
Aufforderung zur vollständigen Offenlegung, Neubewertung und Unterlassung weiterer Vorfestlegungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Sorge, wachsendem Unverständnis und mittlerweile auch erheblichem Misstrauen nehme ich zur Kenntnis, dass auf dem Otten beziehungsweise Ottenberg auf Gemarkung Buchenbach erneut ein Windkraftprojekt mit bis zu fünf Windenergieanlagen vorangetrieben werden soll. Nach den bislang öffentlich bekannten Informationen soll das Vorhaben durch die Ökostromgruppe Freiburg entwickelt werden; als Grundstückseigentümerin wird die Stiftung Breisgauer Katholischer Religionsfonds genannt. Die Anlagen sollen auf Buchenbacher Gemarkung entstehen, ihre landschaftlichen, ökologischen und visuellen Auswirkungen würden jedoch weit über Buchenbach hinausreichen und insbesondere Breitnau, das Dreisamtal, den Hochschwarzwald und die angrenzenden Erholungsräume betreffen.
Ich halte dieses Vorhaben in der vorliegenden Form für naturschutzfachlich, landschaftsplanerisch, demokratisch und energiepolitisch höchst problematisch. Es handelt sich nicht um irgendeinen anonymen Forststandort, sondern um einen exponierten Höhenraum im Schwarzwald, der bereits früher als konfliktträchtig bewertet wurde. Genau dieser Punkt ist entscheidend: Der Ottenberg wurde in früheren regionalplanerischen Unterlagen bereits geprüft und gerade nicht als geeigneter Windkraftstandort weiterverfolgt. Als wesentliche Gründe wurden unter anderem die Unvereinbarkeit mit einem überlagernden Landschaftsschutzgebiet, artenschutzrechtliche Konflikte, gesetzlich geschützte Biotope, Waldrefugien und weitere naturschutzfachliche Bedenken genannt.
Je intensiver ich mich mit diesem Vorhaben beschäftige, desto drängender wird für mich eine Frage, die bislang weder von der Ökostromgruppe Freiburg noch von den beteiligten Gemeinden, dem Regionalverband oder den zuständigen Behörden nachvollziehbar beantwortet wurde: Warum soll ein Standort, der früher wegen erheblicher naturschutzfachlicher, landschaftsschutzrechtlicher und ökologischer Konflikte nicht in Frage kam, nun plötzlich geeignet sein? Diese Frage ist keine Nebensächlichkeit. Sie ist nicht rhetorisch. Sie ist der Kern des gesamten Vorgangs.
Entweder waren die damaligen fachlichen Bewertungen zutreffend. Dann ist zu erklären, warum sie heute politisch beiseitegeschoben werden sollen. Oder sie waren unzutreffend. Dann ist zu erklären, auf welcher neuen Tatsachengrundlage dies festgestellt wurde. Ein bloßer Verweis auf geänderte Ausbauziele, Klimapolitik oder neue gesetzliche Privilegierungen genügt nicht. Naturschutzrechtliche Schutzgüter verschwinden nicht dadurch, dass politische Zielvorgaben verschärft werden. Ein Landschaftsschutzgebiet verliert seine ökologische und landschaftliche Bedeutung nicht dadurch, dass Windenergie planerisch bevorzugt wird.
Was hat sich also geändert? Sind die Wälder weniger schützenswert geworden? Sind die Landschaftsschutzgebiete verschwunden? Sind die geschützten Arten ausgewandert? Sind die Quellen und empfindlichen Böden plötzlich bedeutungslos geworden? Oder haben sich lediglich die politischen Zielvorgaben verändert?
Falls Letzteres zutrifft, dann muss offen ausgesprochen werden, was tatsächlich geschieht: Dann werden frühere Schutzmaßstäbe nicht aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aufgegeben, sondern aufgrund politischer Zielsetzungen. Genau das wäre ein Vorgang von erheblicher Tragweite.
Denn Naturschutz darf nicht von politischen Mehrheiten abhängen. Ein Landschaftsschutzgebiet verliert seinen Wert nicht dadurch, dass eine Landesregierung mehr Windräder bauen möchte. Ein Wald verliert seine ökologische Funktion nicht dadurch, dass ein Regionalverband Ausbauziele erfüllen muss. Ein Rotmilan verliert seinen Schutzstatus nicht dadurch, dass Investoren auf Flächensuche sind. Besonders schwer wiegt, dass der Ottenberg dem Landschaftsschutzgebiet „Wagensteigtal-Höllental“ zugeordnet wird. Der Schutzzweck eines solchen Gebietes besteht gerade darin, die besondere Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft zu erhalten. Wer in einem solchen Raum mehrere moderne Großwindanlagen mit Gesamthöhen von voraussichtlich weit über 200 Metern errichten will, greift nicht nur punktuell in den Wald ein, sondern verändert den Charakter des gesamten Landschaftsraumes.
Mich erschüttert zunehmend, mit welcher Selbstverständlichkeit heute über die Industrialisierung unserer Schwarzwaldhöhen gesprochen wird. Was hier geplant wird, sind keine harmlosen technischen Ergänzungen. Solche Anlagen sind industrielle Großbauwerke mit Rodungen, Zuwegungen, Kranstellflächen, Fundamenten, dauerhafter Bodenverdichtung, Schwerlasttransporten, Schallwirkungen, Schattenwurf, nächtlicher Befeuerung und massiver Fernwirkung. Es geht um tausende Tonnen Beton, um dauerhafte Eingriffe in Böden und Wasserhaushalt und um die vollständige technische Überprägung eines bislang naturnahen Landschaftsraumes. Und dennoch wird der Öffentlichkeit regelmäßig vermittelt, es handle sich lediglich um einen weiteren Beitrag zur Energiewende. Nein. Hier geht es um die dauerhafte Umwandlung eines sensiblen Schwarzwaldraumes in einen Industriestandort.
