Prien-Ministerium finanziert Programm zur Ausspähung „rechter Einstellungen“ und ruft zur Meldung von Angehörigen auf
Sachverhalt: Öffentlich finanzierte Präventionsarbeit unterhalb der Strafbarkeit
In Hamburg wird seit mehreren Jahren das sogenannte Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus Hamburg (MBT) betrieben. Träger dieser Einrichtung ist der Verein Arbeit und Leben Hamburg / Volkshochschulverein Hamburg. Das MBT versteht sich als Beratungsstelle im Rahmen der politischen Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus.
https://mobileberatunghamburg.de/
Auf seiner öffentlich zugänglichen Internetseite richtet sich das MBT ausdrücklich nicht nur an Betroffene extremistischer Gewalt oder an Organisationen, sondern auch an Einzelpersonen aus dem privaten und beruflichen Umfeld anderer Menschen. Angesprochen werden insbesondere Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder Kollegen von Personen, denen sogenannte „rechte Einstellungen“ zugeschrieben werden. Als Gründe für eine Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle nennt das MBT unter anderem politische Äußerungen, das Teilen bestimmter Bilder oder Inhalte in Chats, die Teilnahme an als „rechts“ eingeordneten Demonstrationen sowie die Verbreitung sogenannter „verschwörungsideologischer“ Inhalte. Diese Beispiele beziehen sich nicht zwingend auf strafbare Handlungen, sondern auf Meinungsäußerungen und politisches Verhalten.
Die Tätigkeit des MBT wird vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert. Im Jahr 2025 erhielt das Projekt nach öffentlich zugänglichen Angaben Fördermittel in Höhe von rund 483.000 Euro. Die Förderung erfolgt über das Landes-Demokratiezentrum Hamburg. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Förderung in Höhe von 390.674,11 Euro vorgesehen.
Das Landes-Demokratiezentrum Hamburg wiederum wird maßgeblich aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! finanziert. Dieses Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortet, das seit 2025 von Karin Prien geleitet wird. Damit fließen sowohl Landes- als auch Bundesmittel in die Finanzierung des MBT Hamburg.
Zusammengefasst handelt es sich um ein staatlich finanziertes Beratungsangebot, das sich ausdrücklich auch auf politische Einstellungen und Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle strafbarer oder verfassungsfeindlicher Handlungen bezieht und das zur Kontaktaufnahme durch Personen aus dem sozialen Nahbereich der Betroffenen aufruft.
I. Der Bruch mit dem Rechtsstaat – wenn Gesinnung zur Zielscheibe staatlichen Handelns wird
Was hier geschieht, markiert eine Zäsur. Nicht, weil der Staat gegen Extremismus vorginge – das wäre seine Pflicht –, sondern weil er diese Pflicht bewusst verlässt und stattdessen beginnt, politische Haltungen zu problematisieren, zu markieren und indirekt zu erfassen. Der entscheidende Begriff ist nicht „rechtsextrem“, sondern „rechte Einstellungen“. Diese semantische Verschiebung ist kein Zufall, sondern der juristische Hebel, mit dem der Schutzraum des Grundgesetzes aufgebrochen wird. Während Rechtsextremismus in Deutschland klar definiert ist – als verfassungsfeindliche Bestrebung –, ist „rechts“ eine legitime, durch Wahlen, Parteien, parlamentarische Vertretung und öffentliche Debatten geschützte politische Position. Wer diesen Unterschied verwischt, greift nicht Extremisten an, sondern die demokratische Ordnung selbst.
Das Grundgesetz kennt keine legitime Gesinnungskontrolle. Es schützt Meinungen gerade dann, wenn sie unbequem, provozierend oder mehrheitsfern sind. Artikel 5 ist kein Wohlfühlartikel, sondern ein Abwehrrecht gegen staatliche Macht. Wenn nun staatliche Stellen Programme finanzieren, die ausdrücklich dazu aufrufen, Menschen aufgrund von politischen Äußerungen, Chatinhalten oder Demonstrationsteilnahmen „beraten“, „beobachtet“ oder faktisch gemeldet zu sehen, dann wird diese Schutzfunktion aufgehoben. Der Staat darf nicht durch die Hintertür das tun, was ihm durch die Vordertür verboten ist. Genau das aber ist hier der Fall.
Die Konstruktion ist perfide, weil sie formal legal erscheint. Es wird nicht verhaftet, nicht angeklagt, nicht verboten. Stattdessen wird ein Klima geschaffen, in dem politische Abweichung als soziales Risiko markiert wird. Wer sich rechts der Regierungslinie positioniert, gerät nicht mehr in politische Auseinandersetzung, sondern in ein Präventionsraster. Das ist kein Rechtsstaat, das ist eine Verwaltung von Gesinnung. Der Übergang ist fließend, aber der Bruch ist real.
