauglich sein soll – mit welcher Größe, welchen Kosten und welcher Finanzierung?
  8. Natur, Wald und Wasser. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet, grenzt an ein Vogelschutzgebiet und berührt ein Wasserschutzgebiet. Welche Abschaltzeiten ergeben sich aus dem Artenschutz, sind sie in der Ertragsprognose abgezogen, wie viel Wald wird dauerhaft gerodet, und wann liegt das hydrologische Gutachten vor?
  9. Der Vorentwurf wurde gebilligt, ohne dass Ertragsgutachten und Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlagen. Werden sie spätestens mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vollständig veröffentlicht?

Quellen: TransnetBW, EEG-Bewegungs- und Anlagenstammdaten 2025 (netztransparenz.de); Windatlas Baden-Württemberg 2019 (Energieatlas BW); Ökostrom Freiburg, Projektangaben Holzschlägermatte; EWS Schönau, Pressemeldungen Windpark Rohrenkopf; Höllentäler 2/2026; Vorstellung des Vorhabens in der Sitzung des GVV Dreisamtal am 4.11.2026.

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