
Aufforderung zur vollständigen Offenlegung, Neubewertung und Unterlassung weiterer Vorfestlegungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Sorge, wachsendem Unverständnis und mittlerweile auch erheblichem Misstrauen nehme ich zur Kenntnis, dass auf dem Otten beziehungsweise Ottenberg auf Gemarkung Buchenbach erneut ein Windkraftprojekt mit bis zu fünf Windenergieanlagen vorangetrieben werden soll. Nach den bislang öffentlich bekannten Informationen soll das Vorhaben durch die Ökostromgruppe Freiburg entwickelt werden; als Grundstückseigentümerin wird die Stiftung Breisgauer Katholischer Religionsfonds genannt. Die Anlagen sollen auf Buchenbacher Gemarkung entstehen, ihre landschaftlichen, ökologischen und visuellen Auswirkungen würden jedoch weit über Buchenbach hinausreichen und insbesondere Breitnau, das Dreisamtal, den Hochschwarzwald und die angrenzenden Erholungsräume betreffen.
Ich halte dieses Vorhaben in der vorliegenden Form für naturschutzfachlich, landschaftsplanerisch, demokratisch und energiepolitisch höchst problematisch. Es handelt sich nicht um irgendeinen anonymen Forststandort, sondern um einen exponierten Höhenraum im Schwarzwald, der bereits früher als konfliktträchtig bewertet wurde. Genau dieser Punkt ist entscheidend: Der Ottenberg wurde in früheren regionalplanerischen Unterlagen bereits geprüft und gerade nicht als geeigneter Windkraftstandort weiterverfolgt. Als wesentliche Gründe wurden unter anderem die Unvereinbarkeit mit einem überlagernden Landschaftsschutzgebiet, artenschutzrechtliche Konflikte, gesetzlich geschützte Biotope, Waldrefugien und weitere naturschutzfachliche Bedenken genannt.
Je intensiver ich mich mit diesem Vorhaben beschäftige, desto drängender wird für mich eine Frage, die bislang weder von der Ökostromgruppe Freiburg noch von den beteiligten Gemeinden, dem Regionalverband oder den zuständigen Behörden nachvollziehbar beantwortet wurde: Warum soll ein Standort, der früher wegen erheblicher naturschutzfachlicher, landschaftsschutzrechtlicher und ökologischer Konflikte nicht in Frage kam, nun plötzlich geeignet sein? Diese Frage ist keine Nebensächlichkeit. Sie ist nicht rhetorisch. Sie ist der Kern des gesamten Vorgangs.
Entweder waren die damaligen fachlichen Bewertungen zutreffend. Dann ist zu erklären, warum sie heute politisch beiseitegeschoben werden sollen. Oder sie waren unzutreffend. Dann ist zu erklären, auf welcher neuen Tatsachengrundlage dies festgestellt wurde. Ein bloßer Verweis auf geänderte Ausbauziele, Klimapolitik oder neue gesetzliche Privilegierungen genügt nicht. Naturschutzrechtliche Schutzgüter verschwinden nicht dadurch, dass politische Zielvorgaben verschärft werden. Ein Landschaftsschutzgebiet verliert seine ökologische und landschaftliche Bedeutung nicht dadurch, dass Windenergie planerisch bevorzugt wird.
Was hat sich also geändert? Sind die Wälder weniger schützenswert geworden? Sind die Landschaftsschutzgebiete verschwunden? Sind die geschützten Arten ausgewandert? Sind die Quellen und empfindlichen Böden plötzlich bedeutungslos geworden? Oder haben sich lediglich die politischen Zielvorgaben verändert? Falls Letzteres zutrifft, dann muss offen ausgesprochen werden, was tatsächlich geschieht: Dann werden frühere Schutzmaßstäbe nicht aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aufgegeben, sondern aufgrund politischer Zielsetzungen. Genau das wäre ein Vorgang von erheblicher Tragweite.
Denn Naturschutz darf nicht von politischen Mehrheiten abhängen. Ein Landschaftsschutzgebiet verliert seinen Wert nicht dadurch, dass eine Landesregierung mehr Windräder bauen möchte. Ein Wald verliert seine ökologische Funktion nicht dadurch, dass ein Regionalverband Ausbauziele erfüllen muss. Ein Rotmilan verliert seinen Schutzstatus nicht dadurch, dass Investoren auf Flächensuche sind. Besonders schwer wiegt, dass der Ottenberg dem Landschaftsschutzgebiet „Wagensteigtal-Höllental“ zugeordnet wird. Der Schutzzweck eines solchen Gebietes besteht gerade darin, die besondere Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft zu erhalten. Wer in einem solchen Raum mehrere moderne Großwindanlagen mit Gesamthöhen von voraussichtlich weit über 200 Metern errichten will, greift nicht nur punktuell in den Wald ein, sondern verändert den Charakter des gesamten Landschaftsraumes.
