Freiburg als Lehrstück: Positives Recht als Deckmantel, Moral als Risiko, Verantwortung als Einbahnstraße
Es gibt Urteile, die sind formal „korrekt“ – und dennoch ein Schlag ins Gesicht dessen, was ein freiheitlicher Rechtsstaat sein soll. Das Verfahren gegen den evangelischen Pfarrer Lothar Mack gehört in diese Kategorie. Im Dezember 2020 blieb er nach dem Verbot einer Demonstration bei den Menschen, begleitete sie seelsorgerisch und begann in einem Park einen kurzen Spontan-Gottesdienst. Kein Aufruf, keine Organisation, keine Eskalation – sondern Trost und Deeskalation.
Das Landgericht Freiburg verurteilte ihn dennoch als „faktischen Versammlungsleiter“.
Das ist keine bloße Einzelfallhärte. Es ist ein Symptom. Und dieses Symptom wird brennend deutlich, sobald man es mit dem abgleicht, was inzwischen öffentlich über die Grundlagen der Corona-Politik selbst zu Protokoll gegeben wurde.
Denn während ein Pfarrer für Trost und Ordnung strafrechtlich zurechtgestutzt wird, hat der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor der Corona-Enquête-Kommission des Bundestages Aussagen gemacht, die – nüchtern betrachtet – das Fundament zentraler Corona-Begründungen nachträglich pulverisieren:
Der behauptete Fremdschutz war demnach nie Ziel der Impfkampagne, und Sicherheits- sowie Wirksamkeitsdaten wurden teilweise post-marketing, also nach Markteinführung, erhoben.
Man muss sich das klarmachen – und man darf es nicht kleinreden.
Über Jahre lautete die öffentliche Leitparole: „Wir schützen uns und andere.“
Genau diese Fremdschutzbehauptung wurde politisch und medial zum moralischen Knüppel gemacht: gegen Ungeimpfte, gegen Zweifel, gegen abweichende Risikoabwägungen. Daraus folgten 2G- und 3G-Regime, Zugangsausschlüsse, faktische Berufsverbote, sozialer Druck, familiäre Zerwürfnisse – eine staatlich beförderte Spaltung, die heute behandelt wird, als sei sie eine Naturkatastrophe gewesen.
Und in dieses Bild passt der Freiburger Fall wie eine Warnleuchte:
Wenn Gerichte im Nachhinein nicht korrigierend wirken, sondern die damalige Repressionslogik weiter „sauber durchexerzieren“, wird Recht zum Instrument – nicht zur Grenze der Macht.
1. Der Zirkelschluss: Trost wird zur „Versammlung“, damit man ihn bestrafen kann
Die Urteilslogik lautet sinngemäß: Mack habe sich als Versammlungsleiter betätigt, also müsse über die Zulässigkeit eines Gottesdienstes gar nicht entschieden werden.
Das ist kein Zufall, sondern ein juristischer Taschenspielertrick.
Man erklärt den Gottesdienst zur Versammlung, um ihn verbieten zu können –
und weil es ja eine Versammlung gewesen sei, prüft man den Gottesdienst nicht mehr.
So entsteht eine gefährliche Blaupause:
Religion darf privat trösten, aber sobald sie öffentlich wirkt, steht sie unter Vorbehalt. Seelsorge wird geduldet – solange sie den staatlichen Ablauf nicht stört. Das ist keine Religionsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes. Das ist Privatreligion als Verwaltungsanhängsel.
Genau hier liegt der eigentliche Angriffspunkt gegen Amts- und Landgerichte in Corona-Zusammenhängen:
Nicht die Verhältnismäßigkeit der Verbote wird geprüft, sondern lediglich, wer sich ihnen nicht unterworfen hat.
2. Positivismus als Ausrede: „Das Gesetz war halt so“
In der mündlichen Urteilsbegründung wird die Trennung von Moral und Religion einerseits und Recht andererseits betont. Das gesetzte Recht wird als Schutz gegen Willkür dargestellt.
Das klingt rechtsstaatlich – bis man erkennt, was es praktisch bedeutet:
Der Staat darf sich politisch irren, überziehen, spalten, Angstkommunikation betreiben und Narrative setzen.
Die Justiz sagt dann: Nicht unser Problem. Wir wenden an.
Doch genau hier verspielt die Justiz ihre Autorität.
Denn ihre Legitimation entsteht nicht aus Formalien, sondern daraus, Grundrechte gegen Macht zu schützen – auch dann, wenn Macht sich „demokratisch“ nennt oder sich hinter „Wissenschaft“ verschanzt.
Wenn zentrale Begründungssäulen nachträglich wanken – etwa der Fremdschutz als moralisches Leitargument –, wäre der rechtsstaatliche Reflex zwingend: neu bewerten, abwägen, korrigieren.
Der gegenteilige Reflex – nach unten weiter bestrafen, nach oben weiter ausweichen – ist keine Neutralität.
Das ist Parteinahme für die Exekutive.
3. Wenn falsche Prämissen Recht sprechen – und Menschlichkeit bestraft wird
Fünf Jahre nach den tiefsten Grundrechtseingriffen der Nachkriegsgeschichte verdichten sich die Hinweise, dass zentrale Corona-Entscheidungen auf unzureichender, fehlerhaft interpretierter oder politisch instrumentalisierten Datenbasis beruhten.
