An die Verantwortlichen des Windparks Taubenkopf, die Stadt Freiburg, die Genehmigungsbehörden, Gemeinderäte sowie die interessierte Öffentlichkeit
Windpark Taubenkopf: Brummtöne, Akustikprobleme und die Frage, ob die Anwohner ausreichend geschützt werden
Der Windpark Taubenkopf wird in der öffentlichen Darstellung häufig als Vorzeigeprojekt präsentiert. Betreiber, Beteiligungsplattformen und politische Unterstützer verweisen auf regionale Stromerzeugung, Klimaschutzziele und die Versorgung öffentlicher Einrichtungen mit Windstrom.
Wesentlich seltener wird jedoch über die Erfahrungen der Menschen gesprochen, die in der Umgebung der Anlagen leben.
In den vergangenen Monaten haben Anwohner aus Horben, dem Bereich Bohrer, dem Kappler Obertal sowie weiteren angrenzenden Wohnlagen wiederholt über nächtlich wahrnehmbare tonhaltige Geräusche, Brummtöne und andere auffällige Schallwahrnehmungen berichtet. Dabei geht es nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Windenergie, sondern um die Frage, ob die tatsächlichen Auswirkungen vor Ort ausreichend untersucht und bewertet wurden.
Diese Frage erhält durch die aktuellen Entwicklungen in Baiereck im Landkreis Göppingen zusätzliche Bedeutung.
Dort stellte ein DEKRA-Gutachten im Auftrag der Stadt Uhingen fest, dass von den Anlagen des Windparks Königseiche über längere Zeiträume hinweg tonhaltige Brummgeräusche ausgehen. Nach Angaben der Stadt wurden diese Geräusche bei nahezu allen Windgeschwindigkeiten festgestellt. Die Diskussion führte bereits zu behördlichen Einschränkungen des Anlagenbetriebs und zu Forderungen nach weitergehenden Maßnahmen.
Besonders bemerkenswert ist dabei ein weiterer Aspekt: Nach den veröffentlichten Informationen stellt das Gutachten auch die häufig vertretene Annahme infrage, dass Windkraftgeräusche mit zunehmender Entfernung grundsätzlich und gleichmäßig abnehmen.
Gerade für den Schwarzwald mit seiner komplexen Topografie aus Tälern, Hanglagen und Höhenzügen könnte dies von erheblicher Bedeutung sein.
Ein weiterer bislang wenig diskutierter Aspekt betrifft die Ausbreitung von Schwingungen im Untergrund. Schall und mechanische Vibrationen von Großanlagen werden nicht ausschließlich über die Luft übertragen, sondern können sich auch über Boden- und Gesteinsstrukturen fortpflanzen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die möglichen Auswirkungen solcher Schwingungen auf sensible geologische und hydrogeologische Systeme in Mittelgebirgsregionen ausreichend untersucht wurden. Gerade in wasserreichen Schwarzwaldregionen mit Quellen, Hangwasseraustritten und komplexen Grundwasserstrukturen erscheint eine vertiefte wissenschaftliche Betrachtung sinnvoll.
Auch wenn derzeit keine gesicherten Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser vorliegen, sollten entsprechende Fragestellungen im Sinne des Vorsorgeprinzips offen geprüft und wissenschaftlich begleitet werden.
Warum unabhängige Langzeitmessungen notwendig sind
Im Genehmigungsverfahren werden Schallprognosen und Modellrechnungen erstellt. Diese sind wichtige Werkzeuge, ersetzen aber keine langfristigen Messungen unter realen Betriebsbedingungen. Während Betreiber regelmäßig auf die Einhaltung aller Vorschriften verweisen, berichten einzelne Anwohner von Wahrnehmungen, die in den offiziellen Unterlagen kaum sichtbar werden.
Die entscheidende Frage lautet daher:
Wurden am Taubenkopf über längere Zeiträume hinweg unabhängige Immissionsmessungen an den tatsächlich betroffenen Wohnorten durchgeführt?
Falls nicht, sollte dies nachgeholt werden.
Nicht Betreiberprognosen, nicht politische Zielsetzungen und nicht wirtschaftliche Interessen sollten ausschlaggebend sein, sondern die tatsächliche Belastung der Menschen vor Ort.
Wirtschaftlichkeit darf keine Nebenrolle spielen
Hinzu kommt eine zweite grundlegende Frage.
Mehrere Projektentwickler und Branchenvertreter haben in den vergangenen Jahren selbst darauf hingewiesen, dass zahlreiche Windkraftstandorte im Südwesten Deutschlands wirtschaftlich schwierig sind. Hohe Baukosten, aufwendige Erschließungen, schwierige Transportlogistik, lange Netzanschlüsse und vergleichsweise geringe Windgeschwindigkeiten unterscheiden den Schwarzwald deutlich von windreichen Küstenregionen. Wenn selbst Projektentwickler öffentlich einräumen, dass zahlreiche Standorte ohne besondere Fördermechanismen kaum wirtschaftlich betrieben werden können, muss die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran haben, auch die tatsächlichen Erträge und die langfristige Wirtschaftlichkeit bestehender Projekte nachvollziehen zu können.
Transparenz statt Vertrauensvorschuss
Die Akzeptanz technischer Großprojekte entsteht nicht durch Werbekampagnen, Beteiligungsmodelle oder Hochglanzbroschüren.
Akzeptanz entsteht durch Transparenz.
Deshalb sollten aus Sicht vieler Bürger folgende Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden:
- Langfristige Schallmessungen an betroffenen Wohnstandorten
- Dokumentierte Beschwerden von Anwohnern
- Tatsächliche Jahreserträge der Anlagen
- Abschaltzeiten und technische Störungen
- Nachweise über die Einhaltung aller Immissionsgrenzwerte
- Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen der besonderen Schwarzwald-Topografie auf die Schallausbreitung
- Veröffentlichung der im Genehmigungsverfahren zugrunde gelegten Schallprognosen sowie ein Vergleich mit realen Messwerten
Offene Fragen verdienen offene Antworten
Der Windpark Taubenkopf steht inzwischen exemplarisch für eine grundsätzliche Debatte.
Es geht nicht nur um zwei Anlagen auf einem Schwarzwaldgipfel.
Es geht um die Frage, wie künftig mit den Interessen von Natur, Landschaft, Anwohnern und Energieprojekten umgegangen wird.
Wer von Bürgern Akzeptanz erwartet, muss bereit sein, Kritik ernst zu nehmen und Fragen transparent zu beantworten.
Deshalb fordere ich die zuständigen Stellen auf, unabhängige Langzeit-Immissionsmessungen an den betroffenen Wohnorten rund um den Taubenkopf zu veranlassen und die Ergebnisse vollständig zu veröffentlichen.
Nur auf dieser Grundlage kann sachlich beurteilt werden, ob die tatsächlichen Auswirkungen mit den ursprünglichen Genehmigungsannahmen übereinstimmen.
Die Bürger haben Anspruch auf belastbare Fakten – nicht auf Vermutungen, Beschwichtigungen oder Werbeaussagen.
Adrian Kempf
Römerweg 34
79199 Kirchzarten Burg
Nutzungsrecht / Zitatgenehmigung:
Die Wiedergabe oder auszugsweise Veröffentlichung dieses Textes ist mit Quellenangabe („Adrian Kempf, Kirchzarten“) gestattet.
Kürzungen sind zulässig, sofern sie den Sinn und Zusammenhang nicht verfälschen.
© Adrian Kempf, Kirchzarten im Dreisamtal,