Besonders erklärungsbedürftig ist die planerische Vorgeschichte. In früheren Unterlagen wurde der Ottenberg als Standort nicht weiterverfolgt. Dort wurde auf die Unvereinbarkeit mit dem überlagernden Landschaftsschutzgebiet verwiesen. Ebenso wurden naturschutzfachliche Konflikte benannt. Wenn nun derselbe Raum erneut geöffnet werden soll, entsteht der Eindruck, dass nicht neue Erkenntnisse zu einer anderen Bewertung geführt haben, sondern dass frühere Schutzbewertungen politisch übersteuert werden sollen. Genau das wäre aus meiner Sicht ein schwerwiegender Vorgang.
Besonders problematisch erscheint mir dabei auch die finanzielle Ebene. Immer mehr Gemeinden befinden sich in einer schwierigen Haushaltslage. Defizite steigen. Investitionen werden teurer. Gleichzeitig werden Einnahmen aus Windkraftprojekten in Aussicht gestellt: Pachtzahlungen, Gewerbesteuern, Beteiligungsmodelle, kommunale Einnahmen. Und genau an diesem Punkt drängt sich eine unbequeme Frage auf: Wie groß muss die finanzielle Not inzwischen geworden sein, dass Gemeinden bereit sind, genau jene Natur- und Landschaftsräume zur Disposition zu stellen, die eigentlich ihr größtes Kapital darstellen?
Der Schwarzwald ist kein Gewerbegebiet. Der Schwarzwald ist kein Industriepark. Der Schwarzwald lebt von seiner Landschaft, von seinen Wäldern, von seinen Quellen, von seiner Artenvielfalt, von seinem Erholungswert und von seiner Einzigartigkeit. Wer diese Grundlagen zerstört, um kurzfristige Einnahmen zu generieren, handelt aus meiner Sicht nicht nachhaltig, sondern verzehrt das natürliche Vermögen kommender Generationen. Denn Geld kann man irgendwann wieder verdienen. Ein zerstörter Höhenzug bleibt zerstört. Ein gerodeter Wald braucht Jahrzehnte oder Jahrhunderte, um sich zu regenerieren. Verlorene Lebensräume kommen nicht zurück. Beeinträchtigte Quellgebiete lassen sich nicht einfach neu erschaffen.
Was mich dabei besonders irritiert, ist die politische Verantwortungslosigkeit, mit der solche Entscheidungen häufig getroffen werden. Gemeinderäte stimmen heute über Projekte ab. Die Folgen tragen andere. Die Auswirkungen erleben andere. Die Landschaft verlieren andere. Die Risiken tragen andere. Wenn sich Prognosen als falsch erweisen, wenn wirtschaftliche Erwartungen nicht eintreffen, wenn Naturschäden größer ausfallen als angekündigt, wenn neue Erkenntnisse zu PFAS, Mikroplastik, Rotorblattabrieb, Schall, Infraschall oder gesundheitlichen Auswirkungen vorliegen sollten, wird niemand persönlich zur Verantwortung gezogen. Dann ist die Amtszeit vorbei. Dann sitzt man längst nicht mehr am Ratstisch. Dann verweist man auf damalige Gutachten, auf damalige Erkenntnisstände und auf damalige Mehrheiten. Die Bürger jedoch leben dauerhaft mit den Folgen.
Genau deshalb halte ich die gegenwärtige Entwicklung für so gefährlich. Ich fordere die vollständige Offenlegung sämtlicher Unterlagen, insbesondere der früheren Bewertung des Standortes Ottenberg im Rahmen der Regionalplanung, der damaligen Stellungnahmen des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, aller aktuellen Abwägungsvermerke, aus denen hervorgeht, warum die früheren Ausschluss- oder Konfliktgründe heute nicht mehr gelten sollen, sämtlicher artenschutzrechtlicher Vorprüfungen, aller Unterlagen zur Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes, der geplanten Standorte der einzelnen Anlagen einschließlich Koordinaten, der geplanten Zuwegungen, Rodungsflächen, Kranstellflächen und Montageflächen, der Angaben zu Fundamentgrößen, Betonmengen, Bodenaushub und Transportwegen, der Unterlagen zu Wasser, Quellen, Hangentwässerung und möglichen Auswirkungen auf Einzugsgebiete, der Windhöffigkeits- und Wirtschaftlichkeitsgutachten, der Angaben zu Pachtzahlungen, kommunalen Einnahmen, Betreiberstruktur und finanziellen Begünstigten, des Rückbaukonzepts einschließlich Sicherheitsleistung sowie sämtlicher Angaben zu möglichen Stoffeinträgen durch Abrieb, Betriebsstoffe, Beschichtungen, Schmierstoffe und Havarien.
