Harald Martenstein warnt im Thalia-Theater vor dem Parteiverbot als politischer Waffe – und stellt die unbequeme Frage, ob nicht jene zu Verfassungsgegnern werden, die Millionen Wählerstimmen juristisch ausschalten wollen.
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Harald Martenstein: Warnung vor AfD-Parteiverbot | „Prozess gegen Deutschland“
Am 13. Februar 2026 sprach Harald Martenstein im Thalia-Theater im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Titel „Prozess gegen Deutschland“ über die Forderung nach einem Parteiverbot. Seine Rede war weniger eine Verteidigung einer bestimmten Partei als eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Zustand der Demokratie in Deutschland.
Martenstein stellte die zentrale Frage: Was bedeutet es für ein demokratisches Gemeinwesen, wenn über das Verbot einer Partei diskutiert wird, die im Westen rund 20 Prozent und im Osten bis zu 40 Prozent der Wählerstimmen erhält? Ein solches Verbot beträfe nicht eine politische Randerscheinung, sondern Millionen Bürger. Damit ginge es nicht nur um eine juristische Maßnahme, sondern um die Frage der demokratischen Legitimation selbst. Demokratie lebt davon, dass politische Richtungen konkurrieren dürfen – auch dann, wenn sie missfallen.
Er erinnerte daran, dass „rechts“ und „rechtsradikal“ keine Synonyme sind. Seit 1789 bilden rechts und links die beiden Grundströmungen demokratischer Systeme. Konservativ, wirtschaftsliberal oder patriotisch zu argumentieren ist zunächst keine Verfassungsfeindlichkeit, sondern Teil des legitimen Meinungsspektrums. Politiker wie Konrad Adenauer, Charles de Gaulle oder Winston Churchill waren eindeutig dem rechten Spektrum zuzuordnen und zugleich entschiedene Gegner totalitärer Systeme. Wer heute pauschal „Kampf gegen Rechts“ ruft und damit nicht Extremismus, sondern eine gesamte politische Richtung meint, verlässt den Boden demokratischer Differenzierung.
Ein Parteiverbot ist im deutschen Verfassungsrecht bewusst als äußerstes Mittel konzipiert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG darf eine Partei nur dann verboten werden, wenn sie aktiv darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Nicht politische Schärfe, nicht Provokation, nicht einzelne skandalöse Zitate reichen aus. Entscheidend ist die nachweisbare, planvolle Abschaffung zentraler Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung oder Mehrparteiensystem. Wer jedoch ein Verbot fordert, weil eine Partei „stört“, weil sie Wahlerfolge erzielt oder weil sie politische Narrative infrage stellt, bewegt sich selbst gefährlich nahe an einer autoritären Logik.
Und hier beginnt die eigentliche Brisanz: Verfassungsfeindlich ist nicht nur derjenige, der offen die Demokratie abschaffen will. Verfassungsfeindlich handelt auch, wer zentrale Prinzipien der Verfassung – Pluralismus, freie Wahl, Wettbewerb der Parteien – unterminieren möchte. Wenn führende Politiker öffentlich über ein AfD-Verbot spekulieren oder es aktiv fordern, ohne den strengen verfassungsrechtlichen Maßstab zu erfüllen, betreiben sie eine politische Entwertung von Millionen Wählerstimmen. Das betrifft Äußerungen aus Teilen von SPD und Grünen ebenso wie Aussagen einzelner CDU-Vertreter, die ein Verbotsverfahren „prüfen“ oder „vorantreiben“ wollen.
Martenstein kritisierte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die moralische Inflation des Nationalsozialismus-Vergleichs. Wer jede nicht linke Position reflexhaft in eine Traditionslinie mit dem Nationalsozialismus stellt, entleert den Begriff historisch und instrumentalisiert ihn politisch. Auch der Journalist Harald Martenstein selbst ist in den vergangenen Jahren Ziel solcher Zuschreibungen geworden. Er verweist dabei auf das von Mike Godwin formulierte „Godwin’s Law“: In nahezu jeder längeren politischen Debatte taucht irgendwann ein Nazi-Vergleich auf – nicht aus historischer Präzision, sondern als rhetorisches Mittel zur Diskreditierung.
