Erst neue Getriebe, dann falscher Messmodus – und am Ende bestätigt DEKRA den Brummton

Zwei Nordex N149 oberhalb von Uhingen beschäftigen Anwohner, Betreiber und Behörden seit fast zwei Jahren. Eine unabhängige Messkampagne stellt Überschreitungen der Immissionsrichtwerte und Tonhaltigkeiten fest. Besonders brisant: Eine frühere Immissionsmessung erfolgte ausgerechnet in einem schallreduzierten Betriebsmodus, obwohl nach dem abgestimmten Messkonzept der reguläre Mode 0 untersucht werden sollte. Der Fall Baiereck zeigt, wie weit Schallprognose und tatsächliche Belastung nach der Inbetriebnahme auseinanderliegen können – und ist damit auch für neue Windkraftstandorte in komplexer Mittelgebirgstopografie von Bedeutung.

Seit Dezember 2024 drehen sich am Windkraftstandort GP-05 Sümpflesberg/Königseiche oberhalb von Uhingen-Baiereck zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N149. Schon kurze Zeit nach der Inbetriebnahme häuften sich Beschwerden von Anwohnern. Im Mittelpunkt stand ein auffälliger Brummton, der insbesondere nachts wahrgenommen wurde. Was zunächst als lokaler Konflikt um zwei neue Windräder begann, entwickelte sich innerhalb weniger Monate zu einem bemerkenswerten Fall: Der Nachtbetrieb wurde eingeschränkt, die Anlagen zeitweise vollständig stillgesetzt, beide Getriebe wurden ausgetauscht und verschiedene Schallmessungen durchgeführt. Schließlich beauftragte die Stadt Uhingen die DEKRA mit einer längerfristigen Untersuchung direkt im Ort. Heute steht fest, dass die Beschwerden nicht einfach als subjektive Wahrnehmung abgetan werden können. Messungen haben Tonhaltigkeiten und relevante Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bestätigt.

Das Problem erschien zunächst technisch lösbar. Betreiber und Hersteller machten die Getriebe als Ursache des störenden Brummtons aus. Im Sommer 2025 wurden deshalb an beiden Anlagen die Getriebe gegen andere Modelle ausgetauscht. Der SWR berichtete damals, der Windpark stehe seit März weitgehend still; das Landratsamt kündigte an, erst nach zufriedenstellenden schalltechnischen Tests eine Wiederinbetriebnahme zuzulassen. Nach einem Probebetrieb in der Nacht vom 11. auf den 12. September 2025 und einer durch Wölfel Engineering vorgenommenen Untersuchung wurden die Anlagen Ende September wieder für den Betrieb freigegeben. Nach Darstellung des Landratsamtes beziehungsweise der von PRO SCHURWALD veröffentlichten Unterlagen waren dabei keine relevanten Auffälligkeiten und insbesondere keine Tonhaltigkeit festgestellt worden. Doch die Beschwerden aus Baiereck hielten an.

Der Getriebetausch löste das Problem offenbar nicht

PRO SCHURWALD wertete eigene Geräuschaufzeichnungen vor und nach dem Getriebetausch aus und kam zu einem bemerkenswerten Ergebnis. Während die Terzsumme im Bereich zwischen 20 und 100 Hertz bei einer Aufnahme vom 30. Januar 2025 nach Angaben der Initiative 55,8 dB(Z) betrug, weist deren Auswertung für den Probebetrieb vom 11. September 2025 einen Wert von 70,2 dB(Z) aus. Eine weitere Aufnahme vom März 2026 liegt demnach mit 67,2 dB(Z) ebenfalls deutlich darüber. In der frequenzaufgelösten Darstellung zeigt sich nach Auswertung der Initiative zudem, dass nach dem Getriebetausch nahezu sämtliche untersuchten Terzpegel zwischen 20 und 100 Hertz oberhalb der von ihr eingezeichneten Hörschwelle liegen. PRO SCHURWALD folgert daraus, der Getriebetausch habe die tieffrequente Geräuschsituation nicht verbessert, sondern erheblich verschlechtert.

Bei der Interpretation dieser Zahlen ist allerdings Vorsicht notwendig. Aus solchen Vergleichsaufzeichnungen lässt sich nicht ohne Weiteres ableiten, dass der Getriebetausch selbst eine Pegelerhöhung von beispielsweise 14 dB verursacht hat. Auch bei gleichem Messort und vergleichbarer Auswertung können meteorologische Bedingungen, Anlagenleistung, Windrichtung und Fremdgeräuschsituation die ermittelten Pegel beeinflussen. Der Befund bleibt dennoch relevant: In den von PRO SCHURWALD ausgewerteten Aufnahmen liegen die tieffrequenten Pegel nach dem Getriebetausch deutlich höher als in der vorherigen Vergleichsaufnahme. Ob und in welchem Umfang der technische Eingriff hierfür ursächlich war, müsste unter kontrollierten und vergleichbaren Bedingungen fachgutachterlich untersucht werden.

