Bei Müllheim kippt ein Rotorblatt vom Schwertransporter und richtet bis zu einer Million Euro Schaden an. Am Brombeerkopf führt dieselbe Art von Transport über eine Zufahrt mit 35 Prozent Steigung — für die keine Löschwasserversorgung vorgesehen ist.

Am Donnerstag, dem 27. August 2026, gegen 13.20 Uhr, befuhr ein Sonderfahrzeug die Landesstraße 131 bergwärts in Richtung Sirnitz. Geladen hatte es ein rund 27 Tonnen schweres Rotorblatt einer Windkraftanlage, bestimmt für den Windpark Sirnitz-Dreispitz oberhalb von Müllheim. In einer S-Kurve versagte die Hydraulik des Aufliegers. Das aufgestellte Blatt kippte und stürzte auf das ziehende Spezialfahrzeug sowie auf einen vorausfahrenden Zugtraktor.

Verletzt wurde niemand. Die Landesstraße war zum Unfallzeitpunkt bereits für den öffentlichen Verkehr gesperrt — das ist bei Transporten dieser Größenordnung Vorschrift und hat in diesem Fall vermutlich Schlimmeres verhindert. Der Sachschaden wird vom Polizeipräsidium Freiburg auf 700.000 bis eine Million Euro geschätzt. Das Rotorblatt ist unbrauchbar. Hydrauliköl trat aus und musste von der Feuerwehr gebunden und beseitigt werden. Die Unfallstelle blieb über mehrere Tage gesperrt, bis Fahrzeug und Blatt geborgen waren. Die Verkehrspolizei ermittelt zur Ursache.

So weit die amtliche Meldung. Sie ist nüchtern, vollständig und in ihrer Sachlichkeit aufschlussreicher als jeder Kommentar.

Was dieser Unfall zeigt

Es gibt in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Mittelgebirge einen Themenkomplex, der regelmäßig unterschätzt wird: die Zuwegung. In den Unterlagen erscheint sie als technisches Detail, als Frage von Kurvenradien und Tragfähigkeiten. In der Praxis ist sie das Nadelöhr, durch das jede einzelne Komponente einer Anlage muss — Turmsegmente, Maschinenhaus, Rotorblätter von fünfundachtzig Metern Länge und Gewichten in der Größenordnung von zwanzig bis dreißig Tonnen.

Der Unfall bei Sirnitz ist keine Verkettung unglücklicher Umstände, sondern die Materialisierung eines Risikos, das in der Sache angelegt ist. Ein Transport dieser Klasse auf einer steilen Bergstraße hinauf auf 1.100 Meter hat keine Reserven. Ein technischer Defekt an der Hydraulik genügt, und 27 Tonnen bewegen sich in eine Richtung, die niemand vorgesehen hat.

Bemerkenswert ist auch die Folge: Der Bau des Windparks gerät ins Stocken. Ein einzelnes beschädigtes Bauteil, ein Schaden von bis zu einer Million Euro, eine mehrtägige Vollsperrung einer Landesstraße. Genau diese Kosten und Verzögerungen tauchen in keiner der Wirtschaftlichkeitsrechnungen auf, mit denen solche Standorte begründet werden.

Und jetzt der Blick auf den Brombeerkopf

Etwa dreißig Kilometer nordöstlich, im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, entsteht seit dem Frühjahr die Zuwegung für zwei Windenergieanlagen auf dem Brombeerkopf bei Stegen. Ich war Ende Juli oben und habe sie fotografiert.

Die Zahlen stammen aus den Verfahrensunterlagen, die ich über Akteneinsicht nach § 29 VwVfG beim Landratsamt erhalten habe. Die Zuwegung hat auf einer Gesamtlänge von 1,2 Kilometern eine Steigung von rund 25 Prozent und erreicht an mehreren Punkten knapp 35 Prozent. Zum Vergleich: Forstliche Waldfahrstraßen sind für Lastwagen bis 40 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgelegt; die Richtwerte für die maximale Steigung liegen bei zehn bis vierzehn Prozent, im absoluten Ausnahmefall bei achtzehn. Erfahrene Forstleute sagen, man versuche in der Praxis, zehn Prozent einzuhalten. Mit fünfunddreißig Prozent liegt diese Zufahrt annähernd doppelt so steil wie das maximal Zulässige.

Über diese Strecke müssen dieselben Komponenten transportiert werden, die bei Sirnitz vom Auflieger gekippt sind. Die Anlagen dort sind vom Typ Enercon E-138 EP3 mit einer Rotorblattlänge von 66,89 Metern und einem Blattgewicht von rund 18,5 Tonnen. Dazu Turmsegmente, Maschinenhaus, Generator. Alles hinauf auf 879 Meter.