Mich erschüttert zunehmend, mit welcher Selbstverständlichkeit heute über die Industrialisierung unserer Schwarzwaldhöhen gesprochen wird. Was hier geplant wird, sind keine harmlosen technischen Ergänzungen. Solche Anlagen sind industrielle Großbauwerke mit Rodungen, Zuwegungen, Kranstellflächen, Fundamenten, dauerhafter Bodenverdichtung, Schwerlasttransporten, Schallwirkungen, Schattenwurf, nächtlicher Befeuerung und massiver Fernwirkung. Es geht um tausende Tonnen Beton, um dauerhafte Eingriffe in Böden und Wasserhaushalt und um die vollständige technische Überprägung eines bislang naturnahen Landschaftsraumes. Und dennoch wird der Öffentlichkeit regelmäßig vermittelt, es handle sich lediglich um einen weiteren Beitrag zur Energiewende. Nein. Hier geht es um die dauerhafte Umwandlung eines sensiblen Schwarzwaldraumes in einen Industriestandort.
Besonders erklärungsbedürftig ist die planerische Vorgeschichte. In früheren Unterlagen wurde der Ottenberg als Standort nicht weiterverfolgt. Dort wurde auf die Unvereinbarkeit mit dem überlagernden Landschaftsschutzgebiet verwiesen. Ebenso wurden naturschutzfachliche Konflikte benannt. Wenn nun derselbe Raum erneut geöffnet werden soll, entsteht der Eindruck, dass nicht neue Erkenntnisse zu einer anderen Bewertung geführt haben, sondern dass frühere Schutzbewertungen politisch übersteuert werden sollen. Genau das wäre aus meiner Sicht ein schwerwiegender Vorgang.
Besonders problematisch erscheint mir dabei auch die finanzielle Ebene. Immer mehr Gemeinden befinden sich in einer schwierigen Haushaltslage. Defizite steigen. Investitionen werden teurer. Gleichzeitig werden Einnahmen aus Windkraftprojekten in Aussicht gestellt: Pachtzahlungen, Gewerbesteuern, Beteiligungsmodelle, kommunale Einnahmen. Und genau an diesem Punkt drängt sich eine unbequeme Frage auf: Wie groß muss die finanzielle Not inzwischen geworden sein, dass Gemeinden bereit sind, genau jene Natur- und Landschaftsräume zur Disposition zu stellen, die eigentlich ihr größtes Kapital darstellen?
Der Schwarzwald ist kein Gewerbegebiet. Der Schwarzwald ist kein Industriepark. Der Schwarzwald lebt von seiner Landschaft, von seinen Wäldern, von seinen Quellen, von seiner Artenvielfalt, von seinem Erholungswert und von seiner Einzigartigkeit. Wer diese Grundlagen zerstört, um kurzfristige Einnahmen zu generieren, handelt aus meiner Sicht nicht nachhaltig, sondern verzehrt das natürliche Vermögen kommender Generationen. Denn Geld kann man irgendwann wieder verdienen. Ein zerstörter Höhenzug bleibt zerstört. Ein gerodeter Wald braucht Jahrzehnte oder Jahrhunderte, um sich zu regenerieren. Verlorene Lebensräume kommen nicht zurück. Beeinträchtigte Quellgebiete lassen sich nicht einfach neu erschaffen.
Was mich dabei besonders irritiert, ist die politische Verantwortungslosigkeit, mit der solche Entscheidungen häufig getroffen werden. Gemeinderäte stimmen heute über Projekte ab. Die Folgen tragen andere. Die Auswirkungen erleben andere. Die Landschaft verlieren andere. Die Risiken tragen andere. Wenn sich Prognosen als falsch erweisen, wenn wirtschaftliche Erwartungen nicht eintreffen, wenn Naturschäden größer ausfallen als angekündigt, wenn neue Erkenntnisse zu PFAS, Mikroplastik, Rotorblattabrieb, Schall, Infraschall oder gesundheitlichen Auswirkungen vorliegen sollten, wird niemand persönlich zur Verantwortung gezogen. Dann ist die Amtszeit vorbei. Dann sitzt man längst nicht mehr am Ratstisch. Dann verweist man auf damalige Gutachten, auf damalige Erkenntnisstände und auf damalige Mehrheiten. Die Bürger jedoch leben dauerhaft mit den Folgen.