Gerade diese Differenzierung ist wichtig, denn der Fall Baiereck benötigt keine Spekulationen, um brisant zu sein. Inzwischen liegen wesentlich belastbarere Messungen vor. Weil die Beschwerden auch nach dem Getriebetausch nicht verstummten, beauftragte die Stadt Uhingen die DEKRA mit einer umfangreicheren Untersuchung. Nach mehreren orientierenden Messungen wurden die Brunnenstraße 5 und die Büchenbronner Straße 6 als maßgebliche Immissionsorte ausgewählt. Dort installierte DEKRA Dauermesssysteme samt Meteorologiesensoren. Damit wurde nicht nur das Geräusch unmittelbar an den Anlagen untersucht, sondern die tatsächliche Immissionssituation dort, wo Menschen wohnen.

DEKRA findet Tonhaltigkeit und Überschreitungen

Die Ergebnisse dieser Messkampagne veränderten die Bewertung des Falls erheblich. Nach der von der Stadt Uhingen veröffentlichten Zusammenfassung kommt DEKRA zu dem Ergebnis, dass bei maximalem Anlagenbetrieb und hohen Windgeschwindigkeiten im Windfeld zwischen Anlagen und Immissionsorten an der Brunnenstraße 5 Schallimmissionspegel zwischen 41 und 42 dB(A) auftreten können – und zwar noch ohne Zuschläge für Tonhaltigkeit. Dem steht für das betroffene allgemeine Wohngebiet nachts ein Immissionsrichtwert von 40 dB(A) gegenüber. Unter Berücksichtigung der festgestellten Tonhaltigkeit können die Beurteilungspegel weiter steigen. Die Stadt Uhingen sprach aufgrund der Ergebnisse von einem erheblichen beziehungsweise signifikanten Immissionskonflikt.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Tonhaltigkeit offenbar nicht nur in einem eng begrenzten Betriebszustand auftritt. Der SWR berichtete auf Grundlage der DEKRA-Untersuchung von einem Brummton bei nahezu allen Windgeschwindigkeiten. Damit erhielt der seit Monaten von Anwohnern beschriebene Brummton eine wesentlich breitere messtechnische Grundlage. Der Betreiber reagierte schließlich mit einer freiwilligen Nachtabschaltung: Seit der Nacht zum 19. Juni wurden die beiden Anlagen zunächst zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet.

Für die Genehmigungspraxis ist jedoch noch ein anderer Befund besonders bemerkenswert. DEKRA problematisiert nach der von der Stadt veröffentlichten Zusammenfassung ausdrücklich das für die Schallprognose verwendete Ausbreitungsmodell. Die bei den Berechnungen eingesetzte DIN ISO 9613-2 einschließlich Interimsverfahren bilde die realen Schallimmissionsverhältnisse am Standort unzureichend ab. Das übliche Ausbreitungsprinzip einer mit zunehmender Entfernung sinkenden Belastung könne auf die besondere „Berg-Tal-Berg-Situation“ im Nassachtal nicht zutreffend angewendet werden.

Damit bekommt der Fall eine Bedeutung, die weit über Baiereck hinausreicht. Windenergieanlagen werden vor ihrer Errichtung zwangsläufig anhand prognostizierter Immissionen beurteilt. Die Menschen leben später jedoch nicht mit einer Prognose, sondern mit dem Schall, der tatsächlich an ihren Häusern ankommt. Wenn eine unabhängige Prüfungsgesellschaft an einem konkreten Standort feststellt, dass das verwendete Berechnungsverfahren die realen Schallverhältnisse der vorhandenen Topografie unzureichend abbildet, muss die Frage erlaubt sein, wie belastbar vergleichbare Prognosen an anderen komplexen Mittelgebirgsstandorten sind.

Eine Messnacht – aber im falschen Betriebsmodus

Als wäre die Geschichte damit nicht bereits ungewöhnlich genug, kam im Sommer 2026 ein weiterer Vorgang ans Licht. In der Nacht vom 13. auf den 14. März 2026 war durch Wölfel Engineering eine Schall-Immissionsmessung durchgeführt worden. Das zwischen Betreiber und Landratsamt abgestimmte Messkonzept sollte nach Darstellung von PRO SCHURWALD den Betrieb im regulären Mode 0 erfassen. Nachträglich stellte sich jedoch heraus, dass die beiden Anlagen während dieser Messung nicht im vorgesehenen Mode 0, sondern im schallreduzierten Mode 1 betrieben worden waren.