II. Die Wiederkehr der Denunziation – staatlich finanziert, moralisch legitimiert
Dass Angehörige, Freunde, Kollegen und Bekannte explizit angesprochen werden, ist der vielleicht schwerwiegendste Aspekt dieser Programme. Hier wird nicht aufgeklärt, hier wird nicht argumentiert, hier wird nicht überzeugt. Hier wird Vertrauen systematisch zerstört. Die Aufforderung, familiäre oder soziale Näheverhältnisse zum Meldeanlass zu machen, ist kein Unfall, sondern Methode. Sie verlagert staatliche Kontrolle in den privaten Raum und entzieht sie damit jeder klassischen rechtsstaatlichen Kontrolle.
Die Geschichte Europas ist voll von Beispielen, in denen solche Strukturen katastrophale Folgen hatten. Man muss dafür keine totalitären Vergleiche bemühen, um den Kern zu erkennen: Wo der Staat beginnt, Bürger gegeneinander zu instrumentalisieren, hört Demokratie auf, lebendige Gesellschaft zu sein. Sie wird zur überwachten Gemeinschaft. Dass diese Instrumentalisierung heute nicht mit dem Vokabular von Verrat oder Feind, sondern mit den weichgespülten Begriffen von „Beratung“, „Sensibilisierung“ und „Prävention“ arbeitet, macht sie nicht harmloser, sondern effektiver. Moral ersetzt Recht, Gesinnung ersetzt Tat, Verdacht ersetzt Beweis. Der Staat schafft sich ein Klima, in dem Bürger beginnen, sich selbst und andere zu überwachen, nicht aus Zwang, sondern aus erlernter Vorsicht. Genau darin liegt die eigentliche Macht dieser Konstruktion.
Die Delegation staatlicher Einflussnahme an zivilgesellschaftliche Träger dient dabei nicht der Vielfalt, sondern der Entgrenzung. Was hoheitlich nicht zulässig wäre, wird ausgelagert, entformalisiert und damit der rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen. Die Betroffenen erfahren keine förmliche Maßnahme, keinen Verwaltungsakt, keinen Bescheid. Sie erleben lediglich die sozialen Folgen: Gespräche, die nicht mehr geführt werden, Einladungen, die ausbleiben, berufliche Distanz, familiäre Spannungen, ein unsichtbares Etikett. Die Wirkung ist real, die Verantwortlichkeit diffundiert. Niemand ist zuständig, niemand haftet, niemand muss sich rechtfertigen. So entsteht eine Machtform ohne Gesicht, aber mit nachhaltiger Wirkung.
III. Die Aushöhlung der Meinungsfreiheit durch Vorfeldkontrolle
Meinungsfreiheit endet nicht dort, wo sie unbequem wird. Sie beginnt dort erst. Eine freiheitliche Ordnung misst sich nicht daran, wie sie Mehrheitsmeinungen schützt, sondern daran, wie sie mit Minderheitenpositionen umgeht. Wenn der Staat beginnt, politische Meinungen unterhalb der Strafbarkeit als präventives Risiko zu behandeln, dann wird Meinungsfreiheit zur bloßen Fassade. Formal bleibt sie bestehen, faktisch wird sie konditioniert. Der Bürger darf sprechen, aber er soll wissen, dass seine Worte beobachtet, kontextualisiert, weitergetragen und bewertet werden können. Das ist keine Freiheit, sondern eine Bewährungssituation.
Besonders problematisch ist die Unschärfe der verwendeten Kategorien. Begriffe wie „rechte Einstellung“ oder „verschwörungsideologisch“ sind keine Rechtsbegriffe, sondern politische Kampfbegriffe. Sie unterliegen keiner klaren Definition, keinem festen Kriterienkatalog, keiner justiziellen Überprüfung. Ihre Bedeutung verschiebt sich mit dem politischen Klima, mit medialen Narrativen, mit Regierungsmehrheiten. Wer heute als „problematisch“ gilt, kann morgen bereits als „gefährlich“ markiert werden, ohne dass sich sein Verhalten geändert hat. Der Maßstab ist nicht das Gesetz, sondern die Deutungshoheit. Damit wird das Fundament des Rechtsstaates unterspült: die Bindung staatlichen Handelns an klare, vorhersehbare Normen.
Diese Entwicklung erzeugt einen Effekt, der weit über den einzelnen Fall hinausgeht. Sie verändert das kommunikative Verhalten einer ganzen Gesellschaft. Menschen beginnen, ihre Sprache zu glätten, ihre Ansichten zu relativieren, ihre politischen Positionen zu verbergen. Nicht aus Überzeugung, sondern aus Vorsicht. Selbstzensur wird zur sozialen Norm. Der öffentliche Raum verarmt, nicht weil Argumente fehlen, sondern weil sie nicht mehr risikolos geäußert werden können. Eine Demokratie, die auf diese Weise „geschützt“ wird, verliert genau das, was sie ausmacht: den offenen Streit um den richtigen Weg.
