Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Freiburg,
die auf der städtischen Webseite veröffentlichte Darstellung zur Windkraft in Freiburg (Rubrik „Umwelt und Natur – Energie und Klimaschutz – Windkraft“)
https://www.freiburg.de/pb/1647806.html
ist in ihrer Gesamtheit keine neutrale Information, sondern eine politisch motivierte Werbedarstellung, die wesentliche technische, ökologische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte systematisch ausblendet oder verzerrt darstellt.
Da es sich um eine offizielle Seite der Stadt Freiburg handelt, sehe ich mich veranlasst, dieser Darstellung öffentlich und fachlich fundiert zu widersprechen.
1. „Viel Energie auf wenig Fläche“ – irreführend und unvollständig
Die immer wieder zitierte geringe Flächeninanspruchnahme berücksichtigt ausschließlich die Fundamentfläche. Tatsächlich werden jedoch bei jeder Windenergieanlage zusätzlich beansprucht bzw. dauerhaft beeinträchtigt:
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großflächige Rodungen
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Kranstellflächen
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dauerhaft versiegelte oder verdichtete Zufahrtswege
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Kabeltrassen
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Ausgleichs- und Ersatzflächen
Gerade im Schwarzwald mit seinen hochsensiblen Kluft- und Grundwasserleitern ist diese Form der Flächenverharmlosung sachlich nicht haltbar. Die reale Beeinträchtigung liegt nicht im Quadratmeterbereich, sondern im mehreren Hektar umfassenden Eingriff pro Anlage.
2. Behauptete Wirtschaftlichkeit – ohne Offenlegung der Voraussetzungen
Die angebliche „wirtschaftliche Rentabilität“ wird behauptet, jedoch nicht transparent begründet. Verschwiegen wird, dass diese Wirtschaftlichkeit ausschließlich auf politischen Rahmenbedingungen beruht:
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Referenzertragsmodell / Südbonus
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EEG-Vergütung
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Vorrangeinspeisung
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staatlich garantierte Abnahme
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Netzeingriffs- und Redispatchregelungen
Ohne diese Eingriffe wäre der Betrieb von Windenergieanlagen im windarmen Schwarzwald nicht marktfähig. Eine solche Abhängigkeit von Subventionen als „wirtschaftlich rentabel“ darzustellen, ist irreführend.
3. „Emissionsfrei“ – objektiv falsch
Windkraftanlagen sind weder emissionsfrei noch klimaneutral. In der städtischen Darstellung werden wesentliche Emissionsquellen systematisch ausgeblendet, darunter:
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CO₂-intensive Betonfundamente (tausende Tonnen pro Anlage)
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Stahl- und Kunststoffherstellung (Türme, Gondeln, Verkabelung)
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Rotorblattmaterialien aus CFK/GFK mit chemischen Additiven und PFAS
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Balsaholzkerne in Rotorblättern, deren Gewinnung meist aus tropischen Regionen erfolgt, verbunden mit
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Regenwaldrodung
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langen Transportwegen
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fehlender Transparenz zu ökologischen und sozialen Standards
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Transport, Bau und Rückbau schwerer Großkomponenten
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Abrieb und Mikroplastik während des Betriebs
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zwingend notwendige fossile Backup-Kraftwerke zur Netzstabilisierung
Gerade der Einsatz von Balsaholz wird regelmäßig als „natürlich“ oder „ökologisch“ dargestellt, verschleiert jedoch globale Umweltfolgen durch Rohstoffabbau, Landnutzungsänderungen und interkontinentale Lieferketten.
Die Behauptung der Emissionsfreiheit ist daher fachlich nicht haltbar, sondern eine bilanzielle Vereinfachung ohne Realitätsbezug, die wesentliche Umweltwirkungen ausblendet.
4. Strompreise und Versorgungssicherheit – Realität ausgeblendet
Die Aussage, Windkraft sorge für „stabile und günstige Strompreise“, steht im direkten Widerspruch zur realen Versorgungslage in Deutschland.
Ausgeblendet werden unter anderem:
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steigende Netzentgelte durch Netzausbau und Netzstabilisierung
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Redispatch- und Abregelungskosten in Milliardenhöhe
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Entschädigungszahlungen für nicht abgenommenen Strom
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negative Strompreise bei gleichzeitiger Versorgungslücke
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der parallele und zwingend notwendige Ausbau fossiler Reservekraftwerke
Hinzu kommt ein zentraler Punkt, der in der städtischen Darstellung vollständig fehlt:
Ohne erhebliche Stromzukäufe aus dem Ausland ist die Versorgung in wind- und sonnenarmen Phasen nicht aufrechtzuerhalten.
