Der Leiter der Forstlichen Versuchsanstalt sagt in der Badischen Zeitung, der Wegebau entscheide darüber, ob Regenwasser im Wald bleibt. Zwanzig Kilometer östlich wird gerade das Gegenteil gebaut — mit Genehmigung derselben Behörden, die seine Anstalt beraten hat.

Am 25. August 2026 erschien in der Badischen Zeitung ein Interview mit Ulrich Schraml, habilitierter Forstwissenschaftler und seit 2019 Direktor der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Es ging um die Dürre dieses Sommers, um Blattfall im August, um Borkenkäfer und Weißfäule. Und an einer Stelle sagt Schraml einen Satz, der in der öffentlichen Debatte über Wald und Trockenheit praktisch nicht vorkommt:

„Die Art des Wegebaus im Forstbetrieb ist zum Beispiel ein wichtiger Faktor. Die Anlage der Infrastruktur entscheidet nämlich darüber, ob Wasser schnell in die Bäche abfließt, oder aber dem Waldboden zugeführt wird. Da der Waldboden nur zu wenigen Zeiten mit Wasser gesättigt ist, sollten wir alles tun, um möglichst viel Regenwasser im Wald zu halten."

Bevor jemand versucht, diesen Satz einzusortieren: Ulrich Schraml ist kein Windkraftgegner. Auf die Frage, welche Schlüsse aus diesem Sommer zu ziehen seien, antwortet er im selben Interview: „Wir müssen an erster Stelle den Klimaschutz verbessern." Er sagt außerdem, die Bedrohung durch Waldbrände nehme auch bei uns zu. Und er beziffert das Wasserdefizit der Böden konkret: Um sie wieder aufzufüllen, fehlten etwa 120 Liter pro Quadratmeter.

Das ist der Direktor der Landesanstalt, die den Wald in Baden-Württemberg wissenschaftlich begleitet. Er sagt: Wie wir Wege bauen, entscheidet über den Wasserhaushalt des Waldes.

Was zwanzig Kilometer östlich geschieht

Auf dem Brombeerkopf bei Stegen entsteht seit dem Frühjahr die Zuwegung für zwei Windenergieanlagen. Ich war Ende Juli oben und habe fotografiert, was dort gebaut wird.

Eine 1,2 Kilometer lange Trasse, an mehreren Stellen mit bis zu 35 Prozent Steigung — fast das Doppelte dessen, was forstliche Richtwerte im Ausnahmefall zulassen. Verdichtet, geschottert, in Schwerlastbreite ausgebaut, dauerhaft. Über einen Hektar bisher unberührter Waldboden ist beseitigt. Die Wurzelstöcke wurden nicht wie bei forstlicher Holzernte im Boden belassen, sondern mitsamt dem Wurzelwerk aus dem Hang gerissen und am Trassenrand aufgetürmt. Der Humus ist abgeschoben. Darunter liegt blanker Hangschutt.

Und darunter, im Hang, liegen die Quellfassungen zweier Höfe, die nicht ans öffentliche Netz angeschlossen sind. Die Genehmigung vom 29. Oktober 2024 hält dazu ausdrücklich fest: „Eine Beeinträchtigung der Wasserversorgung Hintereschbach 26 muss unterbleiben."

Wer Schramls Satz gelesen hat, sieht auf diesen Bildern nicht eine Baustelle, sondern das exakte Gegenteil dessen, was der Direktor der Forstlichen Versuchsanstalt empfiehlt. Hier wird nicht alles getan, um Regenwasser im Wald zu halten. Hier wird eine Infrastruktur gebaut, deren einziger hydrologischer Zweck darin besteht, Wasser möglichst schnell und schadlos abzuleiten — bergseitige Entwässerung, Dohlen, verdichtete Fahrbahn. Jeder Quadratmeter dieser Fläche ist für die Grundwasserneubildung verloren, und zwar nicht für Jahre, sondern auf unabsehbare Zeit.

Warum die Wurzelstöcke der eigentliche Skandal sind

Ein erfahrener Forstmann hat mich auf einen Zusammenhang hingewiesen, den ich in dieser Deutlichkeit nicht kannte und der die Bilder erst richtig lesbar macht.