Genau deshalb halte ich die gegenwärtige Entwicklung für so gefährlich. Ich fordere die vollständige Offenlegung sämtlicher Unterlagen, insbesondere der früheren Bewertung des Standortes Ottenberg im Rahmen der Regionalplanung, der damaligen Stellungnahmen des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, aller aktuellen Abwägungsvermerke, aus denen hervorgeht, warum die früheren Ausschluss- oder Konfliktgründe heute nicht mehr gelten sollen, sämtlicher artenschutzrechtlicher Vorprüfungen, aller Unterlagen zur Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes, der geplanten Standorte der einzelnen Anlagen einschließlich Koordinaten, der geplanten Zuwegungen, Rodungsflächen, Kranstellflächen und Montageflächen, der Angaben zu Fundamentgrößen, Betonmengen, Bodenaushub und Transportwegen, der Unterlagen zu Wasser, Quellen, Hangentwässerung und möglichen Auswirkungen auf Einzugsgebiete, der Windhöffigkeits- und Wirtschaftlichkeitsgutachten, der Angaben zu Pachtzahlungen, kommunalen Einnahmen, Betreiberstruktur und finanziellen Begünstigten, des Rückbaukonzepts einschließlich Sicherheitsleistung sowie sämtlicher Angaben zu möglichen Stoffeinträgen durch Abrieb, Betriebsstoffe, Beschichtungen, Schmierstoffe und Havarien.
Gerade die Frage der Stoffeinträge darf nicht verharmlost werden. Moderne Windenergieanlagen bestehen aus komplexen Verbundmaterialien, Beschichtungen, Kunststoffen, Harzen, Klebern, Lacken, Betriebsstoffen und technischen Komponenten. Rotorblätter unterliegen Erosion, insbesondere an den Vorderkanten. Selbst wenn die Industrie die Mengen kleinrechnet, bleibt die fachliche Frage bestehen: Welche Stoffe werden über Jahrzehnte in einem sensiblen Wald- und Quellgebiet freigesetzt? Welche Rolle spielen Mikroplastik, Beschichtungspartikel, Additive und PFAS-haltige Bestandteile? Welche Messungen existieren für genau diesen Standort? Welche Langzeitdaten liegen vor? Welche Vorsorge wird getroffen, wenn sich spätere Belastungen erst nach Jahren zeigen?
Es genügt nicht, pauschal zu behaupten, die Mengen seien gering. In einem sensiblen Höhenraum, in dem Wasserhaushalt, Bodenstruktur, Quellen, Waldökologie und Hangentwässerung zusammenwirken, muss die Vorsorge gelten. Gerade im Schwarzwald sind Quellhorizonte und oberflächennahe Wasserwege empfindlich. Schwere Baugeräte, Rodungen, Wegeausbau, Sprengungen oder massive Erdbewegungen können Wasserführung, Bodengefüge und Abflussverhalten verändern. Wer hier baut, greift nicht nur oberirdisch in die Landschaft ein, sondern potenziell auch in das hydrologische System.
Ein weiterer Punkt betrifft Schall, tieffrequenten Schall und Infraschall. Die öffentliche Debatte hat diese Fragen lange vorschnell abgetan. Inzwischen werden neue epidemiologische und medizinische Hinweise diskutiert, unter anderem im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und niederfrequentem Schall. Auch wenn einzelne Studien wissenschaftlich weiter geprüft werden müssen, darf eine Behörde diese Hinweise nicht ignorieren. Der Schutz der Bevölkerung verlangt eine vorsorgeorientierte Prüfung, keine nachträgliche Beschwichtigung. Insbesondere bei topografisch komplexen Mittelgebirgslagen, Tälern, Hanglagen und Schallreflexionen reicht eine schematische Betrachtung nach Standardmodellen nicht aus. Es muss nachvollziehbar geprüft werden, wie sich hörbarer Schall, tieffrequenter Schall, Amplitudenmodulation, nächtliche Belastungen und meteorologische Sonderlagen konkret auf Buchenbach, Breitnau, das Dreisamtal und angrenzende Wohn- und Erholungsbereiche auswirken. Gesundheitsfragen sind keine Nebensache. Sie dürfen nicht erst dann ernst genommen werden, wenn Betroffene nach Inbetriebnahme Beschwerden melden. Eine Genehmigung, die mögliche Risiken in den Bereich späterer Einzelfallprüfung verschiebt, wäre aus meiner Sicht unverantwortlich.