Die realen Erzeugungsdaten zeigen regelmäßig:
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massive Unterdeckung bei Wind und Photovoltaik
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zeitgleiche hohe Netzlast
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Ausgleich ausschließlich durch Importe sowie konventionelle Kraftwerke
Damit ist die oft bemühte Behauptung von „Versorgungssicherheit durch Windkraft“ nicht nur unvollständig, sondern irreführend.
Eine Energieerzeugung, die auf dauerhafte Importabhängigkeit, fossile Backups und Notmaßnahmen angewiesen ist, kann weder als stabil noch als günstig bezeichnet werden.
Trotz massivem Ausbau der Windenergie zählt Deutschland heute zu den strompreislich am stärksten belasteten Ländern Europas.
Diese Entwicklung – ebenso wie die wachsende Abhängigkeit vom Ausland – wird auf der Windkraft-Seite der Stadt Freiburg vollständig ausgeblendet.
5. Naturschutz – Begriffsumkehr
Die Darstellung, Windkraft schütze natürliche Ressourcen, ist eine Verdrehung der Tatsachen. Tatsächlich handelt es sich um:
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industrielle Nutzung von Schutzwäldern
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massive Bodenverdichtung
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Eingriffe in Wasserhaushalt und Quellen
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dauerhafte Landschaftszerschneidung
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Schall- und Infraschallbelastungen
Der Schwarzwald wird nicht geschützt, sondern industrialisiert.
6. Rückbau und Recycling – beschönigt bis falsch
Rotorblätter sind bis heute nicht stofflich recycelbar. Sie werden deponiert, in Zementwerken mitverbrannt oder ins Ausland verbracht. Eine geschlossene Kreislaufwirtschaft existiert nicht.
Auch die massiven Betonfundamente stellen ein erhebliches Problem dar. Sie verbleiben häufig vollständig oder teilweise im Boden, da ein vollständiger Rückbau bis in mehrere Meter Tiefe technisch aufwendig, ökologisch belastend und wirtschaftlich kaum darstellbar ist.
Besonders kritisch – und in der öffentlichen Darstellung völlig ausgeblendet – sind die Rückbauarbeiten mittels Brechen oder Sprengen:
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Beim Aufbrechen oder Sprengen der Fundamente entsteht feiner Betonstaub
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Dieser enthält stark alkalische Bestandteile (u. a. Calciumoxid / Calciumhydroxid)
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Der Staub wirkt ätzend, reizt Augen, Haut und Atemwege
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Er kann sich großflächig ablagern und Böden, Vegetation und Gewässer belasten
Gerade in sensiblen Wald- und Quellgebieten ist eine solche Staubfreisetzung alles andere als unproblematisch. Eine vollständige Kontrolle oder Rückhaltung dieser Emissionen ist praktisch nicht möglich.
Die wiederholte Darstellung eines „unproblematischen Rückbaus“ ist daher sachlich falsch.
Der Rückbau von Windenergieanlagen ist kein sauberer, folgenloser Prozess, sondern ein weiterer massiver Eingriff in Boden, Wasser und Umwelt – mit Risiken, die in der städtischen Kommunikation konsequent verschwiegen werden.
7. Stromnetzstabilität – physikalisch unzutreffend
Wind- und Photovoltaikanlagen liefern:
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keine rotierende Masse
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keine Momentanreserve
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keine bedarfsgerechte Regelbarkeit
Sie stabilisieren das Netz nicht, sondern erzwingen zusätzliche Netzeingriffe. Diese grundlegende physikalische Tatsache wird auf Ihrer Seite vollständig unterschlagen.
8. Auswahl der Informationsquellen – einseitig und interessengeleitet
Die verlinkten Informationsquellen stammen nahezu ausschließlich aus:
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Behörden
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regierungsnahen Stellen
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Lobby- und Akzeptanzorganisationen
Unabhängige Fachgutachten, kritische wissenschaftliche Analysen oder Stellungnahmen betroffener Bürgerinitiativen fehlen vollständig. Das ist keine Information, sondern Meinungslenkung.