Der Punkt, an dem es unangenehm wird

In den Genehmigungsunterlagen zum Brombeerkopf hat die Gemeinde Stegen ausdrücklich nach Brandschutz und Erreichbarkeit gefragt. Die Antwort im Verfahren lautet, das Waldbrandrisiko sei „insgesamt als niedrig einzustufen". Brände von Windenergieanlagen würden „einsatztaktisch defensiv bekämpft". Schwere Feuerwehrfahrzeuge dienten lediglich als „Depot" am Taleingang.

Eine Löschwasserversorgung ist nicht vorgesehen — obwohl sie für Gebäude im Außenbereich standardmäßig gefordert wird und obwohl der Faktencheck Windenergie des Landes Sachsen-Anhalt sie für Waldstandorte ausdrücklich als Anforderung nennt. Derselbe Faktencheck stellt im Übrigen fest: „In dieser Höhe können Feuerwehren Brände im Regelfall nicht löschen." Und weiter: „Im Regelfall können die Einsatzkräfte also nur sicherstellen, dass Anlagen, die Feuer gefangen haben, kontrolliert abbrennen."

Der Standort liegt auf 879 Metern, in unmittelbarer Nachbarschaft eines Bannwaldes mit überdurchschnittlichem Totholzanteil. Am Langenhard bei Lahr sind innerhalb von sechs Jahren zwei Windenergieanlagen abgebrannt.

Was bei Sirnitz geschehen ist, war ein Transportunfall ohne Feuer, ohne Verletzte, auf einer gesperrten Straße, mit einer Feuerwehr, die anrücken und das ausgetretene Öl binden konnte. Man darf die Frage stellen, wie derselbe Vorgang auf einer Trasse mit fünfunddreißig Prozent Steigung verlaufen wäre, an deren Ende kein Löschwasser bereitsteht und an deren Anfang die schweren Fahrzeuge nach der Genehmigungslage ohnehin stehen bleiben.

Ulrich Schraml, der Direktor der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, hat vor wenigen Tagen in der Badischen Zeitung gesagt: „Dieser Sommer zeigt uns, dass die Bedrohung durch Waldbrände auch bei uns zunimmt."

Was noch offen ist

Zum Bergungsverfahren bei Sirnitz liegen mir keine belastbaren Informationen vor. Ein Rotorblatt ist kein massives Bauteil, sondern ein Faserverbundkörper aus Glasfaser, Epoxidharz, Balsaholz und Schaum — diese Materialangabe stammt aus der Technischen Beschreibung des Herstellers, die Teil öffentlicher Antragsunterlagen ist. Wird ein solches Bauteil mechanisch zerlegt, entstehen zwangsläufig Faserstaub und Partikel. Ob das Blatt am Stück abtransportiert oder vor Ort zerlegt wurde, welche Rückhaltemaßnahmen dabei getroffen wurden und ob im Anschluss Boden oder Straßenentwässerung beprobt wurden, ist mir nicht bekannt.

Ich behaupte dazu nichts. Ich frage — und zwar öffentlich, weil die Antwort über diesen Einzelfall hinaus Bedeutung hat. Mit zunehmendem Transport, Betrieb, Rückbau und Repowering großer Windenergieanlagen werden Behörden und Einsatzkräfte immer häufiger mit beschädigten Faserverbundbauteilen zu tun haben. Dafür braucht es nachvollziehbare Standards, und zwar bevor der nächste Auflieger in einer S-Kurve seine Hydraulik verliert.

Worum es geht

Nicht um Schadenfreude. Bei diesem Unfall ist niemand zu Schaden gekommen, und die Beteiligten haben getan, was zu tun war: Die Straße war gesperrt, die Feuerwehr hat das Öl gebunden, die Bergung wurde ordentlich durchgeführt.

Es geht um etwas anderes. Der Windpark Sirnitz-Dreispitz ist eines von zwei bereits genehmigten Projekten unter dreizehn laufenden Genehmigungsverfahren für 43 Windenergieanlagen allein im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Sie alle liegen im Mittelgebirge. Sie alle brauchen Zuwegungen über steile Bergstraßen. Und in den Genehmigungsunterlagen wird dieser Teil regelmäßig als beherrschbares technisches Detail behandelt.

Am 27. August war er es einmal nicht.

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© Adrian Kempf, Kirchzarten im Dreisamtal

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