Großwindenergieanlagen – mit der Dimension des Projekts wachsen auch die offenen Fragen

Enercon E-175 E5 mit rund 249,5 Metern Gesamthöhe, 175 Metern Rotordurchmesser und Standorten im Wald: Die von der Ökostromgruppe Freiburg gegenüber der Badischen Zeitung bestätigten Projektdaten verlangen eine umfassende Betrachtung von Flächenverbrauch, Materialeinsatz, Rotorblatterosion, Rückbau, Recycling, Schall und tatsächlichem Energieertrag.

Freiburg/Kirchzarten, 4. September 2026

Am Freiburger Roßkopf wird die Windenergienutzung erheblich ausgeweitet. Nachdem im Zuge des Repowerings vier ältere Windenergieanlagen abgebaut und durch zwei neue Anlagen ersetzt wurden, sollen drei weitere Großwindenergieanlagen errichtet werden. Nach Angaben der Ökostromgruppe Freiburg gegenüber der Badischen Zeitung (4. September 2026) handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E-175 E5 mit einer Nabenhöhe von 162 Metern und einem Rotordurchmesser von 175 Metern – zwei Meter höhere Türme als bei den bereits errichteten Anlagen, deren Rotordurchmesser mit 138 Metern deutlich kleiner ausfällt.

Damit erreichen die neuen Anlagen rechnerisch eine Gesamthöhe von rund 249,5 Metern.

Diese Dimension ist nicht nur energiewirtschaftlich relevant. Sie bedeutet auch größere Rotorflächen, erhebliche Massen an Beton, Stahl und Verbundwerkstoffen, umfangreiche Kran- und Montageflächen sowie Eingriffe in einen Wald- und Landschaftsraum unmittelbar vor den Toren Freiburgs.

Nach Angaben der Ökostromgruppe sind die Waldflächen für die Kranstellflächen der drei neuen Anlagen bereits gerodet, aktuell wird der Baugrund vorbereitet. Der Fundamentbau soll im Frühjahr 2027 beginnen, für den Frühherbst 2027 ist der Transport von Rotorblättern, Turmsektionen und Maschinenhäusern vorgesehen. Die Bauarbeiten sollen sich bis in den Herbst 2028 erstrecken.

Damit ist jetzt der richtige Zeitpunkt, nicht erst über die erwartete Stromproduktion zu sprechen, sondern über den gesamten Lebenszyklus dieser Anlagen.

Vom „Repowering" zur Erweiterung auf fünf Großanlagen

In der öffentlichen Wahrnehmung wurde am Roßkopf lange das Repowering der bestehenden Windenergieanlagen thematisiert. Vier etwa 20 Jahre alte Anlagen wurden zurückgebaut und durch zwei leistungsfähigere Anlagen ersetzt.

Dabei bleibt es jedoch nicht.

Diese kommunikative Verschiebung – vom angekündigten Repowering hin zu einer deutlichen Erweiterung – wurde bereits in einem früheren Beitrag eingeordnet: Windkraft am Roßkopf: 2 ersetzt – 5 geplant.

Mit den drei zusätzlichen Anlagen entsteht im Gebiet ein Verbund aus insgesamt fünf modernen Großwindenergieanlagen. Zwei der neuen Anlagen sollen am Kleinen Roßkopf auf Gemarkung Freiburg-Ebnet entstehen, die dritte, südwestlich gelegene, auf Freiburger Gemarkung. Die Entfernung zur nächsten Bebauung wird mit etwa 500 Metern angegeben, zu Wohngebieten mit rund 900 Metern; für die südwestliche Anlage werden 683 Meter bis zur nächsten Bebauung genannt. Die drei neuen Anlagen liegen laut Ökostromgruppe rund 800 Meter voneinander entfernt und gut 1,5 Kilometer vom bestehenden Repowering-Windpark.