9. Schall- und Infraschallbelastung – systematisch verharmlost
Auf der städtischen Webseite wird das Thema Schall und Infraschall entweder gar nicht oder nur stark verkürzt behandelt. Damit wird ein zentraler Aspekt der Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Menschen bewusst marginalisiert.
Tatsächlich erzeugen moderne Windenergieanlagen:
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hörbaren Schall (periodisch, impulsartig, besonders nachts wahrnehmbar)
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tieffrequenten Schall und Infraschall, der unterhalb der Hörschwelle liegt, aber physiologisch wirksam ist
Gerade tieffrequenter Schall unterscheidet sich grundlegend von Alltagsgeräuschen:
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Er durchdringt Gebäude nahezu ungedämpft
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Er wird nicht „ausgeblendet“
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Er wirkt dauerhaft, rhythmisch und körperlich
Zahlreiche Betroffene berichten über:
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Schlafstörungen
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Stressreaktionen
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Konzentrationsprobleme
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Herz-Kreislauf-Belastungen
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dauerhafte Erschöpfung
Diese Effekte sind nicht mit „Lärmempfindlichkeit“ erklärbar, sondern stehen im Zusammenhang mit Dauerexposition gegenüber niederfrequentem Schall.
Besonders problematisch ist:
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dass Genehmigungsverfahren sich fast ausschließlich auf A-bewertete Schalldruckpegel stützen,
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während tieffrequente Anteile und Infraschall messtechnisch und rechtlich unzureichend erfasst werden,
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obwohl sie physikalisch vorhanden und biologisch relevant sind.
Die wiederholte Behauptung, es gebe „keine gesicherten Erkenntnisse“, ist irreführend. Richtig ist vielmehr:
Es gibt unzureichende gesetzliche Grenzwerte, methodische Lücken und politisch gesetzte Bewertungsgrenzen – aber keine Entwarnung.
Eine Stadt, die vorgibt, Gesundheit und Vorsorge ernst zu nehmen, darf dieses Thema nicht ausblenden oder bagatellisieren.
Das Vorsorgeprinzip verlangt Zurückhaltung, nicht Beschwichtigung.
10. Kluftaquifere und Grundwasser – Gefährdung bereits ohne Betrieb
In der offiziellen Darstellung der Stadt Freiburg wird der Schutz von Grundwasser und Quellen beschwichtigend behandelt oder faktisch ausgeblendet. Dabei ist gerade im Schwarzwald ein Aspekt zentral, der nicht ignoriert werden darf:
Für eine Beeinträchtigung von Kluft- und Karstaquiferen muss sich ein Windrad nicht einmal drehen.
Bereits die Errichtung von Windenergieanlagen greift massiv in hochsensible hydrogeologische Systeme ein:
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Tiefgründige Fundamente mit mehreren tausend Tonnen Beton
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Bodenverdichtung durch Schwerlastverkehr
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Aufschlüsse, Bohrungen und Sprengungen im anstehenden Gestein
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dauerhafte Veränderung von Klüften und Fließwegen
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Unterbrechung oder Umlenkung natürlicher Grundwasserströme
Kluftaquifere reagieren extrem sensibel auf mechanische Eingriffe. Schon geringe Veränderungen können dazu führen, dass:
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Quellschüttungen dauerhaft zurückgehen oder versiegen
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Fließrichtungen sich verlagern
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Wasser aus Einzugsgebieten abgeleitet oder verloren geht
Diese Effekte treten unabhängig vom späteren Betrieb der Anlage auf. Sie sind baubedingt, irreversibel und nicht durch Monitoring „heilbar“.
Die oft geäußerte Beruhigung, man prüfe Auswirkungen „im laufenden Betrieb“, greift daher zu kurz:
Der entscheidende Schaden entsteht vorher.
Vor diesem Hintergrund ist es fachlich nicht vertretbar, Windenergieanlagen in Regionen mit sensiblen Kluft- und Karstaquiferen als unproblematisch darzustellen.
Ergänzung: Schauinsland – hydraulischer Druck in Kluftaquiferen
Gerade im Bereich des Schauinslands sind die hydrogeologischen Verhältnisse seit Jahrzehnten bekannt und gut dokumentiert. Dort treten stark gespannte Kluft- und Grundwassersysteme auf, bei denen das Grundwasser unter erheblichem hydraulischem Druck steht.