Gerade die Frage der Stoffeinträge darf nicht verharmlost werden. Moderne Windenergieanlagen bestehen aus komplexen Verbundmaterialien, Beschichtungen, Kunststoffen, Harzen, Klebern, Lacken, Betriebsstoffen und technischen Komponenten. Rotorblätter unterliegen Erosion, insbesondere an den Vorderkanten. Selbst wenn die Industrie die Mengen kleinrechnet, bleibt die fachliche Frage bestehen: Welche Stoffe werden über Jahrzehnte in einem sensiblen Wald- und Quellgebiet freigesetzt? Welche Rolle spielen Mikroplastik, Beschichtungspartikel, Additive und PFAS-haltige Bestandteile? Welche Messungen existieren für genau diesen Standort? Welche Langzeitdaten liegen vor? Welche Vorsorge wird getroffen, wenn sich spätere Belastungen erst nach Jahren zeigen?
Es genügt nicht, pauschal zu behaupten, die Mengen seien gering. In einem sensiblen Höhenraum, in dem Wasserhaushalt, Bodenstruktur, Quellen, Waldökologie und Hangentwässerung zusammenwirken, muss die Vorsorge gelten. Gerade im Schwarzwald sind Quellhorizonte und oberflächennahe Wasserwege empfindlich. Schwere Baugeräte, Rodungen, Wegeausbau, Sprengungen oder massive Erdbewegungen können Wasserführung, Bodengefüge und Abflussverhalten verändern. Wer hier baut, greift nicht nur oberirdisch in die Landschaft ein, sondern potenziell auch in das hydrologische System.
Ein weiterer Punkt betrifft Schall, tieffrequenten Schall und Infraschall. Die öffentliche Debatte hat diese Fragen lange vorschnell abgetan. Inzwischen werden neue epidemiologische und medizinische Hinweise diskutiert, unter anderem im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und niederfrequentem Schall. Auch wenn einzelne Studien wissenschaftlich weiter geprüft werden müssen, darf eine Behörde diese Hinweise nicht ignorieren. Der Schutz der Bevölkerung verlangt eine vorsorgeorientierte Prüfung, keine nachträgliche Beschwichtigung. Insbesondere bei topografisch komplexen Mittelgebirgslagen, Tälern, Hanglagen und Schallreflexionen reicht eine schematische Betrachtung nach Standardmodellen nicht aus. Es muss nachvollziehbar geprüft werden, wie sich hörbarer Schall, tieffrequenter Schall, Amplitudenmodulation, nächtliche Belastungen und meteorologische Sonderlagen konkret auf Buchenbach, Breitnau, das Dreisamtal und angrenzende Wohn- und Erholungsbereiche auswirken. Gesundheitsfragen sind keine Nebensache. Sie dürfen nicht erst dann ernst genommen werden, wenn Betroffene nach Inbetriebnahme Beschwerden melden. Eine Genehmigung, die mögliche Risiken in den Bereich späterer Einzelfallprüfung verschiebt, wäre aus meiner Sicht unverantwortlich.
Auch energiepolitisch ist das Projekt kritisch zu hinterfragen. Der Otten ist kein Offshore-Standort und kein windstarker Küstenraum. Es handelt sich um einen Mittelgebirgsstandort im Schwarzwald, bei dem Windhöffigkeit, Ertrag, Abschaltungen, Waldverluste, Netzanbindung, Bauaufwand und ökologische Folgekosten in einem realistischen Verhältnis betrachtet werden müssen. Wer für einen begrenzten, wetterabhängigen Stromertrag wertvolle Wald- und Landschaftsräume dauerhaft technisch überformt, muss diese Abwägung offenlegen. Es reicht nicht, mit rechnerischen Jahresstrommengen zu werben, wenn gleichzeitig Verschattung, Flauten, Abschaltungen, Eingriffe und Systemkosten ausgeblendet werden.
Hinzu kommt, dass über Jahre hinweg eine politische und mediale Atmosphäre geschaffen wurde, in der jede Kritik an Windkraftprojekten reflexartig als Fortschrittsfeindlichkeit oder Klimaskepsis dargestellt wurde. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die politische Begründung über den angeblichen Klimanotstand. Über Jahre wurden weitreichende Eingriffe in Eigentum, Landschaft, Wirtschaft und kommunale Planung mit extremen Klimaszenarien begründet. Insbesondere Hoch-Emissionsszenarien wie RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 wurden in Öffentlichkeit, Medien und Politik häufig so dargestellt, als handle es sich um eine wahrscheinliche Entwicklung. Inzwischen wird selbst innerhalb der Fachwelt zunehmend darauf hingewiesen, dass diese Extrempfade nicht als realistische Standardentwicklung betrachtet werden können. Das bedeutet nicht, dass Umwelt- oder Klimaschutz unwichtig wären. Es bedeutet aber sehr wohl, dass tiefgreifende Eingriffe in Natur und Landschaft nicht länger mit apokalyptischen Worst-Case-Szenarien gerechtfertigt werden dürfen, deren Plausibilität inzwischen selbst von zahlreichen Wissenschaftlern infrage gestellt wird.
Wenn Gemeinden, Behörden und Projektträger weiterhin mit dramatischen Klimabildern arbeiten, müssen sie offenlegen, auf welchen Szenarien ihre Argumentation beruht. Es darf nicht sein, dass Bürger mit apokalyptischen Prognosen moralisch unter Druck gesetzt werden, während konkrete Eingriffe in Wald, Landschaft, Artenschutz und Wasserhaushalt heruntergespielt werden. Eine ehrliche Abwägung verlangt, dass nicht nur der behauptete Nutzen, sondern auch die realen Schäden benannt werden.