Das ist inzwischen keine bloße Behauptung der Bürgerinitiative mehr. Im Messbericht von Wölfel Engineering vom 16. Juli 2026 heißt es nach den veröffentlichten Unterlagen ausdrücklich, dass sich erst im Nachgang zur Immissionsmessung herausgestellt habe, dass Nordex während des Nachtzeitraums „fälschlicherweise“ Mode 1 an beiden Anlagen eingestellt hatte. Der Betreiber bestätigte gegenüber dem SWR ebenfalls, dass während der Messung der falsche Betriebsmodus eingestellt war, weist den Manipulationsverdacht jedoch zurück. Uhl Windkraft bezeichnete den entsprechenden Vorwurf als unberechtigt.

Genau an dieser Stelle muss sauber zwischen nachweisbarem Sachverhalt und Verdacht unterschieden werden. Einen Beleg dafür, dass der schallreduzierte Betrieb absichtlich gewählt wurde, um ein günstigeres Messergebnis zu erzeugen, gibt es bislang nicht. Von einer nachgewiesenen Manipulation zu sprechen, wäre deshalb nicht gerechtfertigt. PRO SCHURWALD selbst spricht von einem Manipulationsverdacht beziehungsweise stellt die Manipulationsfrage. Der dokumentierte Vorgang ist allerdings auch ohne den Nachweis einer Absicht schwerwiegend genug: Eine Messung, mit der Aussagen über einen bestimmten Betriebszustand getroffen werden sollen, kann diesen Betriebszustand nicht abbilden, wenn die Anlagen während der Messung tatsächlich in einem anderen und zudem schallreduzierten Modus laufen.

Damit stellt sich weniger die Frage, wer welche Absicht hatte, sondern vielmehr, wie eine derartige Abweichung während einer behördlich relevanten Messung überhaupt unbemerkt bleiben konnte. Ebenso stellt sich die Frage, welche Aussagekraft die dabei gewonnenen Messwerte hinsichtlich des vorgesehenen Mode 0 besitzen. Gerade weil diese Messungen Grundlage weiterer Bewertungen und Maßnahmen waren, hätte der tatsächliche Betriebszustand zweifelsfrei dokumentiert und kontrolliert werden müssen.

Die Behörde gerät unter Erklärungsdruck

PRO SCHURWALD kritisiert in diesem Zusammenhang insbesondere das Landratsamt Göppingen. Im 24. Zwischenstandsbericht vom 14. August 2026 erklärte die Behörde nach Darstellung der Initiative, der Messbericht weise für den „vermessenen Mode 1“ die Einhaltung des maßgeblichen Immissionsrichtwertes nach. Die Bürgerinitiative hält diese Darstellung für irreführend, weil damit aus ihrer Sicht nicht hinreichend deutlich werde, dass ursprünglich ein anderer Betriebszustand untersucht werden sollte.

Die Kritik der Initiative geht noch weiter. PRO SCHURWALD wirft dem Landratsamt vor, den Sachverhalt nicht ausreichend selbst ermittelt und damit seiner Amtsermittlungspflicht nicht hinreichend entsprochen zu haben. Ob dieser rechtliche Vorwurf trägt, kann ohne vollständige Kenntnis der Behördenakten nicht abschließend beurteilt werden. Das Landratsamt selbst weist den Vorwurf zurück, die Öffentlichkeit getäuscht zu haben, und erklärte gegenüber dem SWR, seine bisherigen Veröffentlichungen hätten jeweils auf der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Datengrundlage und dem jeweiligen Stand der Sachverhaltsermittlung beruht.

Unabhängig davon bleibt eine entscheidende Sachfrage bestehen: Welche Aussagekraft besitzt eine Messung im Mode 1 für die Immissionssituation im vorgesehenen Mode 0? Falls sie hierfür keinen ausreichenden Nachweis liefern kann, wäre eine erneute Messung unter eindeutig dokumentierten und kontrollierten Betriebsbedingungen die naheliegende Konsequenz. Darüber hinaus müsste nachvollziehbar sein, wer vor und während einer solchen Messung den tatsächlichen Anlagenmodus überprüft, wie dieser protokolliert wird und wie verhindert wird, dass Anlagenzustand und vorgesehenes Messprogramm voneinander abweichen.