In einzelnen Bereichen können Überdrücke auftreten, die deutlich über dem atmosphärischen Druck liegen und sich – je nach Höhenlage und Einzugsgebiet – im Bereich von etwa 1 bar und darüber bewegen. Solche Druckverhältnisse sind typisch für hoch gelegene, gespeiste Kluftaquifere, bei denen das Wasser aus höher gelegenen Einzugsgebieten nachströmt.
Für die Praxis bedeutet das:
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Bohrungen, Aufschlüsse oder Fundamentarbeiten können schlagartig Druck abbauen
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Wasser kann unkontrolliert austreten, versickern oder neue Fließwege suchen
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Quellschüttungen können dauerhaft einbrechen oder sich verlagern
Diese Effekte sind nicht hypothetisch, sondern hydrogeologisch erklärbar und im Schwarzwald bekannt.
Sie treten allein durch bauliche Eingriffe auf – unabhängig davon, ob sich eine Windenergieanlage später dreht oder nicht.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es fahrlässig, Windenergieanlagen in hochsensiblen Bereichen wie dem Schauinsland pauschal als „unproblematisch“ darzustellen.
Wer hier in den Untergrund eingreift, greift in ein unter Druck stehendes System ein – mit Folgen, die nicht rückholbar sind.
Ergänzung: Schwingungen auch ohne laufenden Betrieb
Hinzu kommt, dass bereits die bloße Anwesenheit der Anlage eine Wirkung entfalten kann – selbst dann, wenn sich die Rotoren nicht drehen. Große Windenergieanlagen wirken durch ihre Masse und Bauhöhe wie mechanische Schwingungskörper.
Bereits geringe, kontinuierliche Mikro-Schwingungen aus:
Eigenbewegungen des Turms
Windlasten auf Mast und Gondel
Schwingungsübertragung über das Fundament
können in klüftigem und verkarstetem Gestein ausreichen, um:
feine Klüfte zuzusetzen
Fließwege zu verändern
lockeres Material in Kluftsysteme einzutragen
hydraulische Verbindungen schrittweise zu verschütten
Solche Prozesse wirken langsam, aber dauerhaft und sind nach ihrem Eintritt nicht reversibel.
Sie benötigen keinen laufenden Betrieb, keine Stromerzeugung und keine Drehbewegung der Rotoren – die statische Struktur genügt.
Gerade bei hochsensiblen Kluftaquiferen bedeutet dies:
Der Eingriff beginnt mit dem Bau und endet nicht mit dem Abschalten der Anlage.
Gerade beim Trinkwasserschutz gilt: Was einmal zerstört ist, lässt sich nicht zurückholen.
Das Vorsorgeprinzip verlangt hier nicht Optimismus, sondern Zurückhaltung.
11. SF₆ (Schwefelhexafluorid) – extrem klimaschädlich und verschwiegen
In der städtischen Darstellung wird ein besonders problematischer Stoff vollständig ausgeblendet: SF₆ (Schwefelhexafluorid).
SF₆ wird in Schaltanlagen von Windenergieanlagen eingesetzt, insbesondere:
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in Mittel- und Hochspannungsschaltanlagen
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zur elektrischen Isolierung und Lichtbogenlöschung
Dabei handelt es sich um ein Gas mit außergewöhnlich hoher Klimawirkung:
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Treibhauspotenzial (GWP): ca. 23.500-fach höher als CO₂
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Atmosphärische Lebensdauer: über 3.000 Jahre
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Bereits kleinste Mengen haben eine erhebliche Klimawirkung
SF₆ ist nicht harmlos und keineswegs verlustfrei handhabbar. Leckagen treten:
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während des Betriebs
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bei Wartung
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bei Störungen
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beim Rückbau
regelmäßig auf. Jeder Austritt ist irreversibel, da SF₆ in der Atmosphäre praktisch nicht abgebaut wird.
„Deutschland führt die EU-Statistik der SF₆-Emissionen an: Im Jahr 2020 entfielen etwa 55 % aller SF₆-Freisetzungen in der EU auf Deutschland. Das ist besonders problematisch, weil SF₆ eines der stärksten bekannten Treibhausgase ist und seine Klimawirkung extrem lange wirkt.“ https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-922480
Besonders widersprüchlich ist:
Windenergieanlagen werden als Beitrag zum Klimaschutz beworben, während sie gleichzeitig auf einen der stärksten bekannten Klimatreiber überhaupt angewiesen sind.