In der Forstwirtschaft gibt es den Begriff der Stockachselpflanzung. Nach einer Endnutzung wird die Jungpflanze bewusst unmittelbar neben den verbliebenen Baumstubben gesetzt — nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil man sich die Wurzelkanäle des Vorbestandes zunutze macht. Die absterbenden Wurzeln des alten Baumes verrotten über Jahre und hinterlassen dabei ein Röhrensystem, das den Boden bis in tiefe Horizonte erschließt. Diese Kanäle wirken als natürliche Drainage in die Tiefe: Sie leiten Niederschlagswasser dorthin, wo es gespeichert wird und wo neue Wurzeln es erreichen können. Das ist kein Randwissen, sondern angewandte forstliche Praxis; die Standardliteratur zum Waldwachstum behandelt es ausführlich.

Genau diese Funktion wird bei einer Stockrodung vernichtet. Wer die Stubben zieht, entfernt nicht nur, was oben zu sehen ist. Er entfernt die Erschließung des Bodens in die Tiefe. Was zurückbleibt, ist verdichtetes Mineralmaterial ohne Röhrensystem, ohne Humus, ohne Infiltrationsleistung.

Und gerodet wird bei Windenergieanlagen nicht aus forstlichen Gründen, sondern aus bautechnischen: Organisches Material darf unter einer Tragschicht nicht verbleiben, weil es verrottet und Hohlräume hinterlässt. Ein Raupenkran, der eine 229 Meter hohe Anlage aufrichtet, braucht eine setzungsfreie, ebene Unterlage. Das ist der eigentliche Befund dieser Bilder: Man reißt keine Wurzelstöcke aus einem Steilhang, wenn ein Eingriff temporär gedacht ist. Der Landschaftspflegerische Begleitplan spricht von temporären Eingriffen. Der Bagger spricht eine andere Sprache.

Die doppelte Rolle der FVA

Nun kommt der Teil, der dieses Interview über eine bloße Bestätigung hinaushebt.

Dieselbe Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt, deren Direktor hier über Regenwasserrückhalt spricht, betreibt unter dem Titel „Wasserspeicher Wald" eigene Forschung zu genau dieser Funktion. Und dieselbe Anstalt hat in ihrer Planungsgrundlage „Windenergie und Auerhuhn" vom August 2023 den Brombeerkopf als Bereich mit Ausschlussempfehlung eingestuft — sehr hoher Raumwiderstand im Populationsverbund. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat den Standort daraufhin aus seiner aktuellen Suchraumkulisse genommen.

Die Genehmigungsbehörde wusste das. Sie hält es im Bescheid sogar ausdrücklich fest. Genehmigt wurde trotzdem, mit der Begründung, der Antrag sei noch auf Basis des älteren, formal fortgeltenden Vorranggebiets gestellt worden.

Im Klartext: Die fachliche Einschätzung der Landesanstalt lag vor. Sie war der Behörde bekannt. Sie wurde durch eine überholte Ausweisung ausgehebelt. Und zusätzlich hatte die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts das Vorhaben sieben Wochen vor der Genehmigung schriftlich für nicht genehmigungsfähig erklärt, der Fachbereich Bodenschutz massive Bedenken erhoben und der Gemeinderat Stegen zweimal das Einvernehmen verweigert.

Wenn der Direktor der FVA heute in der Zeitung erklärt, wie wichtig Wegebau und Bodenwasser sind, dann beschreibt er den Stand des Wissens seiner eigenen Anstalt. Nur hat dieser Stand des Wissens das Verfahren am Brombeerkopf nicht überstanden.

Der Waldbrand, den niemand löschen kann

Ein zweiter Punkt aus demselben Interview verdient Aufmerksamkeit. Schraml sagt: „Dieser Sommer zeigt uns, dass die Bedrohung durch Waldbrände auch bei uns zunimmt."

Am Brombeerkopf ist eine Löschwasserversorgung nicht vorgesehen. Die Genehmigung antwortet auf die Nachfrage der Gemeinde, das Waldbrandrisiko sei „insgesamt als niedrig einzustufen"; Brände von Windenergieanlagen würden „einsatztaktisch defensiv bekämpft", schwere Feuerwehrfahrzeuge dienten nur als „Depot" am Taleingang. Auf 879 Metern Höhe, in unmittelbarer Nachbarschaft eines Bannwaldes mit überdurchschnittlichem Totholzanteil, erreichbar über eine Zufahrt mit bis zu 35 Prozent Steigung.