Deshalb drängt sich für viele Bürger mittlerweile ein unangenehmer Verdacht auf: Wurden die tatsächlichen Schäden vor Ort systematisch kleingeredet, während globale Nutzenversprechen möglichst groß dargestellt wurden? Wurden Bürger über Jahre hinweg mit einseitigen Darstellungen hinter den Ofen geführt? Wurden frühere Schutzgründe schrittweise relativiert, weil sie politischen Ausbauzielen im Weg standen? Genau diese Fragen stehen inzwischen im Raum. Und genau deshalb reicht es nicht mehr aus, die üblichen Werbebroschüren über regionale Wertschöpfung, Energiewende und Klimaschutz zu verteilen.
Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf vollständige Transparenz. Sie hat Anspruch auf sämtliche Gutachten. Sie hat Anspruch auf Offenlegung sämtlicher früherer Bewertungen. Sie hat Anspruch auf eine Erklärung, warum ein früher ausgeschlossener Standort heute plötzlich genehmigungsfähig sein soll. Und sie hat Anspruch auf eine ehrliche Diskussion darüber, ob finanzielle Interessen einzelner Akteure mittlerweile schwerer wiegen als der Schutz unserer Landschaft.
Ich erwarte deshalb von der Ökostromgruppe Freiburg, den beteiligten Gemeinden, dem Regionalverband, dem Landratsamt und allen zuständigen Stellen eine vollständige, transparente und ergebnisoffene Prüfung. Ergebnisoffen bedeutet: Das Projekt muss auch scheitern können. Wenn bereits vor Abschluss der Gutachten politisch vermittelt wird, dass die Anlagen ohnehin kommen sollen, dann handelt es sich nicht um Beteiligung, sondern um nachträgliche Akzeptanzbeschaffung.
Besonders kritisch sehe ich die räumliche Asymmetrie des Vorhabens. Die Anlagen sollen auf Buchenbacher Gemarkung stehen, während erhebliche Sicht- und Landschaftswirkungen Breitnau und weitere Gemeinden betreffen. Eine solche Konstellation erzeugt demokratische Schieflagen. Wer entscheidet? Wer profitiert? Wer trägt die Lasten? Wer erhält Pacht? Wer erhält Gewerbesteuer? Wer verliert Landschaftsqualität, Ruhe, Erholungswert und touristische Attraktivität? Diese Fragen dürfen nicht in allgemeinen Beteiligungsfloskeln verschwinden.
Ich fordere daher keine weiteren Vorfestlegungen zugunsten des Projekts, bevor die frühere Ablehnung des Ottenbergs vollständig aufgearbeitet wurde. Ich fordere die vollständige Offenlegung der damaligen Gründe, weshalb der Ottenberg nicht weiterverfolgt wurde. Ich fordere eine schriftliche Begründung, welche neuen Tatsachen heute angeblich eine gegenteilige Bewertung rechtfertigen sollen. Ich fordere die Veröffentlichung aller artenschutzrechtlichen, landschaftsschutzrechtlichen, hydrologischen, schalltechnischen und wirtschaftlichen Gutachten. Ich fordere eine eigenständige Untersuchung der Auswirkungen auf Wasser, Quellen, Hangentwässerung, Bodengefüge und Stoffeinträge. Ich fordere eine ernsthafte Prüfung von PFAS, Mikroplastik, Rotorblattabrieb, Betriebsstoffen und Langzeitrisiken. Ich fordere eine realistische Wirtschaftlichkeits- und Ertragsdarstellung einschließlich Abschaltungen, Wartung, Rückbau und Systemkosten. Ich fordere eine echte Bürgerbeteiligung vor weiterer politischer Festlegung, nicht erst nach Abschluss wesentlicher Weichenstellungen. Ich fordere eine unabhängige Sichtbarkeits- und Landschaftsbildanalyse für Buchenbach, Breitnau, Kirchzarten, Stegen, St. Peter, St. Märgen und angrenzende Höhenzüge. Und ich fordere eine rechtliche Bewertung, ob die geplanten Eingriffe mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes überhaupt vereinbar sind.
Ich mache deutlich: Ich wende mich nicht aus Bequemlichkeit gegen dieses Projekt. Ich wende mich dagegen, weil hier ein sensibler Natur- und Landschaftsraum erneut in Anspruch genommen werden soll, obwohl genau dieser Raum früher aus guten Gründen als problematisch bewertet wurde. Wer diese Vorgeschichte ignoriert, handelt nicht sorgfältig. Wer sie kennt und dennoch verschweigt, handelt politisch und fachlich unverantwortlich.
Das Dreisamtal und der Hochschwarzwald brauchen keine weitere industrielle Überformung ihrer Höhenzüge. Sie brauchen Schutz ihrer Wälder, ihrer Quellen, ihrer Artenvielfalt, ihrer Landschaft und ihrer Lebensqualität. Der Ottenberg ist kein verfügbarer Restposten für eine energiepolitische Zielquote. Er ist Teil eines gewachsenen Natur- und Kulturraumes. Wer ihn industrialisieren will, trägt die Beweislast dafür, warum frühere Schutzgründe heute angeblich keine Rolle mehr spielen sollen.