Die bewusste Nicht-Erwähnung von SF₆ in der Windkraft-Kommunikation ist daher kein Versehen, sondern eine inhaltliche Auslassung von erheblicher Bedeutung.
Wer Windkraft als „emissionsfrei“ oder „klimaneutral“ bezeichnet, muss auch über SF₆-Emissionen sprechen.
Alles andere ist unvollständige Information und widerspricht dem Anspruch transparenter Verwaltungsarbeit.
12. Haftung und Langzeitfolgen – Gewinne privatisiert, Schäden sozialisiert
Ein zentraler Aspekt fehlt in der städtischen Darstellung vollständig: die Haftungsfrage.
Windenergieprojekte werden in der Regel von Projektgesellschaften mit begrenzter Haftung (GmbH, Zweckgesellschaften) realisiert. Diese bestehen oft nur für die Dauer des Betriebs. Treten Langzeitschäden auf – etwa durch:
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Quellversiegen
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Veränderungen des Grundwasserhaushalts
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Bodensetzungen
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Kontaminationen
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dauerhafte Landschaftsschäden
ist die rechtliche und finanzielle Verantwortlichkeit häufig ungeklärt oder faktisch nicht mehr durchsetzbar.
Zurück bleiben:
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Kommunen
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Wasserversorger
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Grundstückseigentümer
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die Allgemeinheit
Damit entsteht ein klassisches Muster:
Privatisierte Gewinne bei gleichzeitiger Vergemeinschaftung der Risiken und Folgekosten.
Eine verantwortungsvolle Verwaltungsinformation müsste diese Risiken offen benennen – tut es aber nicht.
13. Rückbau-Rückstellungen – rechnerisch, aber nicht realistisch
Zwar wird häufig auf Rückbauverpflichtungen verwiesen, doch diese sind in der Praxis unzureichend bemessen.
Ausgeblendet werden:
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Kostensteigerungen über 20–30 Jahre
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Inflation
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steigende Entsorgungsauflagen
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PFAS-Problematik
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nicht recyclingfähige Materialien
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mögliche Sanierung kontaminierter Flächen
Rückbaukosten werden regelmäßig optimistisch kalkuliert, während reale Erfahrungswerte zeigen, dass vollständige Rückbauten – insbesondere der Fundamente – deutlich teurer und aufwendiger sind.
Rückstellungen auf dem Papier sind keine Garantie, dass ein Rückbau im Schadensfall tatsächlich vollständig und umweltgerecht erfolgt.
14. Brandschutz und Waldbrandrisiko – ein verdrängtes Szenario
Windenergieanlagen sind keine brandsicheren Anlagen. Brände treten zwar selten auf, haben dann aber gravierende Folgen:
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Gondelbrände in 150–250 m Höhe
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praktisch nicht löschbar
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brennende Rotorblätter aus CFK/GFK
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Freisetzung toxischer Rauchgase
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herabfallende Trümmer und Glut
In Waldgebieten wie dem Schwarzwald bedeutet dies ein zusätzliches, bislang kaum bewertetes Waldbrandrisiko.
Ergänzung: Kumulatives Brandrisiko über die Lebensdauer
Zwar werden Brände einzelner Windenergieanlagen häufig als „selten“ bezeichnet. Dabei wird jedoch ein zentraler Aspekt ausgeblendet: das kumulative Risiko über die gesamte Betriebszeit und über mehrere Anlagen hinweg.
Bereits bei wenigen Anlagen an einem Standort und einer typischen Betriebsdauer von 20 bis 25 Jahren steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, dass es mindestens einmal zu einem Brandereignis kommt, in einen relevanten, nicht mehr vernachlässigbaren Bereich.
Dieses Risiko ist kein theoretisches Konstrukt, sondern eine Folge elementarer Wahrscheinlichkeitsrechnung. Je mehr Anlagen gleichzeitig betrieben werden und je länger sie in Betrieb sind, desto wahrscheinlicher wird ein Schadensereignis – selbst wenn die Einzelwahrscheinlichkeit gering ist.
Gerade in Waldgebieten bedeutet dies:
Das Brandrisiko ist kein Einzelfallrisiko, sondern ein standortbezogenes Gesamtrisiko, das in der Planung und Bewertung bislang systematisch unterschätzt wird.
