Harald Martenstein warnt im Thalia-Theater vor dem Parteiverbot als politischer Waffe – und stellt die unbequeme Frage, ob nicht jene zu Verfassungsgegnern werden, die Millionen Wählerstimmen juristisch ausschalten wollen.

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Harald Martenstein: Warnung vor AfD-Parteiverbot | „Prozess gegen Deutschland“

Am 13. Februar 2026 sprach Harald Martenstein im Thalia-Theater im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Titel „Prozess gegen Deutschland“ über die Forderung nach einem Parteiverbot. Seine Rede war weniger eine Verteidigung einer bestimmten Partei als eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Zustand der Demokratie in Deutschland.

Martenstein stellte die zentrale Frage: Was bedeutet es für ein demokratisches Gemeinwesen, wenn über das Verbot einer Partei diskutiert wird, die im Westen rund 20 Prozent und im Osten bis zu 40 Prozent der Wählerstimmen erhält? Ein solches Verbot beträfe nicht eine politische Randerscheinung, sondern Millionen Bürger. Damit ginge es nicht nur um eine juristische Maßnahme, sondern um die Frage der demokratischen Legitimation selbst. Demokratie lebt davon, dass politische Richtungen konkurrieren dürfen – auch dann, wenn sie missfallen.

Er erinnerte daran, dass „rechts“ und „rechtsradikal“ keine Synonyme sind. Seit 1789 bilden rechts und links die beiden Grundströmungen demokratischer Systeme. Konservativ, wirtschaftsliberal oder patriotisch zu argumentieren ist zunächst keine Verfassungsfeindlichkeit, sondern Teil des legitimen Meinungsspektrums. Politiker wie Konrad Adenauer, Charles de Gaulle oder Winston Churchill waren eindeutig dem rechten Spektrum zuzuordnen und zugleich entschiedene Gegner totalitärer Systeme. Wer heute pauschal „Kampf gegen Rechts“ ruft und damit nicht Extremismus, sondern eine gesamte politische Richtung meint, verlässt den Boden demokratischer Differenzierung.

Ein Parteiverbot ist im deutschen Verfassungsrecht bewusst als äußerstes Mittel konzipiert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG darf eine Partei nur dann verboten werden, wenn sie aktiv darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Nicht politische Schärfe, nicht Provokation, nicht einzelne skandalöse Zitate reichen aus. Entscheidend ist die nachweisbare, planvolle Abschaffung zentraler Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung oder Mehrparteiensystem. Wer jedoch ein Verbot fordert, weil eine Partei „stört“, weil sie Wahlerfolge erzielt oder weil sie politische Narrative infrage stellt, bewegt sich selbst gefährlich nahe an einer autoritären Logik.

Und hier beginnt die eigentliche Brisanz: Verfassungsfeindlich ist nicht nur derjenige, der offen die Demokratie abschaffen will. Verfassungsfeindlich handelt auch, wer zentrale Prinzipien der Verfassung – Pluralismus, freie Wahl, Wettbewerb der Parteien – unterminieren möchte. Wenn führende Politiker öffentlich über ein AfD-Verbot spekulieren oder es aktiv fordern, ohne den strengen verfassungsrechtlichen Maßstab zu erfüllen, betreiben sie eine politische Entwertung von Millionen Wählerstimmen. Das betrifft Äußerungen aus Teilen von SPD und Grünen ebenso wie Aussagen einzelner CDU-Vertreter, die ein Verbotsverfahren „prüfen“ oder „vorantreiben“ wollen.

Martenstein kritisierte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die moralische Inflation des Nationalsozialismus-Vergleichs. Wer jede nicht linke Position reflexhaft in eine Traditionslinie mit dem Nationalsozialismus stellt, entleert den Begriff historisch und instrumentalisiert ihn politisch. Auch der Journalist Harald Martenstein selbst ist in den vergangenen Jahren Ziel solcher Zuschreibungen geworden. Er verweist dabei auf das von Mike Godwin formulierte „Godwin’s Law“: In nahezu jeder längeren politischen Debatte taucht irgendwann ein Nazi-Vergleich auf – nicht aus historischer Präzision, sondern als rhetorisches Mittel zur Diskreditierung.

In einer freien Demokratie muss man es aushalten, dass politische Entwicklungen nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen.
Wenn einen das überfordert, liegt das Problem nicht bei den Andersdenkenden – sondern bei einem selbst.

Besonders problematisch wird es, wenn führende Politiker wie etwa der Grünen-Vorsitzende Felix Banaszak (in öffentlichen Debatten) oder andere Vertreter progressiver Parteien die AfD pauschal in eine Traditionslinie mit dem Nationalsozialismus stellen. Solche Aussagen sind politisch zugespitzt, aber sie ersetzen keine juristische Beweisführung. Sie tragen vielmehr zur moralischen Vorverurteilung bei – und bereiten damit den Boden für Verbotsforderungen, die verfassungsrechtlich nur unter extrem engen Voraussetzungen zulässig wären.

Die historische Erfahrung zeigt: Der Ruf, die Demokratie „retten“ zu wollen, war oft die rhetorische Begleitmusik ihrer Aushöhlung. In autoritären Systemen wurde Opposition regelmäßig mit dem Argument beseitigt, sie sei gefährlich oder staatszersetzend. Der Unterschied zwischen einer wehrhaften Demokratie und einer gelenkten Demokratie liegt darin, ob das Verbot wirklich Notwehr gegen einen klar belegbaren Umsturzversuch ist – oder ob es politisches Instrument gegen missliebige Konkurrenz wird.

Die entscheidende Trennlinie verläuft nicht zwischen links und rechts. Sie verläuft zwischen freiheitlich und autoritär. In einem freiheitlichen Staat dürfen unterschiedliche politische Konzepte – restriktivere Migrationspolitik, EU-Skepsis, wirtschaftsliberale Reformen oder traditionelle Gesellschaftsbilder – vertreten werden, solange sie nicht die Grundrechte abschaffen. Wer hingegen versucht, ein politisches Lager grundsätzlich vom demokratischen Wettbewerb auszuschließen, verlässt selbst das Fundament der offenen Gesellschaft.

Harald Martenstein hat in seiner Rede daran erinnert, dass Demokratie nicht darin besteht, nur die „richtigen“ Meinungen zuzulassen. Demokratie besteht darin, konkurrierende Meinungen auszuhalten – und sie politisch zu widerlegen, nicht juristisch zu verbieten. Wer vorschnell nach dem Parteiverbot ruft, sollte sich der Tragweite bewusst sein: Ein solches Instrument ist kein politisches Argument, sondern ein verfassungsrechtlicher Ausnahmezustand.

Und genau deshalb muss jede Verbotsforderung mit größter Skepsis betrachtet werden – nicht nur gegenüber der betroffenen Partei, sondern gegenüber jenen, die das Verbot verlangen.

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