In einer freien Demokratie muss man es aushalten, dass politische Entwicklungen nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen.
Wenn einen das überfordert, liegt das Problem nicht bei den Andersdenkenden – sondern bei einem selbst.
Besonders problematisch wird es, wenn führende Politiker wie etwa der Grünen-Vorsitzende Felix Banaszak (in öffentlichen Debatten) oder andere Vertreter progressiver Parteien die AfD pauschal in eine Traditionslinie mit dem Nationalsozialismus stellen. Solche Aussagen sind politisch zugespitzt, aber sie ersetzen keine juristische Beweisführung. Sie tragen vielmehr zur moralischen Vorverurteilung bei – und bereiten damit den Boden für Verbotsforderungen, die verfassungsrechtlich nur unter extrem engen Voraussetzungen zulässig wären.
Die historische Erfahrung zeigt: Der Ruf, die Demokratie „retten“ zu wollen, war oft die rhetorische Begleitmusik ihrer Aushöhlung. In autoritären Systemen wurde Opposition regelmäßig mit dem Argument beseitigt, sie sei gefährlich oder staatszersetzend. Der Unterschied zwischen einer wehrhaften Demokratie und einer gelenkten Demokratie liegt darin, ob das Verbot wirklich Notwehr gegen einen klar belegbaren Umsturzversuch ist – oder ob es politisches Instrument gegen missliebige Konkurrenz wird.
Die entscheidende Trennlinie verläuft nicht zwischen links und rechts. Sie verläuft zwischen freiheitlich und autoritär. In einem freiheitlichen Staat dürfen unterschiedliche politische Konzepte – restriktivere Migrationspolitik, EU-Skepsis, wirtschaftsliberale Reformen oder traditionelle Gesellschaftsbilder – vertreten werden, solange sie nicht die Grundrechte abschaffen. Wer hingegen versucht, ein politisches Lager grundsätzlich vom demokratischen Wettbewerb auszuschließen, verlässt selbst das Fundament der offenen Gesellschaft.
Harald Martenstein hat in seiner Rede daran erinnert, dass Demokratie nicht darin besteht, nur die „richtigen“ Meinungen zuzulassen. Demokratie besteht darin, konkurrierende Meinungen auszuhalten – und sie politisch zu widerlegen, nicht juristisch zu verbieten. Wer vorschnell nach dem Parteiverbot ruft, sollte sich der Tragweite bewusst sein: Ein solches Instrument ist kein politisches Argument, sondern ein verfassungsrechtlicher Ausnahmezustand.
Und genau deshalb muss jede Verbotsforderung mit größter Skepsis betrachtet werden – nicht nur gegenüber der betroffenen Partei, sondern gegenüber jenen, die das Verbot verlangen.
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Im Dreisamal veanstaltet ein weithin bekannter Verein in vielen Fällen genau diese Szenerie: das Verbot der freien Meinung, Abwehr und Eindämmung demokratisch legitimer Kritik(er). Richtiger: man will die lokale Verengung auf das eigene, selbstgezimmerte Weltbild, in dem sich die Bürger ein- und unterordnen sollen. Die NSDAP hat genau dieses schon einmal sehr erfolgreich getan. Und auch wenn nicht Alle damit einverstanden waren: sie gewannen, weil die Masse schwieg. Nicht die AfD ist das Problem. Martenstein zerrt die hochgefährlichen Systemgegner der freiheitlichen Demokratie in seinem Vortrag ans Licht, die in ihrem Wahn „die Demokratie zu schützen“ sich in jeden und alles verbeissen, das ihrem Narrativ nicht entspricht. Viele denken noch immer, dass das heutige Parteiensystem die Lösung gegen eine sich zuspitzende politische Diktatur bietet. Das tut sie nicht. Die „Machtübernahme“ durch die heutigen Gegner unliebsamer Meinungen und Parteien konnte sich ja genau unter diesem Parteienmantel, der im das GG 1949 verankert wurde, sich zwangsläufig dahingehend entwickeln. Der Scherbenhaufen, den wir heute wahrnehmen, müsste im Grunde nicht nur eine Debatte über ein Verbot der AfD sondern des ganzen Parteiendiktats auslösen. Im Grunde kennen wir Alle darauf die Antwort, Martenstein konnte sie in seinem Plädoyer nicht einbauen. Er hätte dann sicher auch einen Bademantel gebraucht.