Bis diese Fragen beantwortet sind, halte ich dieses Projekt weder für überzeugend noch für verantwortbar. Ich werde dieses Verfahren aufmerksam, kritisch und fachlich begleiten. Ich werde Unterlagen prüfen, Widersprüche dokumentieren, frühere Bewertungen mit heutigen Behauptungen abgleichen und alle rechtlichen Möglichkeiten unterstützen, um eine irreversible Zerstörung dieses Landschaftsraumes zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Adrian Kempf
im Sinne eines unabhängigen Natur- und Landschaftsschutzes für das Dreisamtal
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Am 03.06.2026 um 10:02 schrieb Daniela Himbert <himbert@oekostrom-freiburg.de>:
Einen schönen guten Tag in die Runde,
wir haben Ihre E-Mail, Herr Kempf, erhalten, in der Sie Ihre persönlichen Bedenken gegenüber dem Windkraftstandort Ottenberg äußern.
In der Beantwortung sehen wir davon ab, auf alle Punkte einzeln einzugehen, da Sie ja bereits seit Jahren Ihre eigenen Ansichten gegenüber der Windkraft offenkundig gemacht haben, und es zum anderen genügend Möglichkeiten gibt, sich fundiertes Basiswissen zum Thema Windkraft anzueignen, z.B. beim Faktenfinder der Tagesschau, beim BUND oder beim BWE.
Speziell zum Standort Ottenberg lässt sich sagen:
- Drei der fünf geplanten Anlagen befinden sich in einem vom Regionalplan ausgewiesenen Windenergiegebiet.
- Sie befinden sich größtenteils im Offenland (→ geringer Waldeingriff) und dringen nicht in vorhandene Biotope ein.
- Bauflächen sowie Zuwegung werden entlang bestehender Wege geplant.
- Quellen sind nicht bekannt; all unsere geplanten Standorte werden genauestens untersucht, was schriftlich in umfangreichen Gutachten festgehalten wird. Diese dienen der Genehmigungsbehörde letztlich als Entscheidungsgrundlage für die Erteilung der Genehmigung.
Und noch eine grundsätzliche Bemerkung, sofern mir dies erlaubt sei: Der Schwarzwald „lebt von seiner Natur“, da pflichte ich Ihnen bei. Er lebt aber auch von den Menschen, die ihn seit rund 1000 Jahren bevölkern. Sowohl die Natur als auch die Menschen liegen allen in unserem Team sehr am Herzen – deswegen sehen wir unsere Verantwortung darin, durch einen Beitrag zum Klimaschutz die sowieso bevorstehende Veränderung wenigstens im Kleinen aufzuhalten, aber auch, die sichere Versorgung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit grünem, bezahlbarem Strom zu gewährleisten.
Weiterhin alles Gute für Sie.
Freundliche Grüße aus Freiburg
Daniela Himbert
Ökostromgruppe Freiburg
Daniela Himbert
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Goethestraße 64
79100 Freiburg
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Ottenberg: Mehr Fragen als Antworten – Eine Einordnung der Stellungnahme der Ökostromgruppe Freiburg
Die Ökostromgruppe Freiburg hat auf meine Anfrage zum geplanten Windpark Ottenberg geantwortet. Wer diese Stellungnahme liest, gewinnt zunächst den Eindruck, als seien die wesentlichen Fragen bereits geklärt. Die geplanten Anlagen würden sich größtenteils im Offenland befinden, der Waldeingriff sei gering, vorhandene Biotope würden nicht beeinträchtigt, Quellen seien nicht bekannt und sämtliche relevanten Fragestellungen würden durch umfangreiche Gutachten untersucht. Auf den ersten Blick klingt dies beruhigend. Bei näherer Betrachtung fällt jedoch auf, dass die entscheidenden Fragen weiterhin unbeantwortet bleiben.
Die wichtigste dieser Fragen lautet nach wie vor: Warum soll ein Standort, der in früheren Planungsverfahren aufgrund naturschutzfachlicher und landschaftsschutzrechtlicher Konflikte nicht weiterverfolgt wurde, heute plötzlich als geeigneter Windkraftstandort gelten?
Genau an diesem Punkt beginnt das eigentliche Problem der aktuellen Diskussion. Der Ottenberg ist kein neuer Standort. Er wurde bereits vor Jahren im Rahmen regionalplanerischer Verfahren untersucht und bewertet. In den damaligen Unterlagen finden sich Hinweise auf Landschaftsschutzbelange, gesetzlich geschützte Biotope, Waldrefugien und weitere naturschutzfachliche Konflikte. Der Standort wurde letztlich nicht weiterverfolgt. In den damaligen Synopsen und Planungsunterlagen wird ausdrücklich auf die Problematik des Landschaftsschutzgebietes hingewiesen. Dort wurde sogar festgestellt, dass eine qualifizierte Landschaftsanalyse erforderlich wäre, um eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet überhaupt prüfen zu können.
Wenn der Ottenberg heute plötzlich wieder als geeigneter Standort erscheint, drängt sich deshalb eine einfache, aber zentrale Frage auf: Was hat sich seit damals tatsächlich verändert? Die Wälder sind nicht verschwunden. Die Schutzgebiete wurden nicht aufgehoben. Die Landschaft besitzt dieselbe Bedeutung wie zuvor. Die ökologischen Funktionen des Gebietes haben sich nicht grundlegend gewandelt. Wenn sich also die Natur nicht verändert hat, stellt sich die Frage, ob sich möglicherweise vor allem die politische und rechtliche Gewichtung verändert hat.