Gerade vor diesem Hintergrund gewinnen die DEKRA-Messungen zusätzlich an Bedeutung. Während über Methodik, Betriebszustände und Interpretation früherer Untersuchungen gestritten wurde, bestätigte die längerfristige Messkampagne wesentliche Punkte, auf die Anwohner und PRO SCHURWALD zuvor hingewiesen hatten: Tonhaltigkeit und problematische nächtliche Immissionen. Die von PRO SCHURWALD veröffentlichte DEKRA-Kurzfassung verweist darüber hinaus auf ein Konfliktpotenzial tieffrequenter Pegelanteile im Hinblick auf die DIN 45680.

Baiereck ist mehr als ein lokaler Lärmstreit

Besonders interessant ist der Fall wegen seiner topografischen Situation. Baiereck liegt im Nassachtal, während die Windenergieanlagen auf dem darüberliegenden Höhenzug stehen. Genau diese Berg-Tal-Berg-Konstellation wird in der veröffentlichten Zusammenfassung der DEKRA-Untersuchung ausdrücklich problematisiert. Damit handelt es sich nicht mehr lediglich um die Vermutung einzelner Anwohner, dass die Topografie eine Rolle spielen könnte. Vielmehr kommt die beauftragte Prüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass das verwendete Ausbreitungsmodell die realen Schallimmissionsverhältnisse an diesem Standort unzureichend abbildet.

Gerade dieser Befund macht Baiereck für andere Mittelgebirgsregionen interessant. Zahlreiche bestehende und geplante Windkraftstandorte befinden sich auf exponierten Höhenlagen, während Ortschaften und Wohngebäude deutlich tiefer in Tälern liegen. Die topografischen Verhältnisse unterscheiden sich damit erheblich von einem ebenen Standort. Bei zukünftigen Genehmigungen sollte deshalb nicht nur gefragt werden, ob eine rechnerische Schallprognose die maßgeblichen Richtwerte einhält, sondern auch, wie belastbar diese Prognose unter den konkreten topografischen und meteorologischen Bedingungen tatsächlich ist.

Für den Schwarzwald ist diese Frage besonders relevant. Gerade dort treffen Höhenstandorte, bewaldete Bergrücken und tief eingeschnittene Täler regelmäßig aufeinander. Baiereck beweist damit nicht, dass vergleichbare Probleme zwangsläufig an jedem Windkraftstandort im Schwarzwald auftreten werden. Der Fall liefert aber einen konkreten Anlass, bei der Genehmigung neuer Anlagen genauer hinzusehen, ob die verwendeten Rechenmodelle die tatsächliche Schallausbreitung in komplexem Gelände hinreichend zuverlässig abbilden.

Was Baiereck für neue Windkraftprojekte bedeutet

Der eigentliche Präzedenzcharakter liegt deshalb weniger in einer einzelnen Dezibelzahl als im gesamten Ablauf. Zwei moderne Großwindenergieanlagen werden genehmigt und Ende 2024 in Betrieb genommen. Anwohner melden auffällige Geräusche. Der störende Brummton wird bestätigt, der Betrieb eingeschränkt und die Anlagen zeitweise stillgesetzt. Mit erheblichem technischem Aufwand werden beide Getriebe ausgetauscht. Dennoch bestehen die Beschwerden fort. Messungen verschiedener Beteiligter führen zu unterschiedlichen Bewertungen. Eine spätere Immissionsmessung findet ausgerechnet in einem anderen, schallreduzierten Betriebsmodus statt als vorgesehen. Schließlich weist eine von der Kommune beauftragte längerfristige DEKRA-Untersuchung Tonhaltigkeit, Überschreitungen und Probleme bei der Abbildung der realen Schallausbreitung nach.

Baiereck zeigt damit vor allem eines: Eine Genehmigung und eine vorausgehende Schallprognose sind nicht das Ende der Immissionskontrolle. Entscheidend ist, was nach der Errichtung tatsächlich bei den Menschen ankommt.

Für neue Windkraftstandorte in Baden-Württemberg müsste daraus eine einfache Konsequenz folgen. Wo Großwindenergieanlagen in komplexer Mittelgebirgstopografie nahe bewohnter Täler errichtet werden, sollten unabhängige Immissionsmessungen nach der Inbetriebnahme nicht erst dann erfolgen, wenn sich monatelang Beschwerden angesammelt haben. Anlagenzustand und Betriebsmodus müssten während solcher Messungen lückenlos dokumentiert werden. Treten auffällige Tonhaltigkeiten oder tieffrequente Geräusche auf, sollte die Untersuchung diese Frequenzbereiche ausdrücklich einbeziehen.

