IPCC rückt vom Extrempfad ab - Weniger Katastrophe, mehr Realität
Die aktuelle Entwicklung in der internationalen Klimamodellierung markiert einen bemerkenswerten Wendepunkt. Über Jahre hinweg wurde das extreme Emissionsszenario RCP8.5 beziehungsweise sein Nachfolger SSP5-8.5 in Politik, Medien, Behördenprognosen, Klimaklagen und Risikomodellen als drastische Zukunftsfolie verwendet. Genau dieses Szenario steht nun selbst zunehmend zur Disposition. Es wird nicht einfach „die Klimawissenschaft widerlegt“, aber ein zentrales Alarm-Instrument verliert seine bisherige politische Durchschlagskraft: der schlechteste denkbare Pfad wurde zu lange als realistische Fortschreibung der Gegenwart behandelt.
Bereits Zeke Hausfather und Glen P. Peters warnten 2020 in ihrem Nature-Beitrag „Emissions – the ‘business as usual’ story is misleading“, dass es irreführend sei, RCP8.5 als wahrscheinlichsten „Weiter-so“-Pfad zu verwenden. Ihre Kernaussage lautet sinngemäß: Worst-Case-Szenarien dürfen nicht als wahrscheinlichste Zukunft verkauft werden; realistischere Baselines führen zu besserer Politik. Genau das ist der entscheidende Punkt. Die Kritik richtet sich nicht gegen Szenarien als wissenschaftliches Werkzeug, sondern gegen ihre politische und mediale Zweckentfremdung. Quelle: Zeke Hausfather / Glen P. Peters, „Emissions – the ‘business as usual’ story is misleading“, Nature 577, 2020, S. 618–620, https://www.nature.com/articles/d41586-020-00177-3
Noch deutlicher formulierten Roger Pielke Jr. und Justin Ritchie diese Kritik in ihrer Studie „Distorting the view of our climate future: The misuse and abuse of climate pathways and scenarios“. Schon der Titel beschreibt das Problem: Klimapfade und Szenarien wurden nicht nur verwendet, sondern teilweise missbraucht, indem extreme Annahmen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und öffentliche Schlussfolgerungen dienten. Pielke und Ritchie zeigen, dass dadurch ein verzerrtes Bild der klimatischen Zukunft entstand. Quelle: Roger Pielke Jr. / Justin Ritchie, „Distorting the view of our climate future: The misuse and abuse of climate pathways and scenarios“, Energy Research & Social Science, Band 72, 2021, Artikel 101890, https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S2214629620304655
Auch der IPCC selbst hat diese Einordnung längst relativiert. Im sechsten Sachstandsbericht des Weltklimarats, insbesondere in Working Group I, Chapter 4: „Future Global Climate: Scenario-based Projections and Near-term Information“, wird deutlich, dass SSP5-8.5 ein sehr hohes Emissionsszenario darstellt und nicht einfach als wahrscheinlicher Normalpfad verstanden werden darf. Besonders wichtig ist: Der IPCC ordnet sehr hohe Emissionsszenarien wie RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 angesichts jüngerer Entwicklungen im Energiesektor als Szenarien mit niedriger Wahrscheinlichkeit ein. Quelle: IPCC, „Climate Change 2021: The Physical Science Basis“, Working Group I, Chapter 4, 2021, https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/chapter/chapter-4/
Diese Einordnung wird zusätzlich durch neuere Fachliteratur gestützt. Eine 2024 veröffentlichte Arbeit in Nature Communications weist ausdrücklich darauf hin, dass der IPCC AR6 die Wahrscheinlichkeit von Hoch-Emissionsszenarien wie RCP8.5 oder SSP5-8.5 vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Energiesektor als niedrig bewertet. Quelle: M. C. Sarofim et al., „High radiative forcing climate scenario relevance analyzed using greenhouse gas emissions projections“, Nature Communications, 2024, https://www.nature.com/articles/s41467-024-52437-9
Besonders brisant ist nun die Entwicklung im Rahmen von CMIP7, also der nächsten großen internationalen Modellgeneration, die für künftige IPCC-Bewertungen relevant sein wird. Im Szenariodesign für CMIP7 wird beschrieben, dass das neue Hoch-Emissionsszenario unterhalb von SSP5-8.5 liegen soll. Damit wird faktisch bestätigt, dass das bisherige Extrem-Szenario nicht mehr als zentrale Referenz für plausible Zukunftsentwicklungen taugt. Quelle: Detlef P. van Vuuren et al., „The Scenario Model Intercomparison Project for CMIP7“, Geoscientific Model Development, 2026, https://gmd.copernicus.org/articles/19/2627/2026/
Damit entsteht ein erhebliches politisches und rechtliches Problem. Denn zahlreiche Katastrophenprojektionen der vergangenen Jahre – etwa zu massivem Meeresspiegelanstieg, extremen Klimafolgekosten, verschärften Naturgefahren oder angeblich unmittelbar drohenden Kipppunkten – wurden häufig unter Bezug auf genau solche Hoch-Emissionspfade kommuniziert. Der IPCC weist beim Meeresspiegel selbst darauf hin, dass bestimmte besonders drastische Projektionen unter SSP5-8.5 mit „low-likelihood, high-impact“-Prozessen verbunden sind und nicht Teil eines wahrscheinlichen Bereichs sind. Quelle: IPCC AR6 Working Group I, Summary for Policymakers, Figure SPM.8, https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/figures/summary-for-policymakers/figure-spm-8/
Genau hier liegt der Kern der öffentlichen Kritik. Es ist wissenschaftlich legitim, Extremfälle zu modellieren. Es ist aber politisch fragwürdig, wenn solche Extremfälle in der öffentlichen Debatte als erwartbare Zukunft dargestellt werden. Ein Szenario ist keine Prophezeiung. Ein Modellpfad ist keine Tatsache. Und ein theoretisch denkbarer Worst Case darf nicht zur Grundlage weitreichender Freiheitseingriffe werden, ohne seine geringe Wahrscheinlichkeit klar zu benennen.