Was die damaligen Unterlagen tatsächlich dokumentieren
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass die damaligen Bewertungen deutlich konkreter ausfielen, als es die heutige Darstellung vermuten lässt. In der Synopse des Regionalverbands Südlicher Oberrhein zum Standort „Nr. 49 – Ottenberg“ wird ausdrücklich festgehalten, dass der Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal den Standort nicht weiterverfolgte und dass aufgrund der flächigen Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes „Wagensteigtal-Höllental“ eine qualifizierte Landschaftsanalyse erforderlich gewesen wäre.
Noch deutlicher wird die Stellungnahme des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald. Dort wird ausgeführt, dass weder eine naturschutzrechtliche Befreiung noch eine Änderung oder Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung zugunsten von Windenergieanlagen in Aussicht gestellt werden könne. Der Regionalverband verzichtete daraufhin auf eine Festlegung des Ottenbergs als Vorranggebiet.
Darüber hinaus werden zahlreiche naturschutzfachliche Konflikte beschrieben. Genannt werden unter anderem windkraftsensible Vogelarten, ein nicht auszuschließendes signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, Konflikte mit Fledermausvorkommen, Auerhuhn-Schutzbereiche sowie erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Der Ottenberg wird als markanter Höhenrücken am Westabfall des Schwarzwaldes mit hoher Fernwirkung beschrieben. Besonders hervorgehoben wird die bislang unvorbelastete Kulisse des stark zertalten Schwarzwaldrandes aus Blickrichtung Dreisamtal. Die Konflikte mit dem Auerhuhnschutz wurden in den damaligen Unterlagen nicht nur allgemein erwähnt. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) stufte große Teile des Ottenbergs als Auerhuhn-Kategorie 2 („sehr problematisch“) ein. Südlich grenzt zudem ein Bereich der Kategorie 1 („Ausschluss“) an. Die Wahrscheinlichkeit späterer Nutzungseinschränkungen oder Genehmigungshindernisse wurde ausdrücklich hervorgehoben.
Auch hinsichtlich der Erholungseignung und der Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes werden hohe Konflikte festgestellt. Die Unterlagen sprechen ausdrücklich von Risiken für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Schwarzwaldlandschaft sowie für deren Erholungswert. Gleichzeitig wird die Standorteignung lediglich als mittlere bis geringe Eignung bewertet. Die damalige Gesamtabwägung kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass überwiegend hohe Konflikte hinsichtlich Landschaftsschutz und Landschaftsbild zu erwarten seien.
Quelle: Regionalverband Südlicher Oberrhein, Anlage 8 zur Teilfortschreibung Windenergie, Steckbrief Nr. 49 Ottenberg (2017):
https://www.region-suedlicher-oberrhein.de/wAssets-de/docs/verband/sitzungsdokumente/PlA_2017_07_06/Anlage_8_Synopse_anonymisiert.pdf
Auch die Aussage der Ökostromgruppe, die Anlagen würden sich größtenteils im Offenland befinden und deshalb nur einen geringen Waldeingriff verursachen, verdient eine genauere Betrachtung. Der Begriff „geringer Waldeingriff“ klingt zunächst beruhigend, ist jedoch keine messbare Größe. Er ersetzt keine konkrete Flächenbilanz. Die Öffentlichkeit erfährt bislang nicht, wie viele Quadratmeter Wald dauerhaft gerodet werden müssen, wie groß die Kranstellflächen ausfallen, welche Flächen für Montage und Schwerlasttransporte benötigt werden oder wie breit bestehende Wege ausgebaut werden sollen. Ebenso fehlen Angaben zu Bodenverdichtungen, Kabeltrassen und den dauerhaften Eingriffen in die Geländeform. Solange diese Zahlen nicht veröffentlicht werden, handelt es sich bei der Formulierung „geringer Waldeingriff“ letztlich um eine Bewertung und nicht um einen nachprüfbaren Sachverhalt.
Ähnlich verhält es sich mit der Aussage, die Anlagen würden nicht in bestehende Biotope eingreifen. Diese Formulierung ist auffällig eng gefasst. Ein Windrad muss nicht mitten in einem geschützten Biotop stehen, um Auswirkungen auf die Natur zu haben. Entscheidend sind häufig die Wechselwirkungen im Umfeld. Relevant sind Flugkorridore windkraftsensibler Vogelarten, Jagdgebiete von Fledermäusen, Brut- und Nahrungshabitate, Wanderbewegungen geschützter Arten sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Erholungswert einer Region. Gerade diese Fragen wurden in früheren Planungsverfahren bereits diskutiert. Dass ein Fundament möglicherweise nicht unmittelbar auf einem kartierten Biotop errichtet wird, beantwortet deshalb noch lange nicht die eigentlichen naturschutzfachlichen Fragestellungen.
Besonders bemerkenswert ist die Aussage der Ökostromgruppe, Quellen seien im Bereich der geplanten Anlagen nicht bekannt. Diese Formulierung wird von vielen Lesern vermutlich als Entwarnung verstanden. Tatsächlich sagt sie etwas anderes. „Nicht bekannt“ bedeutet lediglich, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Quellen erfasst wurden. Daraus folgt jedoch keineswegs, dass keine Quellen existieren oder keine wasserwirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Gerade in den Hochlagen des Schwarzwaldes treten häufig Hangquellen, Schichtquellen, Sickerquellen oder zeitweise wasserführende Austritte auf, die nicht immer offensichtlich sichtbar sind. Ob solche Strukturen betroffen sind, kann ausschließlich durch hydrogeologische Untersuchungen festgestellt werden. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Quellen bekannt sind, sondern auf welcher Untersuchung diese Aussage beruht und weshalb die zugrunde liegenden Erkenntnisse bislang nicht veröffentlicht wurden.