Und dennoch erleben wir keine ehrliche Aufarbeitung, sondern eine nachträgliche Verfestigung genau jener Narrative, auf denen Verbote, Strafen und gesellschaftliche Ausgrenzung beruhten.
Besonders drastisch zeigt sich das dort, wo Gerichte bis heute Maßnahmen aus den Jahren 2020/21 sanktionieren, obwohl deren tatsächliche Grundlagen massiv in Zweifel stehen.
4. PCR-Test: Grundlage aller Maßnahmen – und bis heute umstritten
Unstrittig ist: Der PCR-Test wurde gesetzlich zum zentralen Maßstab nahezu aller Corona-Maßnahmen erhoben. Inzidenzen, Quarantänen, Versammlungsverbote, Zugangsbeschränkungen und faktische Berufsverbote beruhten auf bloßer Testpositivität, nicht auf klinischen Krankheitsdaten.
Mehrere Wissenschaftler weisen seit Jahren darauf hin, dass ein PCR-Test keine Erkrankung und keine klinische Infektion im medizinischen Sinne nachweist, sondern lediglich genetisches Material detektiert. Eine peer-reviewte Studie in Frontiers in Epidemiology verglich PCR-Positivität mit Antikörpernachweisen anhand amtlicher Labordaten und kam zu dem Ergebnis, dass nur ein Bruchteil der PCR-positiven Fälle mit einer nachweisbaren Immunantwort einherging.
Unabhängig von der Interpretation dieser Ergebnisse bleibt ein entscheidender Befund bestehen:
👉 Die Corona-Politik verzichtete systematisch auf klinische Differenzierung, obwohl diese möglich gewesen wäre. Ein Laborwert wurde zum alleinigen Maßstab staatlichen Handelns erhoben.
5. Todeszahlen, Beatmung und ökonomische Fehlanreize
Parallel dazu wurden die tatsächlichen Todesursachen während der Corona-Zeit nie konsequent aufgearbeitet. Recherchen zeigen, dass ein erheblicher Teil der als „Corona-Tote“ geführten Fälle schwere Lungenschäden wie Covid-Pneumonien oder ARDS betraf – Krankheitsbilder, die auch unabhängig vom Virus auftreten.
Zugleich warnten führende Pneumologen früh vor einer zu frühen und zu aggressiven invasiven Beatmung, die mit deutlich erhöhter Sterblichkeit einhergeht. Hinzu kamen Hinweise auf ökonomische Fehlanreize im DRG-System, wonach invasive Beatmung erheblich höhere Erlöse erzeugt als konservative Therapie.
Eine unabhängige, systematische Untersuchung dieser Zusammenhänge steht bis heute aus.
6. Späte politische Einräumungen – ohne Konsequenzen
Besonders brisant ist: Politische Verantwortungsträger räumen inzwischen selbst ein, dass zentrale Annahmen nicht zutrafen.
Der behauptete Fremdschutz war nie Ziel der Impfkampagne. Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten wurden teilweise erst nach Markteinführung erhoben.
Damit kollabiert rückwirkend die moralische Hauptbegründung für 2G-Regeln, Versammlungsverbote und berufliche Zugangsbeschränkungen.
Doch weder wurden diese Maßnahmen juristisch neu bewertet, noch die darauf fußenden Urteile überprüft.
7. Täter-Opfer-Umkehr als System
Während Ärzte, Pfarrer, Bürger und Demonstranten verfolgt, bestraft oder existenziell geschädigt wurden, bleiben politische und institutionelle Verantwortlichkeiten nahezu folgenlos.
Diese Asymmetrie ist kein Zufall. Sie ist System.
Der Staat exekutiert Härte nach unten – und übt Zurückhaltung nach oben.
Wenn ein System moralisch kippt, erkennt man es daran, wen es schont – und wen es bricht.
8. Maskenpflicht als Parallelbeweis: Symbolpolitik ohne Verantwortung
Die Maskenpolitik folgt demselben Muster:
harte Eingriffe in den Alltag, moralisch überhöht, oft ohne saubere Differenzierung – und parallel ein Beschaffungs- und Organisationsversagen mit Milliardenrisiken.
Für Bürger gab es Bußgelder, Ausgrenzung, soziale Sanktionen.
Für Fehlsteuerungen im Milliardenbereich gibt es Berichte, Ausschüsse – und politisches Schulterzucken.
Der Staat fordert Disziplin – liefert aber keine Symmetrie der Verantwortung.
Schluss: Wenn Gerichte nicht korrigieren, verlieren sie Vertrauen – und verdienen es auch
Vertrauen ist keine Amtszulage. Vertrauen ist Leistung.
Wenn Gerichte in Krisenzeiten nicht korrigierend wirken, sondern exekutive Narrative absichern, erziehen sie das Land zur Resignation: „Recht ist, was verfügt wird.“
Das ist kein Rechtsstaat.
Das ist Rechtspositivismus als Herrschaftstechnik.
Und genau deshalb ist der Freiburger Fall so explosiv:
Er steht sinnbildlich für eine Justiz, die moralische Verantwortung zur Privatsache erklärt – während sie Bürger für die Folgen eines politischen Narrativs zur Kasse bittet, das heute sichtbar Risse hat.