Auch energiepolitisch ist das Projekt kritisch zu hinterfragen. Der Otten ist kein Offshore-Standort und kein windstarker Küstenraum. Es handelt sich um einen Mittelgebirgsstandort im Schwarzwald, bei dem Windhöffigkeit, Ertrag, Abschaltungen, Waldverluste, Netzanbindung, Bauaufwand und ökologische Folgekosten in einem realistischen Verhältnis betrachtet werden müssen. Wer für einen begrenzten, wetterabhängigen Stromertrag wertvolle Wald- und Landschaftsräume dauerhaft technisch überformt, muss diese Abwägung offenlegen. Es reicht nicht, mit rechnerischen Jahresstrommengen zu werben, wenn gleichzeitig Verschattung, Flauten, Abschaltungen, Eingriffe und Systemkosten ausgeblendet werden.
Hinzu kommt, dass über Jahre hinweg eine politische und mediale Atmosphäre geschaffen wurde, in der jede Kritik an Windkraftprojekten reflexartig als Fortschrittsfeindlichkeit oder Klimaskepsis dargestellt wurde. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die politische Begründung über den angeblichen Klimanotstand. Über Jahre wurden weitreichende Eingriffe in Eigentum, Landschaft, Wirtschaft und kommunale Planung mit extremen Klimaszenarien begründet. Insbesondere Hoch-Emissionsszenarien wie RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 wurden in Öffentlichkeit, Medien und Politik häufig so dargestellt, als handle es sich um eine wahrscheinliche Entwicklung. Inzwischen wird selbst innerhalb der Fachwelt zunehmend darauf hingewiesen, dass diese Extrempfade nicht als realistische Standardentwicklung betrachtet werden können. Das bedeutet nicht, dass Umwelt- oder Klimaschutz unwichtig wären. Es bedeutet aber sehr wohl, dass tiefgreifende Eingriffe in Natur und Landschaft nicht länger mit apokalyptischen Worst-Case-Szenarien gerechtfertigt werden dürfen, deren Plausibilität inzwischen selbst von zahlreichen Wissenschaftlern infrage gestellt wird.
Wenn Gemeinden, Behörden und Projektträger weiterhin mit dramatischen Klimabildern arbeiten, müssen sie offenlegen, auf welchen Szenarien ihre Argumentation beruht. Es darf nicht sein, dass Bürger mit apokalyptischen Prognosen moralisch unter Druck gesetzt werden, während konkrete Eingriffe in Wald, Landschaft, Artenschutz und Wasserhaushalt heruntergespielt werden. Eine ehrliche Abwägung verlangt, dass nicht nur der behauptete Nutzen, sondern auch die realen Schäden benannt werden.
Deshalb drängt sich für viele Bürger mittlerweile ein unangenehmer Verdacht auf: Wurden die tatsächlichen Schäden vor Ort systematisch kleingeredet, während globale Nutzenversprechen möglichst groß dargestellt wurden? Wurden Bürger über Jahre hinweg mit einseitigen Darstellungen hinter den Ofen geführt? Wurden frühere Schutzgründe schrittweise relativiert, weil sie politischen Ausbauzielen im Weg standen? Genau diese Fragen stehen inzwischen im Raum. Und genau deshalb reicht es nicht mehr aus, die üblichen Werbebroschüren über regionale Wertschöpfung, Energiewende und Klimaschutz zu verteilen.
Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf vollständige Transparenz. Sie hat Anspruch auf sämtliche Gutachten. Sie hat Anspruch auf Offenlegung sämtlicher früherer Bewertungen. Sie hat Anspruch auf eine Erklärung, warum ein früher ausgeschlossener Standort heute plötzlich genehmigungsfähig sein soll. Und sie hat Anspruch auf eine ehrliche Diskussion darüber, ob finanzielle Interessen einzelner Akteure mittlerweile schwerer wiegen als der Schutz unserer Landschaft.