Bemerkenswerterweise bestätigt ausgerechnet der Faktencheck Windenergie des Landes Sachsen-Anhalt den Kern dieser Sorge. Dort heißt es: „In dieser Höhe können Feuerwehren Brände im Regelfall nicht löschen." Und weiter: „Im Regelfall können die Einsatzkräfte also nur sicherstellen, dass Anlagen, die Feuer gefangen haben, kontrolliert abbrennen." Derselbe Faktencheck nennt als Anforderung an Waldstandorte ausdrücklich „die Sicherstellung der Löschwasserversorgung". Am Brombeerkopf ist sie nicht vorgesehen.

Was das über die Berichterstattung sagt

Ich habe an anderer Stelle geschrieben, die lokale Presse berichte nicht über die Mängel dieses Genehmigungsverfahrens. Dieses Interview zwingt mich zu einer Präzisierung, und ich nehme sie gerne vor.

Die Badische Zeitung berichtet über die Dürre. Sie tut es gründlich, sie befragt den Direktor der Landesanstalt, sie druckt seine Sätze über Wegebau und Bodenwasser vollständig ab. Das Problem ist nicht fehlende Berichterstattung. Das Problem ist, dass die Verbindung nicht hergestellt wird. Die Dürre steht im Wirtschaftsteil, die Windparkgenehmigung im Lokalteil, und zwischen beiden verläuft eine Ressortgrenze, die offenbar undurchlässiger ist als jede Ausschlussempfehlung.

Dabei liegt zwischen der Forstlichen Versuchsanstalt in Freiburg und der Baustelle auf dem Brombeerkopf keine halbe Autostunde.

Was zu tun wäre

Der Bau am Brombeerkopf läuft. Dort ist nichts mehr zu retten außer der Dokumentation dessen, was geschehen ist.

Aber im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald laufen 13 weitere Genehmigungsverfahren für 43 Windenergieanlagen, und in Freiburg wird derzeit über Vorranggebiete am Prangenkopf und am Ochsenberg entschieden — in der Fortschreibung der regionalen Suchraumkulisse und in der Änderung des Teilflächennutzungsplans. Dort, und nicht erst im späteren Genehmigungsverfahren, fällt die Vorentscheidung. Der Brombeerkopf zeigt, was passiert, wenn eine Fläche einmal ausgewiesen ist: Die Ausweisung überdauert neue fachliche Erkenntnisse, auch die der eigenen Landesanstalt.

Wer Einfluss nehmen will, kann drei Dinge tun. Akteneinsicht nach § 29 VwVfG beantragen — formlos, kostenfrei, für jeden möglich; so bin ich an sämtliche hier zitierten Unterlagen gekommen. Umweltinformationen nach § 24 Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg anfordern, ebenfalls voraussetzungslos, insbesondere zu realen Erträgen und Abschaltzeiten bestehender Anlagen. Und fristgerecht Stellung nehmen, solange die Beteiligungsverfahren laufen.

Ulrich Schraml hat recht: Wir sollten alles tun, um möglichst viel Regenwasser im Wald zu halten. Es wäre schön, wenn jemand auf ihn hörte.


Quellen

Badische Zeitung vom 25. August 2026: „Freiburger Forstwissenschaftler plädiert dafür, alles zu tun, um Regenwasser im Wald zu halten" — Interview von Bernward Janzing mit Ulrich Schraml, Direktor der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg: Projekt „Wasserspeicher Wald"; Planungsgrundlage „Windenergie und Auerhuhn", August 2023.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 29. Oktober 2024, Az. 430.2.14-2023-028796.

Stellungnahme Fachbereich 420 — Untere Naturschutzbehörde vom 4. September 2024; Stellungnahme Fachbereich 440 — Bodenschutz vom 12. Dezember 2023; Stellungnahme der Gemeinde Stegen vom 22. Dezember 2023 sowie erneutes Versagen des Einvernehmens am 25. Juni 2024; Stellungnahme LANA e. V. vom 6. Januar 2024.

Sämtliche Verfahrensunterlagen wurden über Akteneinsicht nach § 29 VwVfG beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald angefordert und sind dort für jedermann einsehbar.

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Faktencheck Windenergie.

Zur Stockachselpflanzung und zur Erschließung des Bodens durch Wurzelkanäle: Gerhard Mitscherlich, Wald, Wachstum und Umwelt, Sauerländer Verlag, Frankfurt am Main.

Fotodokumentation der Bauarbeiten vom 26. Juli 2026: https://adrian-kempf.de/brombeerkopf-26-juli-2026/

Vollständige Analyse des Genehmigungsverfahrens: https://adrian-kempf.de/brombeerkopf-die-gutachten-im-kreuzfeuer/

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© Adrian Kempf, Kirchzarten im Dreisamtal

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