Die Behauptung, Windkraft sei „sicher“, blendet diese Szenarien vollständig aus – obwohl gerade in Zeiten zunehmender Trockenheit Vorsorge geboten wäre.
15. Eiswurf und Gefährdung von Menschen – real, nicht theoretisch
In Höhenlagen und waldreichen Gebieten besteht regelmäßig Eiswurfgefahr:
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Eisbrocken können mehrere hundert Meter weit geschleudert werden
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Abschaltmechanismen sind störanfällig
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Gefährdet sind Spaziergänger, Forstarbeiter, Radfahrer, Wintersportler
Haftungsfragen im Schadensfall sind oft ungeklärt, Sperrzonen in der Praxis schwer durchsetzbar.
Gerade in Erholungslandschaften wird dieses Risiko systematisch unterschätzt oder bagatellisiert.
16. Wertverluste und soziale Folgen – kein Randthema
Windenergieprojekte haben nachweislich soziale Auswirkungen, die in der Verwaltungsdarstellung keinen Platz finden:
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Wertverluste von Immobilien
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Einschränkung von Wohn- und Lebensqualität
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dauerhafte Konflikte in Dorfgemeinschaften
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Stigmatisierung von Kritikern
Wer diese Aspekte ignoriert, reduziert betroffene Menschen auf reine Akzeptanzobjekte – nicht auf Bürger mit legitimen Interessen.
17. Artenschutz jenseits der Symboldebatte – geschützte Arten sind keine Statistikmasse
In der öffentlichen Debatte wird der Artenschutz bei Windenergieanlagen häufig relativiert, indem auf angeblich „viel höhere Vogelverluste durch Hauskatzen“ verwiesen wird. Dieser Vergleich ist fachlich unzulässig und irreführend.
Der entscheidende Unterschied ist:
Es geht bei Windenergieanlagen nicht um beliebige Vogelzahlen, sondern um streng geschützte Arten, deren Bestände bereits klein, vulnerabel oder rückläufig sind.
Betroffen sind insbesondere großräumig fliegende, langlebige Arten mit geringer Reproduktionsrate – Arten, die nicht durch Katzen dezimiert werden, weil sie:
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hoch fliegen,
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offene Landschaften nutzen,
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oder große Reviere haben.
Zu den regelmäßig dokumentierten Kollisionsopfern an Windenergieanlagen zählen unter anderem:
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Rotmilan (Milvus milvus) – Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für diese Art
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Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Mäusebussard (Buteo buteo)
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Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Uhu (Bubo bubo)
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Seeadler (Haliaeetus albicilla)
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Schwarzstorch (Ciconia nigra)
Diese Arten stehen unter besonderem nationalem und europäischem Schutz (u. a. Bundesnaturschutzgesetz, EU-Vogelschutzrichtlinie).
Jeder einzelne Verlust ist artenschutzrechtlich relevant – nicht statistisch wegzurechnen.
Hauskatzen töten überwiegend:
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häufige Singvogelarten
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Jungvögel am Boden
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nicht streng geschützte Populationen
Katzen stellen kein populationsrelevantes Risiko für Greifvögel oder Großvögel dar.
Windenergieanlagen hingegen greifen gezielt in den Lebensraum genau jener Arten ein, die besonders schutzbedürftig sind.
Hinzu kommen weitere, oft ausgeblendete Effekte:
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Fledermäuse, die durch Barotrauma auch ohne direkte Kollision sterben
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Insektenverluste durch Rotorabrieb und Druckfelder
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Bodenorganismen, die durch Verdichtung, Versiegelung und Fragmentierung geschädigt werden
Diese Effekte wirken kumulativ, langfristig und ökosystemisch.
Sie lassen sich weder durch Vergleiche mit Haustieren relativieren noch durch Einzelstatistiken entkräften.
Artenschutz bedeutet nicht, Todeszahlen gegeneinander aufzurechnen, sondern besonders geschützte Arten wirksam zu schützen.
Genau dieser Maßstab wird in der aktuellen Darstellung systematisch verfehlt.
18. Fehlende Systembetrachtung – Einzelanlage ist kein Energiesystem
Die Darstellung beschränkt sich auf isolierte Erzeugungszahlen. Nicht betrachtet werden:
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fehlende Speicherfähigkeit
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notwendige Backup-Kraftwerke
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Netzausbau
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Importabhängigkeit
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systemische Kosten
Eine Anlage kann rechnerisch Strom erzeugen –
sie kann aber keine Versorgung garantieren.