Aufschlussreich ist zudem, dass selbst die Stadtverwaltung genehmigungsrechtlich klar zwischen den beiden Repowering-Anlagen und den drei neuen Anlagen unterscheidet: Für Erstere gelten andere Umwandlungsregeln als für die neu hinzukommenden Standorte, die auf einer eigenen, befristeten 25-Jahres-Genehmigung beruhen. Auch verwaltungsintern ist dies also keine bloße Fortschreibung eines Bestandsprojekts, sondern ein eigenständiger, neu zu bewertender Eingriff.

Allein aufgrund der genannten Abstände zur Bebauung sollten die späteren realen Schallimmissionen transparent dokumentiert und nicht ausschließlich anhand von Prognosemodellen bewertet werden. Gerade bei modernen Großanlagen spielen neben dem bewerteten Schalldruckpegel auch Betriebszustände, Windrichtung, Topografie und gegebenenfalls tieffrequente Geräuschanteile eine Rolle. Nach Inbetriebnahme sollte deshalb eine unabhängige messtechnische Überprüfung an den genannten Immissionsorten selbstverständlich sein.

Dass zwei der drei neuen Anlagen mit 500 beziehungsweise 683 Metern so nah an Wohnbebauung heranrücken, ist kein Ausreißer, sondern in Baden-Württemberg rechtlich ausdrücklich vorgesehen.

Anders als Bayern mit seiner starren 10-H-Regel kennt Baden-Württemberg keinen gesetzlichen Mindestabstand. Der Windenergieerlass des Landes nennt in Kapitel 4.3 bei der regionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten einen Mindestabstand von 700 Metern zu Wohnbebauung – ausdrücklich nur als „planerischer Vorsorgeabstand", nicht als bindende Genehmigungsvoraussetzung.

Der Erlass stellt selbst klar: „Aus der Einhaltung des planerischen Vorsorgeabstands ergibt sich noch nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des konkreten Vorhabens." Im Umkehrschluss gilt dasselbe: Auch eine Unterschreitung macht eine Anlage nicht automatisch unzulässig. Maßgeblich ist allein der Einzelfallnachweis, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Es gibt in Baden-Württemberg also keine harte Distanzgrenze, die unabhängig von dieser Prognoserechnung einen Mindestschutz garantiert. Genau deshalb ist die eingangs geforderte unabhängige Kontrollmessung nach Inbetriebnahme kein bloßer Transparenzwunsch, sondern faktisch die einzige verbliebene Instanz, die überprüft, ob der prognostizierte Schutz in der Praxis auch eintritt.

Eine Rotorfläche von mehr als 24.000 Quadratmetern je Anlage

Bei 175 Metern Durchmesser überstreicht der Rotor einer einzigen Anlage rechnerisch eine Fläche von rund 24.000 Quadratmetern, bei drei Anlagen zusammen rund 72.000 Quadratmeter Rotor-Kreisfläche.

Diese Zahlen bedeuten selbstverständlich nicht, dass eine entsprechende Waldfläche versiegelt wird. Sie zeigen jedoch die Dimension der bewegten Bauteile und der aerodynamisch beanspruchten Oberfläche.

Rotorblätter moderner Windenergieanlagen bestehen aus komplexen Verbundwerkstoffen – glas- beziehungsweise kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen, Harzsystemen, Beschichtungen, Klebstoffen, Schäumen und weiteren Funktionsmaterialien. Insbesondere die Blattvorderkante ist während des Betriebs einer erheblichen Beanspruchung durch Regentropfen, Hagel, Staub und andere Partikel ausgesetzt (Leading Edge Erosion) – ein seit Jahren erforschtes Phänomen der Branche.

Die entscheidende umweltfachliche Frage lautet deshalb nicht, ob Rotorblätter verschleißen können, sondern welche Stoffmengen unter den konkreten Standortbedingungen freigesetzt werden, aus welchen Materialien diese bestehen und wohin sie gelangen. Für einen Waldstandort sollten deshalb vor Inbetriebnahme Referenzwerte für Boden und gegebenenfalls Oberflächenwasser erhoben werden. Nur mit einer solchen Ausgangsmessung lässt sich später überhaupt belastbar feststellen, ob sich bestimmte Stoffkonzentrationen verändert haben.