Immer wieder verweist die Ökostromgruppe darauf, dass sämtliche Standorte „genauestens untersucht“ würden und umfangreiche Gutachten die Grundlage späterer Genehmigungsentscheidungen bildeten. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings entsteht dadurch gleichzeitig eine neue Frage: Wenn diese Gutachten bereits die Grundlage für weitreichende Aussagen über Naturverträglichkeit, Wasserhaushalt, Artenvorkommen oder Landschaftsbild bilden, warum werden sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht?
Ein weiterer Aspekt, der in der Stellungnahme der Ökostromgruppe vollständig fehlt, betrifft die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Standortes. Seit Jahren wird in der öffentlichen Diskussion vor allem mit immer größeren Anlagen, höheren Nabenhöhen und technischen Schlagworten wie „Schwachwindanlage“ argumentiert. Dadurch entsteht der Eindruck, als könne technische Entwicklung nahezu jeden Standort wirtschaftlich machen. Fachleute, die sich seit Jahrzehnten mit den realen Ertragsdaten von Windkraftanlagen beschäftigen, sehen diese Entwicklung deutlich differenzierter.
Der ehemalige Forstbeamte und Windenergie-Analyst Dr. Christoph Leinß, der sich seit rund drei Jahrzehnten intensiv mit Ertragsdaten von Windkraftanlagen auseinandersetzt und zahlreiche Standorte ausgewertet hat, weist darauf hin, dass größere Rotoren und höhere Türme zwar zu höheren Strommengen führen können, die eigentliche Frage jedoch das Referenzertragsprozent (RE%) bleibt. Dieses beschreibt, vereinfacht gesagt, wie gut ein Standort im Verhältnis zu einem definierten Referenzstandort tatsächlich abschneidet. Nicht die installierte Leistung entscheidet über die Qualität eines Standortes, sondern das Verhältnis zwischen Ertrag, Aufwand und den dafür notwendigen Eingriffen in Natur und Landschaft.
Gerade deshalb wäre es von erheblichem öffentlichem Interesse zu erfahren, welches Referenzertragsprozent für den Ottenberg überhaupt prognostiziert wird. Welche Volllaststunden werden erwartet? Wie verhält sich der Standort im Vergleich zu bestehenden Schwarzwaldanlagen wie Roßkopf oder Holzschlägermatte? Welche Erträge werden nach Berücksichtigung von Schallauflagen, Artenschutzauflagen, Fledermausabschaltungen, Wartungszeiten und möglichen Netzengpässen tatsächlich erwartet? Zu all diesen Fragen enthält die Stellungnahme der Ökostromgruppe keinerlei Angaben.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die aktuelle Diskussion um Vogelschlag. In einer Ende Mai 2026 veröffentlichten Berichterstattung wurde eine neue Studie vorgestellt, nach der farbige Rotorblätter Vögel besser vor Kollisionen schützen sollen. Allein die Tatsache, dass inzwischen über schwarz-rot-gelb gestreifte Rotorblätter diskutiert wird, zeigt, dass die Problematik keineswegs erledigt ist. Wenn Rotorblätter farblich verändert werden sollen, um Vögel vor Kollisionen zu bewahren, dann bestätigt dies indirekt, dass Kollisionen mit Vögeln ein reales Problem darstellen. Umso erstaunlicher erscheint es, dass die Ökostromgruppe in ihrer Stellungnahme keinerlei Aussagen zu Vogelzug, windkraftsensiblen Arten, Greifvögeln oder Fledermausvorkommen macht, obwohl genau diese Themen bereits in früheren Planungsverfahren eine Rolle spielten.
Ebenso auffällig ist, dass die eigentliche politische Dimension des Projektes unerwähnt bleibt. In den vergangenen Jahren wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert. Erneuerbare Energien wurden durch den Gesetzgeber ausdrücklich zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt. Damit hat sich die rechtliche Gewichtung bei Abwägungsentscheidungen verändert. Genau hier liegt möglicherweise der Schlüssel zum Verständnis der heutigen Entwicklung. Denn die Natur des Ottenbergs hat sich nicht verändert. Die Schutzgebiete haben sich nicht verändert. Die Landschaft hat sich nicht verändert. Verändert haben sich vor allem die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Deshalb drängt sich eine weitere Frage auf: Wird der Ottenberg heute deshalb als geeignet betrachtet, weil neue fachliche Erkenntnisse frühere Naturschutzbedenken widerlegt haben? Oder wird derselbe Standort heute lediglich anders bewertet, weil sich die politische Gewichtung zugunsten des Windkraftausbaus verschoben hat? Solange diese Frage unbeantwortet bleibt, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass nicht die Natur ihre Schutzwürdigkeit verloren hat, sondern dass frühere Schutzmaßstäbe hinter politische Zielvorgaben zurücktreten müssen.