Ohne Gesamtbilanz ist jede Aussage zur Nachhaltigkeit unvollständig.
19. Demokratische Entkernung – Planung ohne echte Mitsprache
Planungen erfolgen zunehmend über:
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Regionalverbände
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beschleunigte Verfahren
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formalisierte Beteiligung ohne Einfluss
Kritik wird als „Verzögerung“ oder „Blockade“ delegitimiert.
Das Prinzip der offenen Abwägung wird ersetzt durch das Narrativ der Alternativlosigkeit.
Das ist kein technisches, sondern ein demokratisches Problem.
Fazit
Wo keine belastbaren Grenzwerte existieren, ist das kein Beleg für Unbedenklichkeit, sondern ein Eingeständnis fehlender Kontrolle.
Das gilt für PFAS, für Mikroplastik, für niederfrequenten Schall und Infraschall gleichermaßen.
Die Abwesenheit von Grenzwerten bedeutet:
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Es gibt keine gesicherte Schutzschwelle
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Es gibt keine wirksame Vorsorge
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Es gibt keine gesundheitliche Entwarnung
Wer in solchen Fällen dennoch behauptet, es bestehe „kein Problem“, verdreht das Vorsorgeprinzip ins Gegenteil.
Nicht regulierte Einwirkungen sind per Definition nicht positiv, sondern ungeklärt, potenziell schädlich und damit vorsorgepflichtig.
Eine verantwortliche Verwaltung müsste sagen:
„Wir wissen es nicht – also handeln wir zurückhaltend.“
Stattdessen wird suggeriert:
„Wir haben nichts geregelt – also ist es harmlos.“
Diese Logik ist fachlich unhaltbar, politisch bequem – und gegenüber den betroffenen Menschen nicht verantwortbar.
Die Windkraft-Seite der Stadt Freiburg ist:
nicht ausgewogen
nicht faktenoffen
nicht wissenschaftlich
nicht bürgerorientiert
Sie erfüllt die Kriterien einer politischen Akzeptanzkampagne, nicht die einer sachlichen Verwaltungsinformation.
Ich fordere die Stadt Freiburg daher auf,
diese Seite fachlich zu überarbeiten,
kritische Aspekte transparent darzustellen,
unabhängige wissenschaftliche Positionen einzubeziehen,
und die Bürger nicht länger mit einseitigen Hochglanznarrativen abzuspeisen.
Alles andere beschädigt die Glaubwürdigkeit einer Stadt, die für sich in Anspruch nimmt, verantwortungsvoll und aufgeklärt zu handeln.
Mit sachlich bestimmten Grüßen
Adrian Kempf
Kirchzarten
Ganz hervorragend! Großen Dank für diese außerordentliche Leistung! Sie sind eine Stimme der Vernunft in einem Meer von Unsinn und rücksichts- und gewissenlosem Eigennutz.
Es grüßt von der BI Windkraft-Günterstal
Dankenswerterweise kann sich jede/r die Stimme der Vernunft auch anhören:
https://www.autonome-antifa.org/IMG/ogg/21-11-30-adrian-kempf.ogg
Zur Klarstellung:
Bei der hier verlinkten Audiodatei handelt es sich nicht um ein öffentliches Statement, sondern um eine private Sprachnachricht aus einem nichtöffentlichen Chat. Diese wurde ohne meine Zustimmung veröffentlicht, aus dem Zusammenhang gerissen und über eine eindeutig ideologisch positionierte Plattform verbreitet. Das ist kein Versehen, sondern eine bewusste Grenzüberschreitung.
Unabhängig davon, wie man meine Positionen bewertet:
Die Veröffentlichung privater Kommunikation ist kein Beitrag zur demokratischen Debatte, sondern ein klassischer Vertrauensbruch. Wer so vorgeht, demonstriert nicht argumentative Stärke, sondern argumentative Hilflosigkeit.
Wer inhaltlich etwas entgegenzusetzen hat, soll das offen, namentlich und öffentlich tun.
Das Ausschlachten privater Inhalte über politische Kampfplattformen ersetzt keine Kritik – es dient ausschließlich der Diffamierung und Einschüchterung.
Technische Einordnung (für die, die wissen, wie das Netz funktioniert):
Die verlinkte Audiodatei ist nicht öffentlich indexiert und taucht in keiner Suchmaschine auf. Sie ist also weder zufällig auffindbar noch regulär öffentlich verbreitet. Wer diese Datei teilt, muss den direkten Zugriffspfad gekannt oder gezielt erhalten haben.