Besonders schwer wiegt diese Frage im deutschen Verfassungsrecht. Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20a, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/
Mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 wurde dieser Artikel erheblich aufgeladen. Das Gericht stellte fest, dass Artikel 20a GG den Staat zum Klimaschutz verpflichtet und dass dies auch auf die Herstellung von Klimaneutralität zielt. Zugleich leitete das Gericht aus der intertemporalen Sicherung von Freiheit weitreichende Anforderungen an den Gesetzgeber ab. Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. März 2021, 1 BvR 2656/18 u. a., https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
Damit wurde Klimapolitik in Deutschland faktisch in den Rang einer grundrechtsrelevanten Staatsaufgabe gehoben. Genau deshalb ist die Qualität der zugrunde liegenden wissenschaftlichen Annahmen von überragender Bedeutung. Wenn staatliche Maßnahmen mit Verfassungsrang begründet werden, wenn Eigentumsrechte, Mobilität, Energiepreise, Heiztechnik, Bauvorschriften, Landwirtschaft, Industrie und individuelle Lebensführung betroffen sind, dann darf die Begründung nicht auf alarmistisch überhöhten Szenarien beruhen.
Hier liegt die eigentliche Fragwürdigkeit der politischen Aktion: Aus wissenschaftlichen Modellen wurden politische Imperative gemacht. Aus Unsicherheiten wurden Gewissheiten. Aus Extrempfaden wurden Handlungszwänge. Und aus einem Staatsziel wurde eine Legitimationsmaschine für immer weiterreichende Eingriffe. Gerade weil das Grundgesetz Freiheitsrechte schützt, darf Artikel 20a GG nicht als Blankoscheck für jede klimapolitische Maßnahme missverstanden werden. Klimaschutz ist ein Staatsziel, aber kein Freibrief zur Suspendierung von Verhältnismäßigkeit, Sachlichkeit und demokratischer Abwägung.
Die aktuelle Relativierung von RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 zwingt daher zu einer nüchternen Neubewertung. Nicht jede Klimamaßnahme ist dadurch automatisch falsch. Aber jede Maßnahme, die wesentlich mit extremen Worst-Case-Szenarien begründet wurde, muss überprüft werden. Das betrifft Behördenberichte, Klimafolgenabschätzungen, kommunale Anpassungspläne, mediale Katastrophenberichte, Gerichtsgutachten und politische Gesetzesbegründungen.
Die zentrale Forderung lautet deshalb: Schluss mit der Vermischung von Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit. Schluss mit der politischen Dramatisierung einzelner Extrempfade. Schluss mit einer Kommunikation, die Worst-Case-Szenarien als erwartbare Zukunft verkauft. Wer demokratische Zustimmung will, muss realistische Annahmen offenlegen. Wer Grundrechtseingriffe fordert, muss die Verhältnismäßigkeit belegen. Und wer sich auf Wissenschaft beruft, darf deren Unsicherheiten nicht unterschlagen.
Das Fazit ist klar: Der Rückzug beziehungsweise die Herabstufung des extremen SSP5-8.5-Pfades ist kein kleines technisches Detail der Klimamodellierung. Sie berührt den Kern der politischen Klimakommunikation. Wenn das schärfste Szenario nicht mehr als plausible Hauptreferenz taugt, dann müssen auch alle darauf aufgebauten Alarmnarrative neu bewertet werden. Nicht die Wissenschaft verliert dadurch zwingend an Glaubwürdigkeit, sondern jene, die aus einem Extremmodell ein politisches Drohinstrument gemacht haben.
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