IV. Politische Einseitigkeit und der Verlust staatlicher Neutralität
Ein Staat, der sich als demokratisch versteht, ist zur Neutralität verpflichtet. Er darf nicht definieren, welche politischen Richtungen legitim sind und welche nicht, solange sie sich innerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung bewegen. Genau diese Grenze wird hier überschritten. Die Konzentration auf „rechte Einstellungen“ ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer politischen Präferenz. Andere Formen politischer Radikalität, ideologischer Verhärtung oder demokratiefeindlicher Rhetorik werden nicht in vergleichbarer Weise problematisiert. Damit wird ein asymmetrisches Klima geschaffen, in dem bestimmte politische Positionen unter Generalverdacht stehen, während andere implizit als moralisch unbedenklich gelten.
Diese Einseitigkeit ist kein Randproblem, sondern ein Strukturfehler. Sie signalisiert, dass der Staat nicht mehr Schiedsrichter, sondern Mitspieler ist. Er greift in den politischen Wettbewerb ein, nicht offen durch Verbote, sondern verdeckt durch Stigmatisierung. Wer so handelt, untergräbt das Vertrauen in die Fairness der politischen Ordnung. Bürger, die sich politisch nicht repräsentiert fühlen, erleben den Staat nicht mehr als neutralen Garant ihrer Rechte, sondern als Gegner. Das ist der Nährboden für Entfremdung, Radikalisierung und gesellschaftliche Spaltung. Ironischerweise erzeugen Programme, die angeblich Extremismus verhindern sollen, genau jene Dynamiken, die sie zu bekämpfen vorgeben.
V. Internationale Dimension und der Verlust moralischer Glaubwürdigkeit
Diese Entwicklung ist kein rein deutsches Phänomen, aber sie hat internationale Strahlkraft. Staaten, die sich selbst als Verteidiger liberaler Werte inszenieren, stehen unter besonderer Beobachtung. Wer Meinungsfreiheit, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit weltweit einfordert, muss sie im eigenen Handeln konsequent achten. Programme zur Gesinnungserfassung unterhalb der Strafbarkeit sind mit diesem Anspruch unvereinbar. Sie liefern autoritären Regimen die perfekte Vorlage, um eigene Repressionsmaßnahmen zu rechtfertigen. Der Unterschied liegt dann nur noch im Grad, nicht im Prinzip.
Internationale Öffentlichkeit erkennt solche Widersprüche. Die Glaubwürdigkeit westlicher Demokratien leidet nicht durch offene Repression, sondern durch schleichende Normverschiebung. Wenn Kritik nicht mehr argumentativ, sondern präventiv behandelt wird, wenn Opposition nicht mehr politisch, sondern pädagogisch adressiert wird, dann verliert der Begriff Demokratie seinen universellen Anspruch. Er wird zur Binnenideologie, nicht mehr zum Vorbild.
VI. Schlussfolgerung: Der Punkt, an dem Widerspruch Pflicht wird
Was hier sichtbar wird, ist kein Ausrutscher, kein schlecht formulierter Projekttext, kein Einzelfall. Es ist Ausdruck einer Entwicklung, in der der Staat beginnt, Sicherheit und Stabilität über Freiheit zu stellen und dabei vergisst, dass Freiheit selbst die Voraussetzung jeder stabilen Ordnung ist. Eine Demokratie, die glaubt, sich durch Gesinnungskontrolle schützen zu müssen, hat bereits das Vertrauen in ihre eigene Überzeugungskraft verloren.
Der Widerspruch gegen diese Praxis ist kein parteipolitischer Akt, sondern eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Er richtet sich nicht gegen den Schutz vor Gewalt oder gegen die Abwehr tatsächlicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen, sondern gegen die Entgrenzung staatlicher Macht in den Bereich legitimer politischer Meinungen. In einem freien Gemeinwesen werden Taten verfolgt, nicht Haltungen. Wird diese Grenze überschritten, steht nicht eine politische Richtung zur Debatte, sondern die Freiheit aller.
Adrian Kempf
Römerweg 34
79199 Kirchzarten Burg
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© Adrian Kempf, Kirchzarten im Dreisamtal,
„Ein Familienmitglied geht auf rechte Demos“ – in diesem Fall sollen sich Bürger an die vom Staat finanzierte Website https://mobileberatunghamburg.de/ wenden. Dies kommt einer dem Grundgesetz widersprechenden Aufforderung zur Denunziation gleich.
Denn „wo es links gibt, ist auch rechts“ (Rüdiger Safranski). Dabei gilt immer: „Links ist nicht linksextrem“ sowie „rechts ist nicht rechtsextrem“. Demokratie lebt von der Streit- bzw. Diskussionskultur zwischen linker und rechter Meinung, vom Pluralismus, um Argumente auszutauschen und den Kompromiß zu suchen.
Genau hier liegt der rechtsstaatliche Bruch: Nicht die Existenz rechter oder linker Positionen ist das Problem, sondern die staatliche Aufforderung, politisches Verhalten im familiären Umfeld zu melden. Das Grundgesetz schützt Meinungsfreiheit und politische Betätigung – es kennt keine Pflicht zur Gesinnungsanzeige. Wo der Staat beginnt, Bürger zur Beobachtung und Meldung politischer Ansichten anderer zu ermutigen, verlässt er den Boden des freiheitlichen Rechtsstaats.