Der Fall Baiereck ist deshalb kein Argument dafür, jede Windenergieanlage unter Generalverdacht zu stellen. Er ist aber ein sehr gutes Argument dagegen, rechnerische Prognosen mit der späteren Realität gleichzusetzen. Wenn Menschen über Monate einen Brummton melden, technische Eingriffe das Problem nicht beseitigen, eine relevante Messung im falschen schallreduzierten Betriebsmodus stattfindet und eine unabhängige längerfristige Untersuchung schließlich wesentliche Auffälligkeiten bestätigt, dann sollte nicht mehr darüber diskutiert werden, ob die Beschwerden ernst zu nehmen sind.

Dann muss darüber gesprochen werden, warum die tatsächliche Immissionssituation erst so spät sichtbar wurde – und was andere Genehmigungsbehörden daraus lernen.

Weitere Dokumente, Messauswertungen und Stellungnahmen zum Fall Baiereck veröffentlicht die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD unter:

https://www.pro-schurwald.com/

Quellen und Dokumente

Stadt Uhingen / DEKRA – Ergebnisse der Immissionsmessungen, 16. Juni 2026
Zentrale Quelle für 41–42 dB(A), die maßgeblichen Immissionsorte, die Tonhaltigkeit sowie insbesondere die Aussage, dass DIN ISO 9613-2 einschließlich Interimsverfahren die reale Berg-Tal-Berg-Situation unzureichend abbilde. Die städtische Veröffentlichung ist auch im kommunalen Mitteilungsblatt dokumentiert. 
https://www.uhingen.de/mitteilung/Windpark-Koenigseiche-Ueberschreitung-der-Richtwerte-article5995

SWR, 29. Juli 2025 – „Neues Getriebe für Windräder auf dem Schurwald“
Belegt Beschwerden und Brummton, Stillstand der Anlagen, Identifizierung der Getriebe als Geräuschquelle und den Austausch beider Getriebe. 
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/windraeder-im-schurwald-getriebetausch-wegen-brummton-100.html

SWR, 17. Juni 2026 – „Windräder in Baiereck erzeugen unzulässigen Brummton“
Berichtet über das von der Stadt beauftragte DEKRA-Gutachten und die Tonhaltigkeit bei nahezu allen Windgeschwindigkeiten. 
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/windpark-koenigseiche-baiereck-gutachten-brummton-100.html

SWR, 19. Juni 2026 – Nachtabschaltung des Windparks Königseiche
Belegt die freiwillige Abschaltung zwischen 22 und 6 Uhr als Reaktion auf die DEKRA-Ergebnisse. 
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/windpark-koenigseiche-baiereck-abgeschaltet-nacht-100.html

SWR, 27. August 2026 – Vorwürfe wegen der Messung im falschen Betriebsmodus
Unabhängige Bestätigung des Streits um den Betriebsmodus sowie Stellungnahmen von Betreiber und Landratsamt. 
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/windkraft-anlage-laerm-baiereck-kreis-goeppingen-buergerinitiative-100.html

PRO SCHURWALD, 29. August 2026 – „Baiereck – Krimi“
Dokumentiert den Wortlaut aus dem Wölfel-Bericht vom 16. Juli 2026 zum „fälschlicherweise“ eingestellten Mode 1 sowie die Kritik der Bürgerinitiative am Landratsamt. 
https://pro-schurwald.com/2026/08/29/baiereck-krimi/

PRO SCHURWALD, 9. September 2026 – „Baiereck – Getriebetausch-Flop“
Quelle für die eigenen Vergleichsmessungen der Bürgerinitiative vor und nach dem Getriebetausch, die Terzpegel sowie die Angaben zur DEKRA-Kurzfassung und zum tieffrequenten Bereich. Diese Werte sind als Auswertung der Bürgerinitiative zu kennzeichnen. 
https://pro-schurwald.com/2026/09/09/baiereck-getriebetausch-flop/

PRO SCHURWALD, 16. Juni 2026 – DEKRA-Gutachten
Zusammenstellung der DEKRA-Ergebnisse aus Sicht der Bürgerinitiative, insbesondere zu Immissionsrichtwert, Tonzuschlägen und tieffrequenten Pegelanteilen. 
https://pro-schurwald.com/2026/06/16/gp-05-sumpflesberg-konigseiche-dekra-gutachten-bestatigt-windkraftanlagen-zu-laut-und-tonhaltig/

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© Adrian Kempf, Kirchzarten im Dreisamtal

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