Stellungnahme zur SWR-Berichterstattung vom 11.02.2026 (19:30 Uhr)

Vom Neutralitätsgebot zur Diffamierung – Wie Kritik zur ‚Desinformation‘ erklärt wird“

Im SWR-Beitrag zum abgesagten VHS-Workshop „faktenstark“ wurde meine Kritik verkürzt und in einen Kontext gestellt, der den tatsächlichen Vorgang verzerrt.

Ich habe weder „Fake News“ verbreitet noch die Durchführung eines Workshops verhindert.

Ich habe schriftlich und nachprüfbar auf die Neutralitätspflicht öffentlich getragener Bildungseinrichtungen hingewiesen – unter Bezug auf den Beutelsbacher Konsens und das Überwältigungsverbot.

Die Absage erfolgte laut Vorstand der VHS ausdrücklich wegen:

  • geringer Resonanz

  • interner Kontroversen

  • Schutz vor polarisierenden Konflikten

Nicht aufgrund einer „Desinformationskampagne“.

Im SWR-Beitrag wird hingegen suggeriert, die Kritik sei Ausdruck politischer Einflussnahme oder gar Teil einer Strategie gegen politische Bildung. Diese Darstellung ist unbelegt.

Wer mir öffentlich vorwirft, „Fake News“ verbreitet zu haben, ist aufgefordert, konkret zu benennen:

  • Welche Aussage war falsch?

  • Welcher Sachverhalt wurde unzutreffend dargestellt?

  • Welche überprüfbaren Fakten widerlegen meine Darstellung?

Solange dies nicht geschieht, bleibt der Vorwurf eine pauschale Diffamierung.

Politische Bildung darf normativ sein – sie muss aber transparent, plural und überprüfbar bleiben. Genau darauf zielte meine Kritik.


Aufforderung an Andreas Peitz 

Sehr geehrter Herr Peitz,

im SWR-Beitrag vom 11.02.2026 äußern Sie sinngemäß, der ursprünglich abgesagte VHS-Workshop sei „Opfer erfolgreicher Desinformation“ geworden.

Da sich diese Aussage ersichtlich auf meine Kritik bezieht, fordere ich Sie hiermit zur Konkretisierung auf:

  1. Welche konkrete Aussage von mir war inhaltlich falsch?

  2. Welche Tatsachenbehauptung entspricht nachweislich nicht der Realität?

  3. Auf welcher Grundlage bezeichnen Sie meine Einwände als „Fake News“?

Ich habe nachweislich keine inhaltlichen Workshop-Positionen untersagt oder verhindert, sondern auf die institutionelle Neutralitätspflicht öffentlich getragener Bildung hingewiesen.

Sollten Sie den Vorwurf nicht konkret belegen können, erwarte ich eine öffentliche Klarstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Kempf


Der VHS-Fall Dreisamtal

Was nach der Absage geschah

Die Debatte um den abgesagten VHS-Workshop „faktenstark“ hat eine zweite Phase erreicht. Nachdem die Veranstaltung außerhalb der VHS-Strukturen durchgeführt wurde, kam es zu medialer Einordnung durch den SWR sowie zu öffentlichen Vorwürfen, meine Kritik sei „Desinformation“.

Faktisch bleibt festzuhalten:

  • Die VHS selbst nannte geringe Anmeldezahlen und interne Kontroversen als Grund.

  • Die Veranstaltung wurde nicht verboten, sondern lediglich nicht unter dem Dach der VHS durchgeführt.

  • Ein externer Verein übernahm Organisation und Durchführung.

Die Diskussion verschob sich anschließend von der Frage der institutionellen Neutralität hin zu einer moralischen Zuschreibung: Kritik wurde als „Angriff auf demokratische Bildung“ etikettiert.

Dabei geht es inhaltlich um etwas anderes:

Wenn politische Bildung erklärt, sie sei ausdrücklich nicht neutral, sondern normativ an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientiert, dann ist Transparenz über Trägerschaft, Auswahl der Beispiele und methodische Zielsetzung zwingend.

Die pauschale Behauptung, Kritiker würden „Fake News“ verbreiten, ersetzt keine Argumente. Sie verhindert Debatte.

Demokratie bedeutet nicht Zustimmungspflicht.

Sie bedeutet Widerspruchsfähigkeit.