Lieber Wolfgang,
ich verstehe den Frust, der aus deinem Kommentar spricht. Aber ich würde sehr deutlich zwischen scharfer politischer Kritik und der Delegitimierung des gesamten Parteiensystems unterscheiden.
Unser Mehrparteiensystem ist kein „Parteiendiktat“, sondern ausdrücklich Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dass Parteien Macht ausüben, ist kein Systemfehler – sondern das Prinzip repräsentativer Demokratie.
Martenstein kritisiert aus meiner Sicht nicht „das System“, sondern die Tendenz, politische Konkurrenz moralisch zu delegitimieren oder juristisch auszuschalten. Das ist etwas anderes, als das gesamte Parteienmodell infrage zu stellen.
Wer historische NS-Vergleiche bemüht, sollte sehr vorsichtig sein – in alle Richtungen. Die Geschichte mahnt zur Wachsamkeit, aber sie taugt nicht zur pauschalen Gleichsetzung heutiger Zustände.
Hallo! Vorab: nein es ist kein Frust, der da aus mir spricht. Im Gegenteil. Aus der politischen Blase herauskommend, ist bei mir wie bei Vielen die Erkenntnis zwangsläufig gereift, dass dieses Gebilde keinesfalls eine „freiheitliche Grundordnung“ abbildet. Und die „Demokratie“ derzeit eine Gruppenvergewaltigung erlebt. Man sollte sich deshalb mit dem Fundament dieses Landes nach 1945 offen, frei und tiefergehend beschäftigen, denn das führt zum Verbot eventuell unliebsamer Parteien. Martenstein hat sicher auch dazu „Forschung“ betrieben und festgestellt, dass mit diesen Parteien schon immer ein „Diktat“ der Massen betrieben wird. Und das ist seit Gründung der BRD auch so gewollt, in der Konsequenz aber für fast alle von uns eben nie negativ aufgefallen. Bis Corona und danach. Dass es nun die AfD als markierten Parier trift, ist ein noch zu lösendes Problem. Doch das schaffen die Akteure. In der Beschäftigung mit der deutschen Geschichte lässt der Aufstieg der NSDAP keine 100%ige Gleichsetzung zum heutigen Parteienspektrum und der Nachkriegspolitik zu. Und doch: viele der angewandten Methoden werden heute (modernisiert) eben genau von den heutigen („demokratischen“) Parteien, den Verwaltungen und der Justiz eingesetzt um Unliebsames auszugrenzen, zu eliminieren, zu verfolgen und im Extremfall auch einzusperren. Man sollte sich insbesondere längst fragen, welche Art von Personal eigentlich über die Parteienstruktur an die politische Spitze über Wahlen gehievt werden. Denn genau dieses fragwürdge Personal entscheidet ja in einem Plenum ganz direkt über die Freiheiten, die jedem Deutschen zustehen.
Ich denke ganz ehrlich, dass dieser Vortrag, so gut er auch war, nichts bewirken wird. Und auch nicht kann. Die Resilienz weiter Teile der Bevölkerung gegen Hass, Hetze, Bevormundung und gewollter Weidehaltung wurde meiner Meinung nach über Jahrzehnte abtrainiert.