PFAS und andere Inhaltsstoffe: Entscheidend sind die konkreten Materialien

Bei der Diskussion über mögliche Stoffeinträge ist eine pauschale Behauptung, jedes Rotorblatt setze bestimmte problematische Stoffe frei, wissenschaftlich nicht ausreichend. Gerade deshalb sollten Betreiber und Hersteller vollständige Transparenz schaffen.

Für die konkret eingesetzte Enercon E-175 E5 sollte offengelegt werden, welche Beschichtungssysteme, Harze, Klebstoffe und sonstigen Materialien in den Rotorblättern eingesetzt werden und ob darin fluorierte Stoffe beziehungsweise PFAS enthalten sind. Das wäre erheblich aussagekräftiger als abstrakte Diskussionen über Durchschnittswerte unterschiedlichster Windenergieanlagen. Zu diesem Punkt liegt bislang – anders als zu Flächen- und Zeitplandaten – keine öffentliche Auskunft der Ökostromgruppe vor.

Notwendig sind deshalb aus unserer Sicht:

– Material- und Stoffdeklarationen der Rotorblätter,
– Angaben zu den verwendeten Beschichtungssystemen,
– Sicherheits- und Produktinformationen zu relevanten Inhaltsstoffen,
– Angaben zur erwarteten Lebensdauer der Beschichtungen,
– Inspektionsintervalle und Kriterien für Reparaturen,
– ein Konzept zur Erfassung von Erosionsschäden sowie
– gegebenenfalls ein Boden- und Gewässermonitoring.

Wer überzeugt ist, dass von den eingesetzten Materialien keine relevante Umweltgefährdung ausgeht, sollte an einer solchen Transparenz ein eigenes Interesse haben.

Der Wald ist nicht nur eine Stellfläche

Ein Teil der Flächenbilanz ist inzwischen bekannt – allerdings nicht durch proaktive Veröffentlichung der Betreiberseite, sondern durch eine Anfrage der Badischen Zeitung bei der Stadtverwaltung (31. August 2026). Danach wurden für die drei neuen Anlagen auf einer Fläche von 32.200 Quadratmetern (3,22 Hektar) zeitweise in den Wald eingegriffen; davon werden 1,47 Hektar nach Bauende wieder rekultiviert, 1,75 Hektar bleiben für die 25-jährige Betriebsdauer dauerhaft umgewandelt. Hinzu kommen 900 Festmeter geschlagenes Holz, überwiegend Douglasie, Tanne und Buche. Als Ausgleich werden unter anderem rund ein Hektar Nadelwald nördlich des Roßkopfes in Mischwald umgebaut, im Freiburger Mooswald auf knapp einem Hektar kranke Eschen durch Stieleiche, Winterlinde, Spitzahorn und Flatterulme ersetzt und 104 Habitatbäume mit Fledermaus-Nistkästen erhalten.

Ein erheblicher Teil des naturschutzrechtlichen Ausgleichs findet jedoch nicht am Standort selbst statt, sondern über zugekaufte Ökopunkte: 2,8 Hektar Ackerland im Ortenaukreis und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sollen in artenreiches Grünland umgewandelt werden, 1,5 Hektar naturferner Nadelwald in Eichenwald. Ob eine solche räumlich entkoppelte Kompensation dem tatsächlichen Verlust an Waldfunktion, Kleinklima und Erholungsraum am Roßkopf selbst angemessen gerecht wird, ist eine eigene Debatte – zumal auch die Badische Zeitung selbst wiederholt über Kritik am Ökopunkte-System als „Bürokratiedschungel" mit zweifelhafter Aussagekraft berichtet hat.