Ich erwarte deshalb von der Ökostromgruppe Freiburg, den beteiligten Gemeinden, dem Regionalverband, dem Landratsamt und allen zuständigen Stellen eine vollständige, transparente und ergebnisoffene Prüfung. Ergebnisoffen bedeutet: Das Projekt muss auch scheitern können. Wenn bereits vor Abschluss der Gutachten politisch vermittelt wird, dass die Anlagen ohnehin kommen sollen, dann handelt es sich nicht um Beteiligung, sondern um nachträgliche Akzeptanzbeschaffung.
Besonders kritisch sehe ich die räumliche Asymmetrie des Vorhabens. Die Anlagen sollen auf Buchenbacher Gemarkung stehen, während erhebliche Sicht- und Landschaftswirkungen Breitnau und weitere Gemeinden betreffen. Eine solche Konstellation erzeugt demokratische Schieflagen. Wer entscheidet? Wer profitiert? Wer trägt die Lasten? Wer erhält Pacht? Wer erhält Gewerbesteuer? Wer verliert Landschaftsqualität, Ruhe, Erholungswert und touristische Attraktivität? Diese Fragen dürfen nicht in allgemeinen Beteiligungsfloskeln verschwinden.
Ich fordere daher keine weiteren Vorfestlegungen zugunsten des Projekts, bevor die frühere Ablehnung des Ottenbergs vollständig aufgearbeitet wurde. Ich fordere die vollständige Offenlegung der damaligen Gründe, weshalb der Ottenberg nicht weiterverfolgt wurde. Ich fordere eine schriftliche Begründung, welche neuen Tatsachen heute angeblich eine gegenteilige Bewertung rechtfertigen sollen. Ich fordere die Veröffentlichung aller artenschutzrechtlichen, landschaftsschutzrechtlichen, hydrologischen, schalltechnischen und wirtschaftlichen Gutachten. Ich fordere eine eigenständige Untersuchung der Auswirkungen auf Wasser, Quellen, Hangentwässerung, Bodengefüge und Stoffeinträge. Ich fordere eine ernsthafte Prüfung von PFAS, Mikroplastik, Rotorblattabrieb, Betriebsstoffen und Langzeitrisiken. Ich fordere eine realistische Wirtschaftlichkeits- und Ertragsdarstellung einschließlich Abschaltungen, Wartung, Rückbau und Systemkosten. Ich fordere eine echte Bürgerbeteiligung vor weiterer politischer Festlegung, nicht erst nach Abschluss wesentlicher Weichenstellungen. Ich fordere eine unabhängige Sichtbarkeits- und Landschaftsbildanalyse für Buchenbach, Breitnau, Kirchzarten, Stegen, St. Peter, St. Märgen und angrenzende Höhenzüge. Und ich fordere eine rechtliche Bewertung, ob die geplanten Eingriffe mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes überhaupt vereinbar sind.
Ich mache deutlich: Ich wende mich nicht aus Bequemlichkeit gegen dieses Projekt. Ich wende mich dagegen, weil hier ein sensibler Natur- und Landschaftsraum erneut in Anspruch genommen werden soll, obwohl genau dieser Raum früher aus guten Gründen als problematisch bewertet wurde. Wer diese Vorgeschichte ignoriert, handelt nicht sorgfältig. Wer sie kennt und dennoch verschweigt, handelt politisch und fachlich unverantwortlich.
Das Dreisamtal und der Hochschwarzwald brauchen keine weitere industrielle Überformung ihrer Höhenzüge. Sie brauchen Schutz ihrer Wälder, ihrer Quellen, ihrer Artenvielfalt, ihrer Landschaft und ihrer Lebensqualität. Der Ottenberg ist kein verfügbarer Restposten für eine energiepolitische Zielquote. Er ist Teil eines gewachsenen Natur- und Kulturraumes. Wer ihn industrialisieren will, trägt die Beweislast dafür, warum frühere Schutzgründe heute angeblich keine Rolle mehr spielen sollen.
Bis diese Fragen beantwortet sind, halte ich dieses Projekt weder für überzeugend noch für verantwortbar. Ich werde dieses Verfahren aufmerksam, kritisch und fachlich begleiten. Ich werde Unterlagen prüfen, Widersprüche dokumentieren, frühere Bewertungen mit heutigen Behauptungen abgleichen und alle rechtlichen Möglichkeiten unterstützen, um eine irreversible Zerstörung dieses Landschaftsraumes zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Adrian Kempf
im Sinne eines unabhängigen Natur- und Landschaftsschutzes für das Dreisamtal
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© Adrian Kempf, Kirchzarten im Dreisamtal
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