Bemerkenswert ist dabei, dass bereits die damaligen Regionalplan-Unterlagen den Ottenberg lediglich als „gut windhöffig“ beschrieben und davon ausgingen, dass ein Referenzertrag von 80 Prozent lediglich auf einem Teil der Fläche erreicht werden könnte. Gleichzeitig wurde die Standorteignung insgesamt nur als mittlere bis geringe Eignung bewertet. Umso wichtiger wäre heute die Veröffentlichung aktueller Windgutachten, damit die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, welche tatsächlichen Erträge inzwischen erwartet werden.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion zunehmend kritisch betrachtet wird. Über viele Jahre wurden weitreichende Eingriffe in Landschaft, Eigentum und kommunale Planungshoheit mit dem Verweis auf dramatische Klimaszenarien begründet. Besonders Szenarien wie RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 wurden in Politik, Medien und Öffentlichkeit häufig als wahrscheinliche Zukunft dargestellt. Gleichzeitig wird heute selbst innerhalb der Fachwelt darüber diskutiert, inwieweit diese Extrempfade überhaupt als realistische Entwicklung gelten können. Das bedeutet nicht, dass Umwelt- oder Klimaschutz bedeutungslos wären. Es bedeutet jedoch sehr wohl, dass die tatsächliche Wirksamkeit einzelner Maßnahmen kritisch hinterfragt werden darf.
Gerade deshalb reicht es nicht aus, jeden Eingriff pauschal mit dem Schlagwort „Klimaschutz“ zu rechtfertigen. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, welchen konkreten Beitrag ein Projekt tatsächlich leistet, welche Kosten entstehen und welche Schäden vor Ort in Kauf genommen werden sollen. Die Behauptung eines Nutzens ersetzt keine nachvollziehbare Bilanz. Wer erhebliche Eingriffe in Wald, Landschaft, Wasserhaushalt und Artenvielfalt rechtfertigen möchte, muss darlegen können, dass der erwartete Nutzen diese Eingriffe tatsächlich aufwiegt.
Gerade weil die Diskussion um den Ottenberg inzwischen erhebliche öffentliche Bedeutung erlangt hat, wäre Transparenz der beste Weg, Vertrauen zu schaffen. Dazu gehört die Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse der Windhöffigkeitsgutachten, der Artenschutzuntersuchungen, der Fledermauskartierungen, der hydrogeologischen Bewertungen, der Landschaftsbildanalysen sowie der Schall- und Schattenwurfgutachten. Ebenso sollte nachvollziehbar dargestellt werden, welche Rodungen vorgesehen sind, welche Flächen dauerhaft beansprucht werden und welche Eingriffe in Böden und Wasserhaushalt zu erwarten sind.
Solange diese Unterlagen nicht öffentlich vorliegen, bleibt die Diskussion zwangsläufig von Behauptungen geprägt. Die Ökostromgruppe bittet die Öffentlichkeit, ihren Einschätzungen zu vertrauen. Gleichzeitig fehlen jedoch die Unterlagen, anhand derer diese Einschätzungen überprüft werden könnten.
Genau deshalb bleibt die zentrale Frage weiterhin unbeantwortet: Warum soll ein Standort, der früher aufgrund von Natur- und Landschaftsschutzkonflikten als problematisch eingestuft wurde, heute plötzlich geeignet sein? Sind die damaligen Konflikte tatsächlich entfallen? Haben neue Untersuchungen die früheren Einschätzungen widerlegt? Oder werden dieselben Schutzgüter heute lediglich anders gewichtet als noch vor einigen Jahren?
Bis diese Fragen nachvollziehbar beantwortet und die zugrunde liegenden Gutachten öffentlich gemacht werden, bleibt der Eindruck bestehen, dass die Diskussion nicht von Transparenz, sondern von Vertrauen in nicht veröffentlichte Bewertungen geprägt wird. Gerade bei einem Projekt, das einen sensiblen Natur- und Landschaftsraum des Schwarzwaldes dauerhaft verändern würde, sollte jedoch nicht Vertrauen die Grundlage sein, sondern nachvollziehbare Fakten.
Deshalb geht es nicht um die pauschale Ablehnung von Windkraft. Es geht um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Frage, ob frühere Schutzgründe tatsächlich entfallen sind oder ob sie heute lediglich hinter neue politische Zielsetzungen zurücktreten müssen. Solange diese Frage offen bleibt, bleiben auch die Zweifel am Projekt Ottenberg bestehen.
Die vorliegenden Unterlagen zeigen jedenfalls eines deutlich: Die damaligen naturschutzfachlichen, landschaftsschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Konflikte waren keineswegs geringfügig. Sie waren so erheblich, dass zuständige Behörden eine Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet ausdrücklich nicht in Aussicht stellten und der Regionalverband auf eine Ausweisung verzichtete.
Wer heute für denselben Standort wirbt, sollte deshalb nachvollziehbar darlegen, welche dieser Konflikte inzwischen tatsächlich entfallen sind. Solange diese Antwort ausbleibt, bleibt die zentrale Frage bestehen:
Hat sich der Ottenberg verändert – oder lediglich die politische Bewertung des Ottenbergs?
Mit freundlichen Grüßen
Adrian Kempf
Adrian Kempf
Römerweg 34
79199 Kirchzarten Burg
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© Adrian Kempf, Kirchzarten im Dreisamtal,
Hallo Adrian,
ich bin aus Waldkirch/Hamburg und würde Deinen Kampf gegen die Windkraft-Korruption unterstützen. Ich hatte bislang Glück, da der Kandel wegen der Gleitschirm-Abflugstelle für den Flugsport nicht bebaut werden kann.
Tolle Initiative.