Offen bleibt zudem, was bislang in keiner der vorliegenden Veröffentlichungen beantwortet wird: Wie wird mit Bodenverdichtung durch schwere Bau- und Transportfahrzeuge sowie mit verändertem Oberflächenabfluss umgegangen, und welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um Erosion und Sedimenteinträge bei Starkregenereignissen an den Steilhang-Standorten zu verhindern?

Was steckt in den Fundamenten?

Bei einer Anlage von fast 250 Metern Gesamthöhe ist auch das Fundament ein wesentlicher Teil des Bauwerks. Vor Beginn der Betonarbeiten im Frühjahr 2027 sollten deshalb die geplanten Mengen öffentlich bekannt sein: Betonvolumen, Bewehrungsstahl, Fundamentdurchmesser, Fundamenttiefe sowie gegebenenfalls Bodenverbesserungs- oder Gründungsmaßnahmen. Zu diesem Punkt liegt bislang keine Information vor.

Ebenso wichtig ist bereits heute die Frage, was am Ende der Betriebszeit „vollständiger Rückbau" bedeutet: Werden Fundamentkörper vollständig entfernt, bis in welche Tiefe, wer trägt die Kosten, welche Sicherheitsleistung wurde dafür hinterlegt – und wurde diese anhand heutiger realer Rückbaupreise kalkuliert oder lediglich anhand pauschaler Ansätze? Eine Anlage wird für Jahrzehnte genehmigt. Die finanzielle Absicherung ihres Rückbaus muss deshalb so gestaltet sein, dass die Kosten nicht irgendwann bei Grundstückseigentümern oder der Allgemeinheit verbleiben.

Der alte Beton am Roßkopf ist ein aktuelles Beispiel

Gerade der derzeitige Rückbau der Altanlagen zeigt, warum diese Fragen bereits bei der Errichtung neuer Anlagen geklärt werden müssen.

Nach Angaben der Ökostromgruppe (Badische Zeitung, 4. September 2026) sind die Rückbauarbeiten des Repowering-Projekts nahezu abgeschlossen. Gebrochenes Betonmaterial der gesprengten Altanlagen liegt derzeit noch am Rand einer Kranstellfläche und soll zeitnah in lokalen Projekten, möglicherweise erneut in Windenergieprojekten oder im Straßenbau, verwendet werden. Die Fundamente der beiden bereits 2025 gesprengten Altanlagen wurden nach Angaben der Stadt an Ort und Stelle wiederaufgeforstet – was nahelegt, dass sie zumindest im oberflächennahen Bereich beseitigt wurden. Offen bleibt, bis in welche Tiefe die Fundamentkörper tatsächlich entfernt wurden.

Grundsätzlich kann die Wiederverwertung mineralischer Baustoffe ökologisch sinnvoll sein. Aber auch hier ist Transparenz erforderlich: Aus welchen Bauteilen stammt das Material, wie wurde es aufbereitet, welche Qualitätssicherung erfolgte, wurden erforderliche Untersuchungen auf Schad- und Fremdstoffe durchgeführt, und für welche konkreten Einbauzwecke ist das Material vorgesehen? „Wiederverwendung" darf nicht nur ein positiv klingender Begriff bleiben, sondern muss technisch und umweltrechtlich nachvollziehbar dokumentiert werden.

Auch Rotorblätter gehören in die Rückbaubilanz

Auffällig ist: Während der Verbleib des gebrochenen Betons der Altanlagen inzwischen dokumentiert ist, findet sich in der bisherigen Berichterstattung keine Angabe darüber, was mit den Rotorblättern der vier zurückgebauten Altanlagen geschehen ist.