Das spricht nicht für „Zufall“ oder „öffentlich zugängliches Material“, sondern für bewusste Weitergabe innerhalb geschlossener Kontexte – etwa über Chats, Gruppen oder persönliche Kontakte.
Dass Herr Matthias Blank darüber hinaus versucht hat, meine Auftraggeber zu kontaktieren, um Einfluss auf bestehende Geschäftsbeziehungen zu nehmen, fügt sich nahtlos in dieses Bild. Das ist keine „Zivilcourage“, sondern der Versuch, politische Abweichung beruflich zu sanktionieren. Genau so funktionieren informelle Berufsverbote: nicht durch Argumente, sondern durch Druck, Denunziation und soziale Ausgrenzung.
Zum Glück haben langjährige Kunden diesen Versuch klar zurückgewiesen.
Damit ist dokumentiert, wer hier demokratische Werte lebt – und wer lediglich ihre Sprache benutzt, um autoritäre Methoden zu legitimieren.
Jeder kann somit selbst erkennen, wer auf dem Boden der Demokratie steht und wer zu den Werkzeugen greift, die man aus dunklen historischen Zeiten kennt, um Menschen öffentlich zu diffamieren. Herr Blank liefert dafür ein anschauliches Beispiel.
Einordnung einer alten Sprachnachricht aus der Corona-Zeit
Die aktuell verbreitete Sprachnachricht stammt aus dem Herbst 2021 – einer Phase, in der viele Menschen unter massivem Druck standen. Angst, Unsicherheit, Existenzsorgen und politische Spannungen haben in dieser Zeit bei sehr vielen zu emotionalen Aussagen geführt. Meine Nachricht war Ausdruck genau dieser Situation.
Sie war eine private Wortmeldung in einem nichtöffentlichen Chat und kein politisches Manifest. Sie zeigt Wut, Frust und Sorge – Dinge, die damals weit verbreitet waren. Rückblickend kann man sagen: Die Corona-Zeit war eine gesellschaftliche Ausnahmesituation, in der Menschen unterschiedlich reagiert haben. Manche vorsichtig, manche ängstlich, manche wütend, manche laut. Ich war in diesem Moment laut.
Heute, mit zeitlichem Abstand, sehe ich diese Nachricht als Momentaufnahme einer extrem angespannten Phase. Sie beschreibt meine damalige Wahrnehmung – nicht mehr und nicht weniger. Wer so tut, als hätte es diese gesellschaftliche Überhitzung nie gegeben, verdrängt, wie belastend diese Zeit für viele war.
Wichtig ist: Unterschiedliche Meinungen in Krisenzeiten sind normal in einer freien Gesellschaft. Dass private Kommunikation nach Jahren öffentlich gemacht wird, sagt mehr über die Gegenwart aus als über die Vergangenheit.
Ich stehe dazu, dass ich damals emotional gesprochen habe. Und ich stehe ebenso dazu, dass eine demokratische Gesellschaft solche Emotionen aushalten muss.
Gemäß WindBG sollen 1,8 Prozent der Grundfläche bis 2032 als Windvorrangflächen ausgewiesen werden. Hinsichtlich diesem unglaublich hohen Prozentanteil vertuscht die Aussage „Viel Energie auf wenig Fläche“ auf https://www.freiburg.de/pb/1647806.html dem Bürger das große Problem: Der Bund beschließt ein Energiegesetz wie das WindDG und überträgt die Umsetzung und Belastung den Kommunen. Diese wiederum wehren sich nicht, auch wenn die 1,8 % Prozent Windvorrangfläche weder zu schaffen (Standorte?) noch sinnvoll (Windhöffigkeit?) ist.
Im Osten verweigern immer mehr Gemeinden die Umsetzung der 1,8%.
In Bayern resigniert man: „Wir können sagen was wir wollen. Nur die Prozentzahl 1,8 % Windvorrang zählt“ – so ein Bürgermeister nahe Garmisch. Und in Freiburg?
Ich lehne die Errichtung von Windkrafträder/
Windkraftanlagen ab und bin daher dagegen,dass Gemeindeflächen für Windkraftprojekte verpachtet bzw.genutzt werden.
LG Marcel Preuß