Faserverstärkte Verbundwerkstoffe lassen sich nicht mit der gleichen Einfachheit in hochwertige Stoffkreisläufe zurückführen wie sortenreiner Stahl oder Aluminium. Deshalb sollte auch für die neuen Anlagen bereits vor deren Errichtung feststehen, welcher konkrete Verwertungsweg am Ende ihrer Betriebszeit vorgesehen ist. Die Aussage „recyclingfähig" reicht dafür nicht. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine stoffliche Rückgewinnung erfolgt, ob die Verbundwerkstoffe zerkleinert und als Ersatzmaterial eingesetzt werden, ob eine thermische beziehungsweise rohstoffliche Verwertung erfolgt oder welche zukünftigen Verfahren vertraglich vorgesehen sind. Eine seriöse Kreislaufwirtschaftsbilanz muss zwischen Wiederverwendung, werkstofflichem Recycling, sonstiger Verwertung und Beseitigung unterscheiden.

Die neuen Anlagen sollen 30 bis 35 Millionen Kilowattstunden liefern

Für die drei zusätzlichen Anlagen nennt die Ökostromgruppe Freiburg einen erwarteten Jahresertrag von rund 30 bis 35 Millionen Kilowattstunden, rechnerisch etwa 10 bis 11,7 Millionen Kilowattstunden pro Anlage und Jahr. Diese Prognose sollte später anhand realer Produktionsdaten überprüfbar sein.

Nach Inbetriebnahme sollte jährlich veröffentlicht werden: tatsächliche Bruttostromproduktion, Eigenverbrauch der Anlagen, technisch bedingte Stillstandszeiten, genehmigungsbedingte Abschaltungen, artenschutzbedingte Abschaltungen, netzbedingte Abregelungen und tatsächlich eingespeiste Strommenge. Nur dann kann die Öffentlichkeit beurteilen, ob die prognostizierte Leistung tatsächlich erreicht wird.

Die beiden bestehenden Anlagen liefern jetzt erste reale Daten

Interessant sind deshalb die von Ökostrom-Sprecherin Daniela Himbert gegenüber der Badischen Zeitung erstmals genannten Produktionsdaten der beiden bereits errichteten Anlagen: Zusammen wurden bislang 5.356.498 Kilowattstunden erzeugt. Die Anlage auf Gundelfinger Gemarkung ist seit März 2026 in Betrieb und hat sich an 74 Tagen gedreht, die zweite seit Februar 2026 an 95 Tagen. Für beide Anlagen war ursprünglich eine Jahresproduktion von insgesamt rund 18 bis 20 Millionen Kilowattstunden angekündigt worden.

Himbert selbst ordnet die bisherigen Werte ein: Für die Sommermonate seien die Erträge „recht solide", in den windreicheren Herbst- und Wintermonaten rechne man mit deutlich mehr. Das ist eine plausible Einschätzung – aus wenigen Sommermonaten lässt sich noch keine belastbare Jahresbilanz ableiten. Genau deshalb sollten die Werte nach zwölf vollständigen Betriebsmonaten erneut veröffentlicht werden. Dann lässt sich erstmals seriös vergleichen: Prognose gegen Realität. Dieser Vergleich gehört zu einer transparenten Energiewende genauso wie die Veröffentlichung der prognostizierten Werte vor Baubeginn.

Entscheidend ist die Gesamtbilanz

Windenergieanlagen erzeugen während ihres Betriebs Strom ohne direkte Verbrennung fossiler Brennstoffe. Das ist ein wesentlicher Vorteil der Technologie. Eine sachliche Umweltbewertung darf jedoch nicht an dieser Stelle enden. Zu einer vollständigen Bilanz gehören ebenfalls Rohstoffgewinnung, Herstellung, Transporte, Wald- und Bodeninanspruchnahme, Fundamentbau, Zuwegung, Betrieb, Wartung, Materialverschleiß, mögliche Stoffeinträge, Lebensdauer, Rückbau und tatsächliche Verwertung der einzelnen Materialfraktionen.

Gerade bei Windenergieanlagen im Wald ist diese Gesamtbetrachtung notwendig.

Denn Wald ist nicht lediglich eine freie Fläche mit ausreichender Windgeschwindigkeit. Er ist Boden, Wasserhaushalt, Lebensraum, Kohlenstoffspeicher, Landschaft und Erholungsraum.

Deshalb sollten die Daten jetzt veröffentlicht werden

Für die drei geplanten Enercon-E-175-E5-Anlagen am Roßkopf liegen aus unserer Sicht inzwischen öffentlich vor: die technischen Eckdaten der Anlagen, die genauen Standorte und Abstände zur Bebauung, der Zeitplan bis Herbst 2028, die temporäre und dauerhafte Waldumwandlungsfläche sowie die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.

Weiterhin ungeklärt und vor Beginn des Fundamentbaus offenzulegen sind insbesondere:

  1. Materialinformationen zu Rotorblättern, Beschichtungen, Harzen und Klebstoffen,
  2. Informationen über fluorierte Stoffe beziehungsweise PFAS in relevanten Bauteilen,
  3. vorgesehene Inspektions- und Reparaturintervalle für Rotorblatterosion,
  4. Ausgangsuntersuchungen und gegebenenfalls ein langfristiges Boden- und Gewässermonitoring,
  5. Beton- und Stahlmengen der Fundamente und Türme,
  6. Maßnahmen gegen Bodenverdichtung, veränderten Oberflächenabfluss und Erosion bei Starkregen,
  7. Schallprognosen für die konkret genannten Immissionsorte sowie spätere unabhängige Kontrollmessungen,
  8. prognostizierte und später tatsächlich erreichte Jahresstromproduktion nach zwölf vollen Betriebsmonaten,
  9. vollständiges Rückbaukonzept einschließlich Fundamenten und Zuwegungen,
  10. Höhe und Berechnungsgrundlage der hinterlegten Rückbausicherheiten,
  11. vorgesehene Verwertungswege für Rotorblätter und andere Verbundwerkstoffe sowie
  12. Verbleib der Rotorblätter der vier bereits zurückgebauten Altanlagen.

Transparenz ist keine Gegnerschaft zur Energiewende

Die Frage darf nicht lauten, ob man „für" oder „gegen" Windenergie ist. Die entscheidende Frage lautet, welche Anforderungen wir an Industrieanlagen stellen, die für mehrere Jahrzehnte in einem Waldgebiet errichtet werden.

Wer eine Technologie als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz versteht, muss gerade bei dieser Technologie hohe Anforderungen an Umweltverträglichkeit, Materialtransparenz, Kreislaufwirtschaft und Rückbau stellen können.

Die zuletzt bekannt gewordenen Zahlen zeigen zugleich:

Ein Teil der Transparenz entsteht, aber bislang vor allem durch journalistische Nachfrage – nicht durch proaktive Veröffentlichung der Betreiberseite. Das ist ein Unterschied, der zählt.

Drei Anlagen mit rund 249,5 Metern Gesamthöhe und 175 Metern Rotordurchmesser sind keine geringfügige Ergänzung einer bestehenden Infrastruktur. Sie stellen einen erheblichen technischen Eingriff dar.

Die Öffentlichkeit sollte deshalb nicht erst erfahren, wie groß die Anlagen werden und wie viel Strom sie produzieren sollen. Sie sollte ebenso nachvollziehen können, welche Materialien dafür eingesetzt werden, welche Stoffe während jahrzehntelangen Betriebs in die Umwelt gelangen können, wie die tatsächliche Stromproduktion ausfällt und wie am Ende der vollständige Rückbau finanziell und technisch gewährleistet wird.

Genau daran sollte sich ein Windenergieprojekt messen lassen, das für sich in Anspruch nimmt, nachhaltig zu sein.

Quellen und Belege

  1. Badische Zeitung, Sophia Hesser, „Drei neue Windräder – wann gehen die Arbeiten am Roßkopf weiter?", 4. September 2026 – badische-zeitung.de/drei-neue-windraeder-wann-gehen-die-arbeiten-am-rosskopf-weiter
  2. Badische Zeitung, Ralph Fautz, „Was mit dem Wald am Freiburger Roßkopf passiert, der für Windräder weichen muss", 31. August 2026 – badische-zeitung.de/was-mit-dem-wald-am-freiburger-rosskopf-passiert-der-fuer-windraeder-weichen-muss
  3. Badische Zeitung, „Das erste neue Windrad am Freiburger Roßkopf liefert jetzt Strom" – badische-zeitung.de/das-erste-neue-windrad-am-freiburger-rosskopf-liefert-jetzt-strom
  4. Badische Zeitung, „Neue Windräder auf dem Freiburger Rosskopf: Zwei Neue schaffen doppelt so viel, wie vier Alte" – badische-zeitung.de/neue-windraeder-auf-dem-freiburger-rosskopf-zwei-neue-schaffen-doppelt-so-viel-wie-vier-alte
  5. Badische Zeitung, „Zwei Explosionen markieren das Ende der vier Windräder am Roßkopf und leiten eine neue Ära ein" – badische-zeitung.de/zwei-explosionen-markieren-das-ende-der-vier-windraeder-am-rosskopf-und-leiten-eine-neue-aera-ein
  6. Badische Zeitung, „Zwei Windräder am Roßkopf fliegen in die Luft – alles, was man zur Sprengung wissen muss" – badische-zeitung.de/zwei-windraeder-am-rosskopf-fliegen-in-die-luft-alles-was-man-zur-sprengung-wissen-muss
  7. Enercon, technisches Datenblatt E-175 EP5 (Nennleistung, Rotordurchmesser, Nabenhöhen-Varianten) – wind-turbine-models.com/turbines/2472-enercon-e-175-ep5
  8. Enercon, „ENERCON kündigt größere Nennleistung und Nabenhöhe für E-175 EP5 an" – enercon.de/de/news/enercon-kundigt-grossere-nennleistung-und-nabenhohe-fur-e-175-ep5-an
  9. Ökostromgruppe Freiburg, „Roßkopf Repowering" (Beteiligungsseite) – beteiligung.oekostrom-freiburg.de/roßkopf
  10. badenova, „Windpark Roßkopf und Schauinsland" – badenova.de/ueber-uns/unser-handeln/wind/rosskopf-und-schauinsland
  11. Stadt Freiburg, „Strom vom Roßkopf" – freiburg.de/pb/,Len/2564485.html
  12. Freiburg-Schwarzwald.de, Themenseite Rosskopf – freiburg-schwarzwald.de/blog/regio/freiburg/rosskopf/
  13. dreisamtal-online.eu, „Repowering-Windenergieanlage Roßkopf 2025/26" – dreisamtal-online.eu/erwerb/energie/wind/rosskopf-2025/repowering_2025-26/artikel.html
  14. Für den Brombeerkopf-Vergleich: blackout-news.de, „Windpark Brombeerkopf: Fast 1,8 Hektar Wald weichen für zwei 246 Meter hohe Anlagen" – blackout-news.de/aktuelles/windpark-brombeerkopf-fast-18-hektar-wald-weichen-fuer-zwei-246-meter-hohe-anlagen
  15. Adrian Kempf, „Brombeerkopf, 26. Juli 2026" – adrian-kempf.de/brombeerkopf-26-juli-2026
  16. Adrian Kempf, „Windkraft am Roßkopf: 2 ersetzt – 5 geplant" (Ursprungstext, zur Einordnung der Entwicklung) – adrian-kempf.de/windkraft-am-rosskopf-2-ersetzt-5-geplant
    1. Windenergieerlass Baden-Württemberg, Gemeinsame Verwaltungsvorschrift, Kapitel 4.3 (Vorsorgeabstand, Abweichungsmöglichkeiten) – um.
      https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Erneuerbare_Energien/Windenergie/Windenergieerlass_BW.pdf
    2. terraren.de, „Windkraft Bayern & Co.: Abstandsregeln im Vergleich" (zur Einordnung gegenüber der bayerischen 10-H-Regel) – terraren.de/post/windkraft-bayern-abstandsregelung

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